Fremde Werbepost im Briefkasten

Ein Werbetreibender versendet mit individueller Adresse versehene Werbeschreiben über einen privaten Zustelldienst. Der Zusteller hat keine Lust, seinen Job zu machen, und wirft einen ganzen Stapel dieser Schreiben in den Briefkasten des unbeteiligten Dritten Ordnungsfanatikers Udo ein. Udo will den Werbemüll nicht selbst zu entsorgen, zudem wünscht er derartige Belästigungen für die Zukunft unterbunden zu wissen. Die Dinger einfach in den nächsten Briefkasten zu werfen, scheint ihm daher nicht der rechte Weg, zumal der Briefkastenbetreiber, die Deutsche Post, in den Vorgang nicht involviert ist.

Da aus den Umschlägen nicht ersichtlich ist, welches Unternehmen mit der Zustellung betraut war, wendet Udo sich direkt an den Werbetreibenden. Er schildert kurz die Situation und verlangt für die Rücksendung in einem befristeten Zeitraum die Zusendung eines ausreichend frankierten und dimensionierten Rückumschlages.

Der Werbetreibende rührt sich während der Frist nicht, Udo wird rabiat. Jetzt will er eine Unterlassungserklärung des Werbetreibenden und eine Kostenübernahme für den ihm entstandenen Aufwand. Mit der Durchsetzung dieser Forderungen würde er einen Anwalt beauftragen, nur stellen sich ihm zwei Fragen:

  • sind seine Forderungen überhaupt berechtigt
  • würde ein Anwalt einen solchen Fall übernehmen oder hat der besseres zu tun

Gruß

Hi

hat Udo einen „ich will keine Werbung“ Sticker am Briefkasten???

dann glaube ich könnte man schon mal höflich nachfragen^^

mfg

hat Udo einen „ich will keine Werbung“ Sticker am
Briefkasten???

Ist das hier relevant? Egal, er hat so einen Aufkleber. Sogar die Variante ‚extragroß mit Aufmerksamkeitsgarantie‘.

Gruß

hat Udo einen „ich will keine Werbung“ Sticker am
Briefkasten???

Ist das hier relevant?

Natürlich nicht. Es handelt sich schließlich um normale adressierte Post, und der Briefträger hat kein Ermessen, den Inhalt eines verschlossenen Briefumschlages zu bewerten.

Gegen den Werbetreibenden rechtlich vorzugehen, halte ich insofern für sinnlos, als diesem kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Was, außer der Beauftragung eines Postdienstleisters, soll man denn sonst noch machen? Der Vertrag mit dem Postdienstleister lautet: „Wirf die Briefe bei den Leuten in den Briefkasten, an die die Briefe adressiert sind“. Wenn nun ein Briefträger das nicht macht, kann das dem Werbenden nicht zugerechnet werden, da es sich weder um einen Erfüllungs- noch einen Verrichtungsgehilfen handelt.

Ich hätte die Briefe alle in einen großen Umschlag getan, an den Werbetreibenden adressiert und diesen dann je nach Laune in den Briefkasten des Werbetreibenden oder der Deutschen Post geworfen. Die einzelnen Briefe in den Post-Briefkasten zu werfen, hätte auch ich für unfair gehalten, da dem Werbetreibenden damit Kosten in unüberschaubarer Höhe entstehen.

1 „Gefällt mir“

Udo dankt vielmals.

Gruß

Hallo,

Ein Werbetreibender versendet mit individueller Adresse
versehene Werbeschreiben über einen privaten Zustelldienst.
Der Zusteller hat keine Lust, seinen Job zu machen, und wirft
einen ganzen Stapel dieser Schreiben in den Briefkasten des
unbeteiligten Dritten Ordnungsfanatikers Udo ein.

Das ist doch ausgesprochen praktisch. Dann kann Ordnungsfanatiker Udo diesen unerwünscht zugesandten Papiermüll gleich komplett entsorgen. Deckel auf - Müll rein - Deckel zu.

Oder sehe ich da was falsch?

Schöne Grüße

Petra