Länge Strafe, Höhe Schmerzensgeld, Schadenersatz?

Hallo zusammen,

eine betrunkene Person wurde von zwei Typen niedergeschlagen. Als die Person sich am Boden befand, traten die zwei noch auf sie ein.

Die Person hat diese Typen ausfindig gemacht und Anzeige gegen diese erstattet. Die zwei lassen über ihren Anwalt verlauten, dass sie diese Tat zugeben und sich entschuldigen möchten. Beide sind nicht vorbestraft. Es soll eine gütliche Einigung (Täter-Opfer-Ausgleich) vorm Jugendamt getroffen werden. Einer von beiden ist unter 21 Jahren. Der Person wurde von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass es ratsam wäre, dieses Angebot anzunehmen und sie sich überlegen soll, was sie denn an Schmerzensgeld und Schadenersatz haben möchte, da es, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde, der Richter höchstwahrscheinlich selbst eine gütliche Einigung vorschlagen würde und die zivilrechtliche Seite mit der Gerichtsverhandlung nicht abgedeckt wäre, sondern nur die Strafrechtliche.

Jetzt die Frage, was die geschädigte Person an Schmerzensgeld und Schadenersatz verlangen darf, was auch Aussicht auf Erfolg haben kann.

Die Person hatte nach dem Vorfall ein übelstes Veilchen, mehrere Schürfwunden im Gesicht, eine geschwollene Nase, Kopfschmerzen für ca. zwei Wochen aufgrund der Schläge und Tritte gegen den Kopf. Jetzt, 3,5 Monate nach der Tat, hat die Person noch immer Schmerzen im rechten Knie, höchstwahrscheinlich aufgrund des Sturzes und der Tritte gegen dieses und Schmerzen (beim Strecken und Beugen) im rechten Zeigefinger (Kapselschwellung, welche lt. Arzt noch einige Wochen oder sogar Monate andauern kann). Bilder vom Gesicht (Zitat von der Staatsanwaltschaft: „Die haben Sie echt übel zugerichtet.“) und der Attest der Notaufnahme nach der Tat liegen der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft vor. Darüber hinaus ist die Brille des Geschädigten zu Bruch gegangen bzw. diese war nach der Tat gar nicht mehr auffindbar, da diese beim ersten Schlag ins Gesicht davonflog. Die Person weiß nicht, was die Brille gekostet hatte oder noch wert wäre.

Was wären die Höchstsätze vor Gericht für Schmerzensgeld und Schadenersatz in einem solchen Fall? Was sollte die Person bei der gütlichen Einigung verlangen? Gibts da irgendwelche Richtsätze?

Dem Opfer geht es weniger um Geld, sondern darum, dass die Täter strafrechtlich bestraft werden. Wenn das Opfer jetzt diesem Täter-Opfer-Ausgleich nicht zustimmt und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, möchte das Opfer gerne wissen, welche Strafe die beiden bei gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung erwarten kann oder auf jeden Fall erwartet unter Berücksichtigung, dass beide nicht vorbestraft sind und die Tat gestanden haben?

Wenn das Opfer neben der strafrechtlichen Seite Zivilklage wegen Schmerzensgeld und Schadenersatz einereicht, müssen die beiden die Kosten für den Anwalt des Opfers übernehmen oder muss das Opfer den eigenen Anwalt auf jeden Fall selbst bezahlen?

Bitte um eure Ratschläge, Meinungen …

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo

Dem Opfer geht es weniger um Geld, sondern darum, dass die
Täter strafrechtlich bestraft werden. Wenn das Opfer jetzt
diesem Täter-Opfer-Ausgleich nicht zustimmt und es zu einer
Gerichtsverhandlung kommt, möchte das Opfer gerne wissen,
welche Strafe die beiden bei gemeinschaftlicher gefährlicher
Körperverletzung erwarten kann oder auf jeden Fall erwartet
unter Berücksichtigung, dass beide nicht vorbestraft sind und
die Tat gestanden haben?

maximal eine Bewährungstrafe,aber hier wohl eher Geldstrafe die dann in Sozialstunden umgewandelt wird, wenn kein Geld zu holen ist

Vielen Dank im Voraus.

bitte

Schöne Grüße

ebenso

Hallo,

maximal eine Bewährungstrafe,aber hier wohl eher Geldstrafe
die dann in Sozialstunden umgewandelt wird, wenn kein Geld zu
holen ist

die Höchststrafe für gefährliche Körperverletzung beträgt in Deutschland bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug. Wie kommst Du darauf, dass es maximal zu einer Bewährungsstrafe kommt? Sozialstunden sind Erziehungsmaßregel. Das es so etwas im Erwachsenenstrafrecht gibt, ist mir neu.

Gruß

S.J.

Hi,

Steve Jobs hat recht. Erstens ist überhaupt nicht klar, ob der unter-21-jährige vielleicht nach Erwachsenenstrafrecht belang wird. Zweitens ist eine gefährliche Körperverletzung plus die Sachbeschädigung wegen der Brille schon ein ordentlicher Straftatbestand (6 Monate bis 10 Jahre) und auch wenn die beiden Ersttäter sind, bekommen sie dafür ganz schön eins aufs Dach. Das es zu einer Bewährungsstrafe kommt, glaube ich zwar auch, aber das bedeutet trotzdem, dass die beiden vorbestraft sind.

Außerdem finde ich, dein Bekannter verlässt sich viel zu viel auf den Brief des Anwalts der Täter. Man sollte immer im Hinterkopf behalten: Alles was der sagt und tut, tut er um seinen Mandanten aus der Patsche zu helfen. Seiner Prognose über das Urteil würde ich nicht zu viel Bedeutung beimessen. Hat dein Bekannter überhaupt Gewissheit, dass die beiden nicht vorbestraft sind?

Abgesehen davon bleibt ja immernoch die Möglichkeit, die Sache sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich zu verfolgen.

mfg,
~der_alex~

Hallo Steve

den Richter möchte ich sehen, der wegen der „läppischen“ Blessuren Knast verhängt. Da sind schon ganz andere Taten in der Richtung mit Bewährung davongekommen.

Wallflower

Da hast natürlich recht. Es wird mit ziemlicher Sicherheit eine Bewährungsstrafe rauskommen, aber trotzdem - es ist schon ziemlich blöd, wenn man vorbestraft ist (und dann auch noch wegen gefährlicher Körperverletzung). Es spricht doch auf jeden Fall nichts dagegen, die beiden anzuzeigen.

Außerdem: Läppisch ist gut. Wenn einem Monate danach noch was wehtut, dann ist das schon ziemlich heftig.

Hallo,

den Richter möchte ich sehen, der wegen der „läppischen“
Blessuren Knast verhängt. Da sind schon ganz andere Taten in
der Richtung mit Bewährung davongekommen.

wie häufig wohnst Du Gerichtsverhandlungen bei?

Jetzt kommt nicht damit, dass man soetwas in der Zeitung ließt …

Gruß

S.J.