Auszahlung Gehalt

Hallo ihr Lieben!

Ich hätte da mal eine Frage:

Ein Arbeitnehmer (Azubi) bekommt laut Vertrag zum 15. jedes Monats die Vergütung des Vormonats (z.B. am 15. Januar das Gehalt für Dezember).
Der Chef allerdings lässt sich mit der Auszahlung desöfteren Zeit, so dass das Gehalt teilweise erst am 20. oder noch später überwiesen worden ist.
Der Arbeitnehmer hat nun folgendes Problem: auf dem Konto ist Ebbe, d.h. er hat kein Geld mehr für Benzin und kann somit (theoretisch) den Arbeitsplatz nicht erreichen.
Wer trägt nun schuld daran, was passiert, wenn dies tatsächlich so geschieht? Macht es dabei einen Unterschied, ob das Konto dann überzogen wird oder der Dispo schon ausgefüllt ist? Ich meine, muss ein Arbeitnehmer dann sein Konto überziehen? Wenn der Dispo ausgefüllt ist, ist es klar, es ist kein Geld mehr da, wie sollte der Arbeitnehmer dann zur Arbeitsstelle kommen? Taxi auf Kosten des Chefs??? Droht dem Arbeitsnehmer die Kündigung, wenn er einfach daheim bleibt mangels Bezin?
Der Arbeitgeber ist zeitweise auch zahlungsunfähig, spielt das dabei überhaupt eine Rolle?

Es wäre prima, wenn ihr mir da ein bisschen Stoff liefern könntet. Ist eine dumme Situation :frowning:(

Liebe Grüsse
Bine

Der Weg zur Arbeit ist allein Sache des Angestellten, einen Zusammenhang mit der Gehaltszahlung gibt es nicht, insofern können auch keinerlei Fahrtkosten gegen den Arbeitgeber geltend gemacht werden.
Wenn das Gehalt allerdings vertraglich am 15. dasein muss, kann der AN meines Erachtens die Zinsen, die er der Bank zahlen muss, dem AG in Rechnung stellen.
Wenn das Geld längere Zeit nicht kommt, kann er deshalb die Arbeitsleistung verweigern (aber nicht, weil das Konto leer ist!), ich kann aber nicht sagen, inwiefern das vorher angedroht werden muss und wie lange das Gehalt überfällig sein muss und…

Die drohende Zahlungsunfähigkeit spielt dabei erstmal keine Rolle, ist aber möglicherweise ein Grund, schnell zu handeln.

Zudem wundert es mich, dass das Gehalt so spät nachträglich gezahlt wird, das ist an und für sich nicht üblich (spätestens am Monatsende), weiss da jemand genaueres?

Börni

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Hallo ihr Lieben!

Ich hätte da mal eine Frage:

Ein Arbeitnehmer (Azubi) bekommt laut Vertrag zum 15. jedes
Monats die Vergütung des Vormonats (z.B. am 15. Januar das
Gehalt für Dezember).

also, wenn er ein echter azubi ist, dann ist das meines wissens nach schon eine nichtige klausel im ausbildungsvertrag, denn nach § 11 Abs. 2 bundesberufsbildungsgesetz:

„Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.“

Der Chef allerdings lässt sich mit der Auszahlung desöfteren
Zeit, so dass das Gehalt teilweise erst am 20. oder noch
später überwiesen worden ist.
Der Arbeitnehmer hat nun folgendes Problem: auf dem Konto ist
Ebbe, d.h. er hat kein Geld mehr für Benzin und kann somit
(theoretisch) den Arbeitsplatz nicht erreichen.
Wer trägt nun schuld daran, was passiert, wenn dies
tatsächlich so geschieht? Macht es dabei einen Unterschied, ob
das Konto dann überzogen wird oder der Dispo schon ausgefüllt
ist? Ich meine, muss ein Arbeitnehmer dann sein Konto
überziehen? Wenn der Dispo ausgefüllt ist, ist es klar, es ist
kein Geld mehr da, wie sollte der Arbeitnehmer dann zur
Arbeitsstelle kommen? Taxi auf Kosten des Chefs??? Droht dem
Arbeitsnehmer die Kündigung, wenn er einfach daheim bleibt
mangels Bezin?

