Finanzieller Ruin durch falsche Beratung

Hallo Freunde,
mal angenommen, man erhält am Freitag um 12.00 mittags einen Anruf vom Finanzberater einer Bank, bei der man regelmäßig Aktiengeschäfte tätigt. Dieser Berater, dessen Empfehlungen in den vergangenen Tagen tatsächlich nicht schlecht gewesen wären, hat mal wieder einen „tollen Tipp“. Innerhalb von nur 2 Stunden, so sagt er, könne man mehrere Tausend EUR verdienen, und das Risiko sei ziemlich überschaubar. Man sagt sich in diesem Moment: Hätte ich gestern auf ihn gehört, wäre ich jetzt um Einiges reicher. Also mache ich diesen Fehler nicht noch einmal und lasse mich auf seinen Tipp diesmal ein.
Telefonisch wird also der Auftrag erteilt, die empfohlene Order auszuführen. Weiter angenommen, man kommt Freitag abend nach Hause, und stellt online fest, dass dieses Geschäft gründlich schiefgelaufen – und ein sehr schmerzhafter 5-stelliger Verlust entstanden ist, der den Kontostand nicht nur auf Null- sondern sogar in ein tiefes Soll gebracht hat. Kann man da noch irgendwas machen? Ich meine rechtlich? Klar: Man wurde oft genug auf Risiken und eigene Verantwortung hingewiesen. Die Bank hat sich also genügend abgesichert. Aber diese Masche des Wedelns mit Erfolgen, die einen dann zu diesem desaströsen Deal verleiten, erinnern doch sehr stark an Taschenspielertricks. Oder sehe ich das falsch?

Viele Grüße und schönes Wochenende! (meins wird wohl nicht ganz so schön…)Tom

wären, hat mal wieder einen „tollen Tipp“. Innerhalb von nur
2 Stunden, so sagt er, könne man mehrere Tausend EUR verdienen,

Das alte Lied: Gier frißt Hirn.

Kann man da noch irgendwas machen? Ich meine rechtlich? Klar:
Man wurde oft genug auf Risiken und eigene Verantwortung hingewiesen.

Man war auch offensichtlich beim Anlegen erfahren genug um zu wissen, wo hoher Gewinn winkt, besteht hohes Risiko.

diesem desaströsen Deal verleiten, erinnern doch sehr stark an
Taschenspielertricks. Oder sehe ich das falsch?

Das siehst Du richtig, aber niemand wird gezwungen auf Taschenspielertricks reinzufallen. Und wer nach der Börsenblase vor 10 Jahren und der jetzigen Finanzmarktkrise auf diese Versprechen hereinfallen will, darf die Verantwortung nicht bei anderen suchen.

Da hast du sicher nicht ganz Unrecht. Allerdings stellt sich die Frage, ob die betreuende Bank nicht auch die Pflicht hat, den Totalverlust des ahnungslosen Kunden, der sich vertrauensvoll in ihre Hände begibt, zu vermeiden. Sie hätten doch einen Stop Loss einbauen müssen, der wenigstens einen Teil des Geldes rettet. Stattdessen wurde tatenlos zugesehen, wie das Ding in den Keller rauschte. Nun ja… es ist ja nur Geld. Gibt sicher Schlimmeres.

hallo,

so, wie du es hier beschreibst, erinnert das in der tat an taschenspielertricks.

ich sehe die bank in der tat wenigstens dann in der haftung, wenn nicht deutlich auf das risiko, nicht nur alles zu verlieren, sondern auch noch stark in die miesen zu kommen, hingewiesen und dies auch beziffert wurde.

nebenbei: bei solchen angeboten sollte man sich immer fragen, warum die berater ihre zeit mit telefonieren vertrödeln, anstatt selbst diese tollen anlagen zu tätigen!!!

lg dev

Hi,

Sie hätten doch einen Stop Loss einbauen müssen…

Konnte der Kunde das nicht selber auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Orderzusatz#Stop-Loss-L…

Wenn nein, warum nicht? Erfahrungen im Handel mit Aktien lagen doch vor und die Berichterstattung aus der Finanzwelt in der letzten Zeit ist doch wahrlich nicht zu überhören.

