Kostenträger bei Zwangsversteigerung

Guten Tag,

Ich habe folgende Frage:

Wer muss die kosten einer Zwangsversteigerung tragen, wenn diese erfolgreich abgewendet wurde (z.B. Wohnung vorher verkauft)? Der Gläubiger oder der Schuldner? Ich gehe mal davon aus das der Schuldner die kosten tragen muss wenn schon ein genauer Termin der Versteigerung feststeht oder ? Aber wie sieht es aus wenn noch kein Termin besteht?

Jetzt schon mal vielen Dank !

Hallo,

bei erfolgloser Versteigerung oder Rücknahme des Antrags schuldet dem Gericht gegenüber immer der Antragsteller (Gläubiger) die Verfahrenskosten. Wie weit das Verfahren schon fortgeschritten war, spielt keine Rolle.

Der Antragsteller müsste sie sich dann als Schadensersatz vom Schuldner zurückholen. Auch hier spielt es keine Rolle, wie weit das Verfahren schon fortgeschritten war.

Im Endeffekt also immer der Schuldner.

Gruß