Stiefvater und Unterhalt

Von: , Frage gestellt am So, 22. Mär 2009



Guten Tag,

ich habe mich mal gearde durchs Internet getobt, und so viele Hinweise über das Thema "Stiefvater und Unterhalt" gefunden.Ich habe auch gelesen, das der Stiefvater eigendlich nicht für seinen Stiefsohn zuständig ist.

Eine Mutter heiratet wieder, der Sohn (17) wohnt beim Vater.Der Stiefvater bezahlt für den "Stiefsohn" Unterhalt.Die Mutter hat ab 1.4 einen 400€ Job.

Da 3/7 vom Gehalt des Mannes der Mutter als Haushaltsgeld zur Verfügung steht, kannn sie locker den Unterhalt bezahlen, so der Richter.
Was meint ihr?
Muss der Stiefvater zahlen oder nicht??
Oder wird das Einkommen der Mutter berücksichtigt?

lisa

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Stiefvater und Unterhalt

    Hallo Lisa,

    die Richter sehen das nicht so an, dass hier der Stiefvater bezahlt. Sie sehen es so, dass in einer Ehe alles geteilt wird. Das Geld genauso wie die Verantwortung.

    Im obigen Fallbeispiel gibt es - wenn man sich so durch die diversen "Stiefelternurteile" durchliest folgende Berechnungsmöglichkeiten:

    Die Mutter muss ihr eigenes Einkommen für den Unterhalt verwenden, da sie ja durch den Ehemann versorgt ist.

    Die Mutter gibt ihr eigenes Einkommen in das gemeinsame Eheeinkommen und bekommt vom Ehemann ein Taschengeld, das sie für den Unterhalt verwenden muss.

    Eigenes Einkommen der Mutter wird mit dem Einkommen des Ehemannes addiert. Von der daraus entstehenden Summe steht ihr die Hälfte zu und davon wird nach DüTa der Unterhalt berechnet.

    Die Richter sehen keinen Grund, warum die Mutter keinen Vollzeitjob ausübt und rechnen fiktiv so, als hätte sie einen Vollzeitjob und das daraus resultierende Einkommen.
    Die letzte Variante kann da noch unterschiedlich fortgeführt werden:
    Addition des fiktiven Einkommens mit dem realen Ehemanneinkommen. Davon ihr die Hälfte und davon den Unterhalt berechnen.
    Oder:
    Sie muss nur nach ihrem fiktiven Einkommen den Unterhalt bezahlen. Tut sie das nicht, laufen Schulden auf und im schlimmsten Fall gibt es eine Strafanzeige nach § 170 StPo.
    Dann kann bei ALLEN Varianten noch der Selbstbehalt der Mutter gekürzt werden - da sie ja ausreichend vom Ehemann versorgt ist, benötigt sie nicht das volle (fiktive) Einkommen.

    Ich bin mir nicht mal sicher, ob mir jetzt alle Möglichkeiten eingefallen sind, die ich schon irgendwo gelesen habe.

    Ach ja: fast immer sehen die Richter nicht, dass der neue Ehepartner des Unterhaltsverpflichteten bei allen Möglichkeiten auch (nicht nur indirekt) mitbezahlt.

    Gruß
    Ingrid

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