Hallo zusammen,
mal angenommen, jemand nimmt sich einen Architekten für die Sanierung eines Hauses.
Ein paar Monate nach Ende der Umbauzeit gibt es einen Garantiefall und der Hausbesitzer wendet sich an den Architekten um diesen zu regeln.
Der Architekt tut dies. Nach Beseitigung des Mangels stellt der Architekt die Leistung gesondert in Rechnung, und zwar ohne dies vorher dem Hausbesitzer angekündigt zu haben.
Ist das so in Ordnung?
Müsste soetwas nicht in dem ursprünglichen Architektenlohn enthalten sein? Und wenn nicht, müsste er nicht den Auftraggeber daraufhin weisen, dass dadurch neue Kosten entstehen, wenn er sich um den Garantiefall kümmert?
Danke.