Unterhaltspflicht

Hallo ihr lieben :smile:

ich brauche ganz dringend euren Rat!!!
und zwar folgendes:
meine Eltern leben getrennt und ich wohne im Moment noch bei meiner Mutter. Jetzt wollte ich dieses Jahr anfangen, zu studieren, habe aber keinen Platz gekriegt (Psychologie, wird von der ZVS verteilt). Ich habe jetzt 6 Semester Wartezeit, d.h. es ist praktisch sicher, daß ich nächstes Jahr dann mit dem Studium anfangen kann. Es geht also um dieses eine Jahr, da mache ich erstens ein Vorbereitungsseminar, das von einer Uni als Fernkurs angeboten wird und außerdem will ich ein Praktikum machen (oder auch mehrere), bin noch auf der Suche. Für das Seminar habe ich mich schon angemeldet, das fängt aber erst Ende November an. Inwiefern ist mein Vater jetzt unterhaltspflichtig?? Wer weiß da was genaueres? Der eine sagt, auf jeden Fall, der andere, daß das vom Kindergeld abhängt (ob welches gezahlt wird) und der dritte sagt, ich bin verpflichtet, mir selber meinen Unterhalt zu verdienen? Was ist denn nun richtig?
Außerdem hieß es, ich muß meinem Vater einen eingeschriebenen Brief schicken, daß er mit dem Unterhalt in Verzug ist, was muß da genau drin stehen?

Bitte helft mir, das ganze ist ziemlich ätzend… ich habe schon mit meinem Vater telefoniert, ob wir das nicht irgendwie regeln können, aber er schaltet auf stur und ich möchte ihm auf keinen Fall mit einem Anwalt „drohen“, wenn ich gar keine Unterhaltsberechtigung habe.

Danke schon mal :smile:
Saskia

Grundsätzlich besteht für volljährige „Kinder“ die Pflicht zur Erzielung eigener Einkünfte. Ausnahme insbesondere: (Erst)ausbildung. Für diese Zeit besteht eine Unterhaltsberechtigung. In der zeit bis zu deinem Studium bist du grundsätzlich verpflichtet, dich zumindest ernsthaft um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Dies gilt nicht, wenn die angesprochenen Praktika/Seminare für das Studium erforderlich sind und praktisch nur vorgezogen werden. Entsprechendes gilt ggf., wenn es dir möglich ist, den Nachweis zu erbringen, dass durch Praktika/Seminare die Studienzeit verkürzt werden kann.

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Grundsätzlich besteht für volljährige
„Kinder“ die Pflicht zur Erzielung
eigener Einkünfte. Ausnahme insbesondere:
(Erst)ausbildung. Für diese Zeit besteht
eine Unterhaltsberechtigung. In der zeit
bis zu deinem Studium bist du
grundsätzlich verpflichtet, dich
zumindest ernsthaft um eine
Erwerbstätigkeit zu bemühen. Dies gilt
nicht, wenn die angesprochenen
Praktika/Seminare für das Studium
erforderlich sind und praktisch nur
vorgezogen werden. Entsprechendes gilt
ggf., wenn es dir möglich ist, den
Nachweis zu erbringen, dass durch
Praktika/Seminare die Studienzeit
verkürzt werden kann.

Ich war aber mit meiner Mutter bei einem Rechtsanwalt und der meinte, mein Vater müßte zahlen… ich kenn mich wirklich nicht mehr aus, wo zum Kuckuck ist denn das verbindlich festgelegt??
und kann ein Anwalt einfach irgendwas behaupten, wenn das womöglich gar nicht stimmt??

Hallo Saskia,

noch ein paar Haare auf dem Kopf? Jetzt kommt es juristisch:

Erst mal das BGB. Die Dich betreffenden Vorschriften findest Du ab § 1601 BGB

http://www.fen.baynet.de/norbert.arnoldi/law/bgb-6.html

Die Frage ist bei Dir, ob Du gemäß § 1602 Abs. 2 BGB außerstande bist, Dich selbst zu unterhalten. Außerstande bist Du dann, wenn Du kein Einkommen hast. Wenn Du allerdings mutwillig kein Einkommen hast, dann bist Du doch nicht außerstande. Mutwillig hast Du dann kein Einkommen, wenn Du Dich nicht um Einkommen bemühst, obwohl Du arbeiten könnstest. Soweit so logisch. Jetzt kommt aber Einzelfallrechtsprechung nach Lust und Laune der Richter. Ich würde sagen, daß ein Vorbereitungsseminar und Praktika erlaubt sind, so daß Du zumindest während dieser Zeit, nicht mutwillig kein Einkommen hast. In der Zwischenzeit mußt Du Dich zumindest um einen Job ernsthaft bemühen. Allerdings mußt Du nicht jeden Job annehmen (Drückerkolonner, Schneeballwerbung o.ä.).

Der Rechtsanwalt hat also aufgrund Eurer Schilderung und seiner Erfahrung mit den Richtern recht. Zusätzlich kommt es darauf an, ob Du später vor Gericht wie ein Engelchen dastehen kannst („ich hab doch alles getan, was ich konnte …“).

Wenn Du Deinen Vater richtig ärgern willst, dann geh zum Sozialamt und laß Dich von dort unterstützen. Die holen sich das dann von Deinem Vater wieder. Da kennen die nichts!

viele grüße
ralph