Nachträgliche Forderung von Notarkosten erlaubt?

Hallo,

Mal angenommen jemand hat ein Grundstück gekauft. Ein Notar macht die Verträge und begläubigt diese. Der Käufer bekommt eine Rechnung über die Notarkosten und begleicht diese.

Jetzt passiert zwei Jahre nichts!

Dann mal angenommen, schreibt der Notar einen Brief nach zwei Jahren in dem steht, dass seine Buchhaltung durch einen Bezirksrevisor geprüft wurde und dabei festgestellt wurde, dass der obige Käufer des Grundstücks zu wenig für die Auflassung des Grundstücks gezahlt habe. Zusätzlich fordert der Notar den Differenzbetrag nach.

Wäre der Käufer des Grundstücks verpflichtet, die neue Rechnung zu begleichen?

Ich freue mich auf jede Antwort.

Gruß
ns

Hallo!

Ja!

Warum auch nicht?

Danke für die Antwort.

Ich meine wenn der Notar eine Rechnung stellt, ist diese doch als endgültig anzusehen und man kann davon ausgehen, dass damit alle Kosten beglichen sind.

Oder ist jede Rechnung unter Vorbehalt anzusehen, nach der Devise „…ach mir ist da noch was eingefallen…“ salopp gesagt.

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

gruß
ns

Die Rechtsgrundlage für die Nachforderung ist dieselbe wie für die erste Forderung. Es handelt sich doch nur um Teile ein und derselben Forderung, desselben Anspruchs. Wenn zu wenig bezahlt wurde - warum auch immer! -, muss der Rest vorbehaltlich einer etwaigen Verjährung selbstverständlich auch noch bezahlt werden. Wie worldwidefab schon zutreffend fragte: warum auch nicht?

Levay

Hallo

Oder ist jede Rechnung unter Vorbehalt anzusehen, nach der
Devise „…ach mir ist da noch was eingefallen…“ salopp
gesagt.

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

Die Rechtsgrundlage für die Nachforderung ist dieselbe wie für
die erste Forderung. Es handelt sich doch nur um Teile ein und
derselben Forderung, desselben Anspruchs. Wenn zu wenig
bezahlt wurde - warum auch immer! -, muss der Rest
vorbehaltlich einer etwaigen Verjährung selbstverständlich
auch noch bezahlt werden. Wie worldwidefab schon zutreffend
fragte: warum auch nicht?

Grundsätzlich lese ich Deine Beiträge sehr gerne, aber das hier fand ich etwas dünn, denn die Rückfrage ob ein Verkäufer oder Dienstleister bis zum Ende der Verjährungsfrist grundsätzlich noch die Möglichkeit einer Nachforderung hat, wird ja wohl kaum mit einem „Ja“ zu beantworten sein?! Also warum genau kann der Noatr hier etwas, das der Bäcker, welcher mir gestern meine Brötchen verkauft hat, sich wohl kaum erlauben könnte?!

Greetz, Mikesch…

Grundsätzlich lese ich Deine Beiträge sehr gerne

Das freut mich.

aber das
hier fand ich etwas dünn

Das tut mir Leid.

denn die Rückfrage ob ein Verkäufer
oder Dienstleister bis zum Ende der Verjährungsfrist
grundsätzlich noch die Möglichkeit einer Nachforderung hat,
wird ja wohl kaum mit einem „Ja“ zu beantworten sein?!

Doch, genau das.

Also
warum genau kann der Noatr hier etwas, das der Bäcker, welcher
mir gestern meine Brötchen verkauft hat, sich wohl kaum
erlauben könnte?!

Auch der Bäcker kann das. Wieso denn auch nicht?

Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, hier: eine Zahlung von Geld. Das ist im Gesetz so legaldefiniert. Der Anspruch erlischt durch Erfüllung, § 362 BGB. Bei nur teilweiser Erfüllung erlischt der Anspruch - selbstverständlich - auch nur teilweise. Warum auch sollte er ganz erlöschen?

Beispiel: A verkauft B die Sache X für 100 Euro. B zahlt 50 Euro. Natürlich kann A dann weitere 50 Euro verlangen. Alles andere wäre ja auch ein Witz.

Levay

Also
warum genau kann der Noatr hier etwas, das der Bäcker, welcher
mir gestern meine Brötchen verkauft hat, sich wohl kaum
erlauben könnte?!

Auch der Bäcker kann das. Wieso denn auch nicht?

Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder
Unterlassen zu verlangen, hier: eine Zahlung von Geld. Das ist
im Gesetz so legaldefiniert. Der Anspruch erlischt durch
Erfüllung, § 362 BGB. Bei nur teilweiser Erfüllung erlischt
der Anspruch - selbstverständlich - auch nur teilweise. Warum
auch sollte er ganz erlöschen?

Beispiel: A verkauft B die Sache X für 100 Euro. B zahlt 50
Euro. Natürlich kann A dann weitere 50 Euro verlangen. Alles
andere wäre ja auch ein Witz.

