Liebe Forumsmitglieder,
Angenommen, der folgende Fall trägt sich zu.
Eine privatärztliche Verrechnungsstelle gibt auf einer Rechnung mit Rechnungsdatum 18.2.2009 den Fälligkeitstermin 4.3.2009 (entspricht 14 Tage) an und weist darauf hin, dass bei Überschreitung des Fälligkeitstermins Verzugszinsen in Höhe von 5% auf den Rechnungsempfänger zukommen. (Von einer eventuellen Mahngebühr ist in der Rechnung nicht die Rede.) Der Rechnungsempfänger ist aber leider im Urlaub als die Rechnung kommt und bezahlt den Betrag (ohne Verzugszinsen) aber sofort an dem Wochenende an dem er aus dem Urlaub wiederkommt. Unter der Urlaubspost ist auch die erste Zahlungserinnerung, wo statt der 5% Verzugszinsen genau 5 Euro Mahngebühr draufgerechnet wurden.
Fragen:
- Ist eine Mahngebühr rechtlich nicht etwas völlig anderes als Verzugszinsen?
- Muss nicht die erste Zahlungserinnerung kostenlos sein? (Habe ich irgendwo gelesen.)
- Muss der Rechnungsempfänger die Verzugszinsen selber hinzurechnen?
- Gibt es eine minimale Zahlungsfrist?
Sind natürlich keine großen Beträge und der Rechnugsempfänger sollte in so einem Fall vielleicht einfach alles inklusive Mahngebühr bezahlen. Aber mich interessieren die Antworten…
Vielen Dank im voraus und viele Grüße,
Benjamin