ich frage mich gerade, wass man nun müßte, wenn ein Kunde dem zugestelltem Mahnbescheid widerspricht?
Mal angenommen, der Kunde hat Ware für 200€ bestellt und auch bekommen( per Rechnung). Nach dem Mahnungen und Emails nichts gebracht haben, erstellt man einen Mahnbescheid. Die zweiwöchige Frist für den Vollstreckungsbescheid ist gerade verstrichen, da flattert der Widerspruch gegen den Mahnbescheid ins Haus. Der Vollstreckungsbescheid wurde noch nicht gestellt, der Kunde widerspricht dem gesamten Mahnbescheid ohne Angabe von Gründen.
Was wäre in einem solchen Fall zu tun? Dem Widerspruch liegt, meiner Meinung nach, gleich eine Rechnung für Gerichtskosten von ca. 50 Euro dabei. Was wäre damit zu tun, bezahlen? Und wie würde man da weiter vorgehen?
Was wäre in einem solchen Fall zu tun? Dem Widerspruch liegt,
meiner Meinung nach, gleich eine Rechnung für Gerichtskosten
von ca. 50 Euro dabei. Was wäre damit zu tun, bezahlen? Und
wie würde man da weiter vorgehen?
wenn somit also die Forderung berechtigt ist und der Kunde nun widersprochen hat, wieso uebergibt man dann diese Sache nicht einfach einem Anwalt zwecks Einleitung eines gerichtlichen Klageverfahrens … Die dabei entstehenden Kosten traegt doch m.E. derjenige, der im Unrecht ist …
Dem Widerspruch liegt,
meiner Meinung nach, gleich eine Rechnung für Gerichtskosten
von ca. 50 Euro dabei.
In Wirklichkeit sind es 52 Euro, die zu den bereits fälligen 23 Euro hinzukommen.
Was wäre damit zu tun, bezahlen?
Will man die 200 Euro haben oder nicht? Wenn ja: Zahlen. Wenn nein: Sein lassen (wobei jederzeit die Gefahr besteht, dass der Gegner das streitige Verfahren beantragt).
Und
wie würde man da weiter vorgehen?
Will man trotz Ahnungslosigkeit erfolgreich sein: Anwalt beauftragen. Oder man macht selbst das, wozu man nach einiger Zeit vom Gericht aufgefordert werden wird: Den Anspruch in Form einer Klageschrift begründen.
weil Mahnverfahren einfacher, schneller und billiger ist im Gegensatz zur Klage. Mahnverfahren empfiehlt sich, wenn mit Einwendungen des Antragsgegners/Schuldners nicht zu rechnen ist.
Das gilt nur für den Fall, dass das Mahnverfahren glatt durchgeht. Reagiert der Anspruchsgegner jedoch, ist es mit „einfacher, schneller, billiger“ vorbei.
Und das meinte norsemanna: Im Beispielfall muss jetzt professionell weiter vorgegangen werden, und das geht ganz ähnlich wie beim Klagen, wenn es auch nicht so heißt.
Sobald einem Mahnbescheid widersprochen wurde, sollte man Rechtskenntniss besitzen und ein „bißchen Geld“.
Mahnen kann schließlich jeder, auch unberechtigt-teilw. sogar vollstrecken:
wenn somit also die Forderung berechtigt ist und der Kunde nun
widersprochen hat, wieso uebergibt man dann diese Sache nicht
einfach einem Anwalt zwecks Einleitung eines gerichtlichen
Klageverfahrens … Die dabei entstehenden Kosten traegt doch
m.E. derjenige, der im Unrecht ist …
Die Trägt er zwar, wenn er jedoch Mittellos ist, hat man zwar u. U. einen Titel, aber der nutzt einem nicht viel wenn man ihn nicht „eintreiben“ kann … in dem Fall sitzt man dann selbst auf den Kosten - leider.