Ware kaputt geliefert- geld zurück?

hallo.
ich habe eine frage an euch.

frau a. kauft im internet für ihren sohn ein elektronisches spielzeug für 70,00 euro. nach erhalt der ware, die sie vorher hat zahlen müssen, stellt frau a. fest, dass die ware nicht funktioniert.
frau a. reklamiert per email und nachdem sie keine antwort erhält, ruft sie bei der firma an. herr b. dem die firma gehört, erklärt dass die ware gebraucht war und es da probleme mit der garantie gäbe. frau a. hat aber im angebot dieser ware nicht gelesen das die ware gebraucht ist, sonst hätte sie diese nicht gekauft.
herr b. schlägt vor das frau a. ihm die ware schickt (versandkosten 10 euro)und er dann die ware überprüft und gegebenenfalls zur reperatur zum hersteller senden wird (dieser ist in england). frau a. möchte das aber nicht. sie will ihr geld zurück.
herr b. sagt er gibt das geld nicht zurück, da die ware mängel hat.

welche rechte hat frau a.?

danke für eure antworten.

Hi,

keiner, es handelt sich um ein Gewährleistungsfall. Der Händler muss das Porto der Sendung übernehmen. Ob unfrei, oder ob die Käuferin im voraus zu zahlen hat ist zu verhandeln.

Der Händler hat das Recht auf Nachbesserung, daher ist Geldzurück erst mal nicht möglich durchzuringen, außer der Händler ist kulant.

FAQ:1656 und folgender Artkiele mal anschauen.

Bleibt ggf.noch die Rückgabe nach den Fernabsatzgesetz?

cu Naseweis