Hallo zusammen,
eine betrunkene Person wurde von zwei Typen niedergeschlagen. Als die Person sich am Boden befand, traten die zwei noch auf sie ein.
Die Person hat diese Typen ausfindig gemacht und Anzeige gegen diese erstattet. Die zwei lassen über ihren Anwalt verlauten, dass sie diese Tat zugeben und sich entschuldigen möchten. Beide sind nicht vorbestraft. Es soll eine gütliche Einigung (Täter-Opfer-Ausgleich) vorm Jugendamt getroffen werden. Einer von beiden ist unter 21 Jahren. Der Person wurde von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass es ratsam wäre, dieses Angebot anzunehmen und sie sich überlegen soll, was sie denn an Schmerzensgeld und Schadenersatz haben möchte, da es, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde, der Richter höchstwahrscheinlich selbst eine gütliche Einigung vorschlagen würde und die zivilrechtliche Seite mit der Gerichtsverhandlung nicht abgedeckt wäre, sondern nur die Strafrechtliche.
Jetzt die Frage, was die geschädigte Person an Schmerzensgeld und Schadenersatz verlangen darf, was auch Aussicht auf Erfolg haben kann.
Die Person hatte nach dem Vorfall ein übelstes Veilchen, mehrere Schürfwunden im Gesicht, eine geschwollene Nase, Kopfschmerzen für ca. zwei Wochen aufgrund der Schläge und Tritte gegen den Kopf. Jetzt, 3,5 Monate nach der Tat, hat die Person noch immer Schmerzen im rechten Knie, höchstwahrscheinlich aufgrund des Sturzes und der Tritte gegen dieses und Schmerzen (beim Strecken und Beugen) im rechten Zeigefinger (Kapselschwellung, welche lt. Arzt noch einige Wochen oder sogar Monate andauern kann). Bilder vom Gesicht (Zitat von der Staatsanwaltschaft: „Die haben Sie echt übel zugerichtet.“) und der Attest der Notaufnahme nach der Tat liegen der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft vor. Darüber hinaus ist die Brille des Geschädigten zu Bruch gegangen bzw. diese war nach der Tat gar nicht mehr auffindbar, da diese beim ersten Schlag ins Gesicht davonflog. Die Person weiß nicht, was die Brille gekostet hatte oder noch wert wäre.
Was wären die Höchstsätze vor Gericht für Schmerzensgeld und Schadenersatz in einem solchen Fall? Was sollte die Person bei der gütlichen Einigung verlangen? Gibts da irgendwelche Richtsätze?
Dem Opfer geht es weniger um Geld, sondern darum, dass die Täter strafrechtlich bestraft werden. Wenn das Opfer jetzt diesem Täter-Opfer-Ausgleich nicht zustimmt und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, möchte das Opfer gerne wissen, welche Strafe die beiden bei gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung erwarten kann oder auf jeden Fall erwartet unter Berücksichtigung, dass beide nicht vorbestraft sind und die Tat gestanden haben?
Wenn das Opfer neben der strafrechtlichen Seite Zivilklage wegen Schmerzensgeld und Schadenersatz einereicht, müssen die beiden die Kosten für den Anwalt des Opfers übernehmen oder muss das Opfer den eigenen Anwalt auf jeden Fall selbst bezahlen?
Bitte um eure Ratschläge, Meinungen …
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße