Hallo ihr Lieben!
Ich hätte da mal eine Frage:
Ein Arbeitnehmer (Azubi) bekommt laut Vertrag zum 15. jedes
Monats die Vergütung des Vormonats (z.B. am 15. Januar das
Gehalt für Dezember).
also, wenn er ein echter azubi ist, dann ist das meines wissens nach schon eine nichtige klausel im ausbildungsvertrag, denn nach § 11 Abs. 2 bundesberufsbildungsgesetz:
„Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.“
Der Chef allerdings lässt sich mit der Auszahlung desöfteren
Zeit, so dass das Gehalt teilweise erst am 20. oder noch
später überwiesen worden ist.
Der Arbeitnehmer hat nun folgendes Problem: auf dem Konto ist
Ebbe, d.h. er hat kein Geld mehr für Benzin und kann somit
(theoretisch) den Arbeitsplatz nicht erreichen.
Wer trägt nun schuld daran, was passiert, wenn dies
tatsächlich so geschieht? Macht es dabei einen Unterschied, ob
das Konto dann überzogen wird oder der Dispo schon ausgefüllt
ist? Ich meine, muss ein Arbeitnehmer dann sein Konto
überziehen? Wenn der Dispo ausgefüllt ist, ist es klar, es ist
kein Geld mehr da, wie sollte der Arbeitnehmer dann zur
Arbeitsstelle kommen? Taxi auf Kosten des Chefs??? Droht dem
Arbeitsnehmer die Kündigung, wenn er einfach daheim bleibt
mangels Bezin?
na, wer spricht denn hier von schuld? rein logisch muss ist direkt schuld am klammen konto des azubi, der azubi selber! dem arbeitgeber kann man dafür wohl keine schuld geben. auf jeden fall ist es quatsch nun mit dem taxi zur arbeit zu fahren, denn wenn der arbeitgeber schon den lohn nicht zahlen kann, kann er ggf. auch keine taxiquittungen begleichen! ich würde einmal ein gespräch mit dem chef vorschlagen, vielleicht tuts ja auch ein vorschuss ersteinmal. muss ja nicht gleich die volle kohle sein. einen hunnie für eine tankfüllung wird er ja noch wohl aufbringen können.
Der Arbeitgeber ist zeitweise auch zahlungsunfähig, spielt das
dabei überhaupt eine Rolle?
hierbei wäre zu überprüfen, ob der AG dann eigentlich fähig ist einen azubi zu beschäftigen! finde ich schon sehr komisch, klar soll soviel wie möglich ausgebildet werden, wenn der chef
aber auch nicht finanziell klar kommt ?
Es wäre prima, wenn ihr mir da ein bisschen Stoff liefern
könntet. Ist eine dumme Situation
(
Liebe Grüsse
Bine
ja das glaueb ich, aber mit §§ kommst du hier auch nicht weiter, oder denkst du deine ausbildung
bleibt weiterhin ordentlich, wenn du gegen deinen chef vors arbeitsgericht gehst?
gruss
der shob