Was wird hier verkauft?

Titel: " 10x 55€ Briefmarken - Selbstklebendes Papier "

Artikelbeschreibung: " 250 X Original 0,55 € Briefmarken

10Briefmarken zu (0,55) Cent - Es handelt sich um gültige und neue Frankaturware.

Diese Briefmarken haben damit einen Gesamtwert von 5,50 Euro

Motiv: Carl Spitzweg. "

Worauf hat der Käufer Anspruch?

Auf Marken im Wert von 550 € (siehe Titel)
oder
Auf Marken im Wert von 5,50 € (2. Teil der Artikelbeschreibung)
oder
Auf Marken im Wert von 137,50 € (1. Zeile der Artikelbeschreibung, die sogar farblich hervorgehoben war)

Der Käufer hat Anspruch auf eine klare Auskunft des Verkäufers.

Gruß!

Horst

Gehen wir mal davon aus, das der Käufer nicht vorher gefragt hat, einfach geboten hat und nun wissen will, auf was er Anspruch hat!

Auf was?

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Der Verkäufer wird selbstverständlich sagen „10 Marken zu 55 cent“

Die Frage ist nur ob er sich rechtlich darauf berufen kann!?!

Titel: " 10x 55€ Briefmarken - Selbstklebendes Papier "

Da es keine 55 Euro Briefmarken in Deutschland gibt, muss es sich hier um einen Irrtum handeln. Gab es denn keine Abbildung der Marken?

Artikelbeschreibung: " 250 X Original 0,55 € Briefmarken

Kann es sein, dass es sich um eine E-Bay Auktion handelte, bei der 25 Posten a 10 Stück angeboten wurden?

10Briefmarken zu (0,55) Cent - Es handelt sich um gültige und
neue Frankaturware.

Das hört sich doch schon realistischer an…

Diese Briefmarken haben damit einen Gesamtwert von 5,50 Euro

…und wird hier dann ja noch Mal bestätigt.

Motiv: Carl Spitzweg. "

Worauf hat der Käufer Anspruch?

Auf Marken im Wert von 550 € (siehe Titel)

Nein, denn es gibt weder 55 Euro Marken, noch welche mit dem Motiv von Carl Spitzweg. Zudem wurde ja erwähnt, dass die angebotenen Marken nur 5,50 Euro wert sind.

Auf Marken im Wert von 5,50 € (2. Teil der
Artikelbeschreibung)

Würde ich mal so sagen.

Auf Marken im Wert von 137,50 € (1. Zeile der
Artikelbeschreibung, die sogar farblich hervorgehoben war)

Ich gehe davon aus, dass es sich um die Gesamtsumme aller Posten handelte. Somit nein.

Allerdings wäre es ggf. möglich den Vertrag wegen der widersprüchlichen Angaben anzufechten. Hierfür müsste man aber wissen, wie das ganze genau aussah.

Kann es sein, dass es sich um eine E-Bay Auktion handelte, bei
der 25 Posten a 10 Stück angeboten wurden?

Nein - nicht mehrere Posten!

Allerdings wäre es ggf. möglich den Vertrag wegen der
widersprüchlichen Angaben anzufechten. Hierfür müsste man aber
wissen, wie das ganze genau aussah.

Dieses Bild war dabei: [http://i.ebayimg.com/13/!BOTebg!CGk~$(KGrHgoH-EYEjlL...](http://i.ebayimg.com/13/!BOTebg!CGk~%24(KGrHgoH-EYEjlLl0H2jBJu!DTk-pQ~~_1.JPG)

Anfechten hiese: Käufer kriegt keine Marken und der Verkäufer kein Geld - Richtig?