Der Verkäufer verweigert die Reparatur

Hallo,
hier hätte ich eine Frage. Angenommen man hat in Internet einen DVD Player für 250 Euro gekauft. Nach z.B. 7 Monate geht das Gerät kaputt. Der Käufer schickt das Gerät zum Verkäufer und bittet um Reparatur. Der Verkäufer teilt mit, dass er nicht mehr Selbständig ist und keine Reparatur durchführen kann. Der Verkäufer bietet (schriftlich) aber eine Auszahlung in Höhe von 66 % von dem Kaufbetrag an. Da die Nutzungsdauer des Gerätes ist laut AFA 7 Jahre , hat der Käufer die Rückzahllung von 66% nicht akzeptiert und hat eine Rückzahlung von 90 % verlangt (schriftlich). Der Verkäufer schickt kommentarlos das defekte Gerät zurück.
Der Verkäufer beantwortet keine Emals und Briefe. Keine Kommunikation mehr möglich.
Wie sieht da die Rechtliche Lage des Käufers aus?
Was kann er tun? Welche Schritte kann er machen (bitte genauer beschreiben, wenn möglich, danke).
Für Eure professionelle und kompetente Antworte bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Karl

Hallo,

hier hätte ich eine Frage. Angenommen man hat in Internet
einen DVD Player für 250 Euro gekauft. Nach z.B. 7 Monate geht
das Gerät kaputt. Der Käufer schickt das Gerät zum Verkäufer
und bittet um Reparatur.
[…]
Wie sieht da die Rechtliche Lage des Käufers aus?
Was kann er tun? Welche Schritte kann er machen (bitte genauer
beschreiben, wenn möglich, danke).

um einen Anspruch zu begründen, müsste der Käufer zunächst beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang/Erhalt des Gerätes vorhanden war. Das dürfte bei einem Gerät, welches 7 Monate offensichtlich problemlos funktionierte, schwierig bis unmöglich sein. Insofern sollte sich der Käufer gut überlegen, ob er das Angebot des Verkäufers annimmt.

Gruß

S.J.