na, wer spricht denn hier von schuld? rein logisch muss ist direkt schuld am klammen konto des azubi, der azubi selber! dem arbeitgeber kann man dafür wohl keine schuld geben. auf jeden fall ist es quatsch nun mit dem taxi zur arbeit zu fahren, denn wenn der arbeitgeber schon den lohn nicht zahlen kann, kann er ggf. auch keine taxiquittungen begleichen! ich würde einmal ein gespräch mit dem chef vorschlagen, vielleicht tuts ja auch ein vorschuss ersteinmal. muss ja nicht gleich die volle kohle sein. einen hunnie für eine tankfüllung wird er ja noch wohl aufbringen können.

Der Arbeitgeber ist zeitweise auch zahlungsunfähig, spielt das
dabei überhaupt eine Rolle?

hierbei wäre zu überprüfen, ob der AG dann eigentlich fähig ist einen azubi zu beschäftigen! finde ich schon sehr komisch, klar soll soviel wie möglich ausgebildet werden, wenn der chef
aber auch nicht finanziell klar kommt ?

Es wäre prima, wenn ihr mir da ein bisschen Stoff liefern
könntet. Ist eine dumme Situation :frowning:(

Liebe Grüsse
Bine

ja das glaueb ich, aber mit §§ kommst du hier auch nicht weiter, oder denkst du deine ausbildung
bleibt weiterhin ordentlich, wenn du gegen deinen chef vors arbeitsgericht gehst?

gruss

der shob

Zudem wundert es mich, dass das Gehalt so spät nachträglich
gezahlt wird, das ist an und für sich nicht üblich (spätestens
am Monatsende), weiss da jemand genaueres?

Es gibt viele Firmen, die so zahlen.

Gruß,
Delia

sicher?
Ist zwar offtopic, aber…

Also ich kenne das nur so, dass am 15. das Gehalt für den laufenden Monat ausgezahlt wird - aber nicht für den vergangenen Monat. Also wenn ich mein Dezembergehalt (mit Weihnachtsgeld) erst im Januar ausgezahlt bekäme…

Hat das nicht auch steuerliche Nachteile?

Gruß
Stefan

Gehaltzahlung
Liebe Leute,

der Zeitpunkt der FÄLLIGKEIT des Entgeltes kann sowohl in Tarifverträgen, als auch in Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen geregelt sein, wobei letztlich die gesetzlichen Bestimmungen (Normen) nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers unterlaufen werden dürfen. Ist die Fälligkeit des Entgeltes auf den 15. des Folgemonats vereinbart und widerspricht das keiner übergeordneten Rechtsnorm, so muß der Arbietnehmer am (Feier-) abend des 15. (des Folgemonats) uneingeschränkt über die volle Vergütung (netto) verfügen können. Ist das nicht der Fall, empfehle ich SOFORT (also spätestens am 16.) SCHRIFTLICHE Geltendmachung des ausstehenden Entgeltes unter sehr kurzer Fristsetzung und Ankündigung „vom Zuürckhaltungsrecht der Arbeitskraft“ Gebrauch zu machen.

genau. und 3 monate später folgt die ausserordentliche kündigung!

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Ist zwar offtopic, aber…

Also ich kenne das nur so, dass am 15. das Gehalt für den
laufenden Monat ausgezahlt wird - aber nicht für den
vergangenen Monat. Also wenn ich mein Dezembergehalt (mit
Weihnachtsgeld) erst im Januar ausgezahlt bekäme…

Hat das nicht auch steuerliche Nachteile?

Hallo,
ob das steuerliche Nachteile hat, weiß ich nicht. Ich habe allerdings beruflich (ich arbeite beim Sozialamt) schon öfters die Erfahrung gemacht, dass es Arbeitgeber gibt, die z.B. das Gehalt für Januar am 15.2. zahlen. Das ist gar nicht so selten. Ich vermute allerdings mal, dass diese Arbeitnehmer ihr Weihnachtsgeld dann für November, also im Dezember, bekommen.

Gruß,
Delia