Regelungen bei Zahlungsfristen und Mahnungen

Liebe Forumsmitglieder,

Angenommen, der folgende Fall trägt sich zu.

Eine privatärztliche Verrechnungsstelle gibt auf einer Rechnung mit Rechnungsdatum 18.2.2009 den Fälligkeitstermin 4.3.2009 (entspricht 14 Tage) an und weist darauf hin, dass bei Überschreitung des Fälligkeitstermins Verzugszinsen in Höhe von 5% auf den Rechnungsempfänger zukommen. (Von einer eventuellen Mahngebühr ist in der Rechnung nicht die Rede.) Der Rechnungsempfänger ist aber leider im Urlaub als die Rechnung kommt und bezahlt den Betrag (ohne Verzugszinsen) aber sofort an dem Wochenende an dem er aus dem Urlaub wiederkommt. Unter der Urlaubspost ist auch die erste Zahlungserinnerung, wo statt der 5% Verzugszinsen genau 5 Euro Mahngebühr draufgerechnet wurden.

Fragen:

  1. Ist eine Mahngebühr rechtlich nicht etwas völlig anderes als Verzugszinsen?
  2. Muss nicht die erste Zahlungserinnerung kostenlos sein? (Habe ich irgendwo gelesen.)
  3. Muss der Rechnungsempfänger die Verzugszinsen selber hinzurechnen?
  4. Gibt es eine minimale Zahlungsfrist?

Sind natürlich keine großen Beträge und der Rechnugsempfänger sollte in so einem Fall vielleicht einfach alles inklusive Mahngebühr bezahlen. Aber mich interessieren die Antworten…

Vielen Dank im voraus und viele Grüße,
Benjamin

  1. Ist eine Mahngebühr rechtlich nicht etwas völlig anderes
    als Verzugszinsen?

Ja. Die sog. Mahngebühren - die rechtlich keine Gebühren darstellen - sind (pauschalierter) Schadensersatz für Mehraufwendungen.

  1. Muss nicht die erste Zahlungserinnerung kostenlos sein?

Nicht zwingend. Maßgeblich ist nur, ob sich der Anspruchsgegner bei Zugang der Mahnung bereits im Verzug befand oder nicht. Eine erste Mahnung ist oft verzugsbegründend, geht also noch nicht während des Verzugs zu, sondern begründet diesen erst. Grundsätzlich kann die Mahnung mit dem fälligkeitsbegründenen Ereignis zusammenfallen, eine Rechnung ist aber gerade keine solche Mahnung; ob der zusätzliche Text auf der Rechnung es wohl ist…? Ich neige zu dieser Auslegung.

  1. Muss der Rechnungsempfänger die Verzugszinsen selber
    hinzurechnen?

Sollte er, wenn er die Zinsen bezahlen will. Aber wenn ich dich recht verstanden habe, werden die hier gar nicht verlangt.

  1. Gibt es eine minimale Zahlungsfrist?

Nein. Eine Leistung ist im Zweifel sofort fällig.

Levay