Ich bin der Paragraphen ja sicher nicht ganz so mächtig, wie Du, aber ich bin noch nicht überzeugt. Der Bäcker hätte mir die Brötchen doch für 25 cent/Stück verkauft. Warum kann er nächsten Monat sagen „Hömma, Kater, ich krieg noch 15 cent!“??? Wo bleibt das vielzitierte „Pacta sunt servanda“?
Mikesch

Ich bin der Paragraphen ja sicher nicht ganz so mächtig, wie
Du, aber ich bin noch nicht überzeugt. Der Bäcker hätte mir
die Brötchen doch für 25 cent/Stück verkauft. Warum kann er
nächsten Monat sagen „Hömma, Kater, ich krieg noch 15
cent!“??? Wo bleibt das vielzitierte „Pacta sunt servanda“?

Ich glaube, jetzt zu verstehen, wo dein Verständnisproblem liegt. Du gehst von folgender Annahme aus: Wenn man einem Bächer 25 Cent für ein Brötchen gibt, dann wurde das Brötchen für 25 Cent verkauft. Das ist in praxi sicher richtig, rechtlich aber - so - nicht ganz.

Wie es rechtlich funktioniert, versteht man am besten, wenn man sich zwei Vorgänge auch zeitlich getrennt vorstellt (obwohl sie in der Praxis zusammenfallen können): 1. Abschluss des Kaufvertrages und 2. Erfüllung der Pflichten aus dem Kaufvertrag. Also:

  1. Kunde betritt die Bäckerei und fragt: „Lieber Bäcker, möchtest du mir ein Brötchen für 50 Cent verkaufen?“ Und der Bäcker antwortet: „Ja, ich will!“ Hier haben wir einen Kaufvertrag mit entsprechendem Inhalt.

  2. Kunde zahlt nun 25 Cent.

Jedermann kann sehen: Der Kunde schuldet dem Bäcker weitere 25 Cent und zwar unabhängig davon, ob er das Brötchen schon bekommen hat oder nicht, und auch unabhängig davon, wie viel Zeit inzwischen vergangen ist. Die Forderung bleibt unbegrenzt bestehen; allein ihre Durchsetzbarkeit kann einmal an der Verjährung scheitern.

Dass es in der Praxis so nie passieren würde, ist klar, aber du selbst hast das Beispiel ja gewählt. Wäre es so, so hätte auch der Bäcker diesen restlichen Erfüllungsanspruch. Was er natürlich nicht kann, ist, nachträglich mehr Geld verlangen, als als Kaufpreis ursprünglich vereinbart war. Was nun wiederum als Kaufpreis vereinbart war, wird - weil die Kunden nicht so wie oben beschrieben mit ihren Bäckern sprechen - durch Auslegung zu ermitteln sein. In der Regel ist der Preis gemeint, der eben offen angeschlagen ist.

Mit dem Gebühren von Notaren kenne ich mich zwar nicht aus; es dürfte sich aber in etwa so verhalten wie bei den Rechtsanwälten. Und da geht so: Rechtsanwalt schließt mit Mandant einen Vertrag, wenn er sein Mandat erhält. Für bestimmte Tätigkeiten hat er nun nach gesetzlich festgelegten Sätzen Ansprucg auf Bezahlung. Schickt er dem Mandanten nun eine Kostennote (= Rechnung) über einen zu geringen Betrag, kann er den Rest nachfordern. Denn er Anspruch besteht ja in einer anderen Höhe; also ist er nicht vollständig erloschen.

Levay

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PS
Um das noch anders auszudrücken:

Nach meinem Verständnis von dem Fall verlangt der Notar nur den Rest dessen, was ihm von Anfang an zugestanden hat. Du hast den Fall wohl eher so verstanden, dass die ursprüngliche Schuld beglichen wurde und der Notar nun „den Preis erhöht“. Letzteres könnte er natürlich nicht.

Morgen!

Das würde aber doch bedeuten das ein Notar/Rechtsanwalt auf die Frage
„Was kostet mich der Spaß?“ antworten kann was immer er möchte.

Wenn ich einen Notar frage was es mich kostet dieses Haus umzuschreiben,
dann würde ich schon erwarten das seine Antwort verbindlich ist und für
etwaige Fehler er selbst verantwortlich ist.

So gesehen müßte es doch entscheidend sein ob der Käufer den Notar nach
seinen Gebühren gefragt hat?

Gruß
Stefan

Das weiß ich im Einzelnen nicht; wäre grundsätzlich denkbar, dass das die entscheidende Frage ist, ja.

Levay

Das weiß ich im Einzelnen nicht; wäre grundsätzlich denkbar,
dass das die entscheidende Frage ist, ja.

Danke, das ist wahrscheinlich der Punkt, der mich störte. Darf ich also konkret festhalten, dass die nachträgliche Forderung unbegründet sein könnte, sofern man vorher über die Kosten gesprochen hat?!

Kater

Unter Vorbehalt: ja!

Ich kann dazu leider nichts sagen, weil ich mich mit dem Gebührenrecht der Notare nicht auskenne. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese nach festen Sätzen abrechnen müssen. Im Übrigen habe ich den Fall auch nicht so verstanden, dass hier zunächst von anderen Gebühren gesprochen wurde. Das hätte der Fragesteller doch vermutlich gesagt… Aber nun betreten wir das Reich der Spekulationen.

Levay