Ulrich

Moin,
ein Geschäft in dem man in wenigen Stunden Tausende gewinnen kann, kann man mit Sicherheit nicht als risikolos bezeichnen. Der Kunde muss dies gewusst haben.
Geschildert wurde aber auch die Erfahrungen des Kunden in der Vergangenheit, was Aktienhandel betrifft. Warum dann keine Stoppkurse gesetzt wurden, ist nicht nachvollziehbar.
Wenn derart risikobehaftete Geschäfte telefonisch getätigt wurden, ist mit Sicherheit die vorgeschriebene Belehrungsdokumentation bei der Bank hinterlegt. Ich sehe wenig Aussicht auf Erfolg.

Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren funktioniert halt nicht immer.

vnA

die Frage, ob die betreuende Bank nicht auch die Pflicht hat,

Die Pflicht der Bank ist es, die Aufträge des Kunden auszuführen.

den Totalverlust des ahnungslosen Kunden, der sich

In diesem Fall war der Kunde nicht ahnungslos, er hatte offenbar schon mehrere Anlagegeschäfte über diese Bank abgewickelt.

vertrauensvoll in ihre Hände begibt, zu vermeiden. Sie hätten
doch einen Stop Loss einbauen müssen,

Das darf die Bank, ohne entsprechenden Auftrag des Kunden überhaupt nicht. Wenn Du der Meinung bist, dass die bank diesen Stop-Loss hätte einbauen müssen,w arum bist Du nicht der Meinugn, dass der Kunde entsprechend hätte handeln müssen.

Teil des Geldes rettet. Stattdessen wurde tatenlos zugesehen,
wie das Ding in den Keller rauschte.

Wie gesagt, ohne Verkaufsorder des Kunden konnte die Bank nicht verkaufen.

Hallo,

den vergangenen Tagen tatsächlich nicht schlecht gewesen
wären, hat mal wieder einen „tollen Tipp“. Innerhalb von nur
2 Stunden, so sagt er, könne man mehrere Tausend EUR
verdienen,

spätestens an der Stelle wurde es dann unglaubwürdig. Mich interessiert, welche Bank das mit was für einem Tip gewesen ist.

Gruß
Christian

stichwort risikoeinschätzung. jemand der nur bundesanleihen im depot hat, weiss nichts von optiosscheingeschäften, um die gehts wohl.

wenn diese deals bereits öfters gelaufen sind, keine chance.

ansonsten presse - presse - presse, bafin rechtsanwalt usw.

hallo Freunde,
es handelt sich um eine Direktbank - und bei dem Deal ging es um Future-Kontrakte (funktionieren wie Optionsscheine, haben allerdings nicht deren Unwägbarkeiten und z. T. riesige Hebel) auf den Versicherungsindex März 09. Der Kunde wurde an seinem Arbeitsplatz angerufen und war selbst nicht in der Lage, die Dinge online zu verfolgen. Er entschied sich also dem zu vertrauen, was der Berater versprach. Und hier liegt vielleicht wirklich eine Chance für den Rechtsweg: Der Berater hat ganz offensichtlich das hohe Risiko des kurzfristigen Totalverlusts verschwiegen (allerdings steht das bereits in den AGBs dieses Instituts) und eine falsche Angabe über die gebundene Margin (mit anderen Worten: die Höhe des riskierten Einsatzes)gemacht, die schließlich etwa 5 Mal höher war als von ihm am Telefon beziffert. Und er sagte ja auch, bei dieser geringen Margin könne wirklich nicht viel passieren…

Man fragt sich nun, ob es sich lohnt, den Rechtsweg zu begehen (könnte ja noch teurer werden) - oder die Sache nach dem Motto „der Drops ist gelutscht“ zu den Akten zu legen.

Was meint ihr? Vielen Dank übrigens für die zahlreichen Antworten!

Gruß Tom