Ich bin der Paragraphen ja sicher nicht ganz so mächtig, wie
Du, aber ich bin noch nicht überzeugt. Der Bäcker hätte mir
die Brötchen doch für 25 cent/Stück verkauft. Warum kann er
nächsten Monat sagen „Hömma, Kater, ich krieg noch 15
cent!“??? Wo bleibt das vielzitierte „Pacta sunt servanda“?
Ich glaube, jetzt zu verstehen, wo dein Verständnisproblem liegt. Du gehst von folgender Annahme aus: Wenn man einem Bächer 25 Cent für ein Brötchen gibt, dann wurde das Brötchen für 25 Cent verkauft. Das ist in praxi sicher richtig, rechtlich aber - so - nicht ganz.
Wie es rechtlich funktioniert, versteht man am besten, wenn man sich zwei Vorgänge auch zeitlich getrennt vorstellt (obwohl sie in der Praxis zusammenfallen können): 1. Abschluss des Kaufvertrages und 2. Erfüllung der Pflichten aus dem Kaufvertrag. Also:
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Kunde betritt die Bäckerei und fragt: „Lieber Bäcker, möchtest du mir ein Brötchen für 50 Cent verkaufen?“ Und der Bäcker antwortet: „Ja, ich will!“ Hier haben wir einen Kaufvertrag mit entsprechendem Inhalt.
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Kunde zahlt nun 25 Cent.
Jedermann kann sehen: Der Kunde schuldet dem Bäcker weitere 25 Cent und zwar unabhängig davon, ob er das Brötchen schon bekommen hat oder nicht, und auch unabhängig davon, wie viel Zeit inzwischen vergangen ist. Die Forderung bleibt unbegrenzt bestehen; allein ihre Durchsetzbarkeit kann einmal an der Verjährung scheitern.
Dass es in der Praxis so nie passieren würde, ist klar, aber du selbst hast das Beispiel ja gewählt. Wäre es so, so hätte auch der Bäcker diesen restlichen Erfüllungsanspruch. Was er natürlich nicht kann, ist, nachträglich mehr Geld verlangen, als als Kaufpreis ursprünglich vereinbart war. Was nun wiederum als Kaufpreis vereinbart war, wird - weil die Kunden nicht so wie oben beschrieben mit ihren Bäckern sprechen - durch Auslegung zu ermitteln sein. In der Regel ist der Preis gemeint, der eben offen angeschlagen ist.
Mit dem Gebühren von Notaren kenne ich mich zwar nicht aus; es dürfte sich aber in etwa so verhalten wie bei den Rechtsanwälten. Und da geht so: Rechtsanwalt schließt mit Mandant einen Vertrag, wenn er sein Mandat erhält. Für bestimmte Tätigkeiten hat er nun nach gesetzlich festgelegten Sätzen Ansprucg auf Bezahlung. Schickt er dem Mandanten nun eine Kostennote (= Rechnung) über einen zu geringen Betrag, kann er den Rest nachfordern. Denn er Anspruch besteht ja in einer anderen Höhe; also ist er nicht vollständig erloschen.
Levay