Hallo,
angenommen, A hat B privat Geld geliehen. Es wurde nichts schriftliches festgehalten und auch kein Termin für die Rückzahlung vereinbart.
Wann verjährt der Rückforderungsanspruch des A?
Gruß
Nelly
Hallo,
angenommen, A hat B privat Geld geliehen. Es wurde nichts schriftliches festgehalten und auch kein Termin für die Rückzahlung vereinbart.
Wann verjährt der Rückforderungsanspruch des A?
Gruß
Nelly
Gar nicht, bis nicht das Darlehen gekündigt wird.
Levay
Hi, 3 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem d. Schuld entstand, bzw. in dem d. Darlehensnehmer d. letzte Rate zahlte.
Mfg ramses90
Der Anspruch verjährt gleichzeitig mit seinem Erlöschen…?
Hi, mit der letzten Rate ist gemeint, dass der Schuldner evtl. einen Teil der Schuld anfing in Raten ab zu bezahlen, dann aber, vor Tilgung der Gesamtschuld, die Ratenzahlungen ausblieben.
Ab da beginnt, nach Ablauf des Jahres, die 3jährige Verjährungsfrist.
Ob das mit der Ratenzahlung so stattfand, ist allerdings aus dem Anfangsthread nicht ersichtlich.
MfG ramses90.
Und welche §§ ziehst du für diese Auffassung heran?
Levay
Gar nicht, bis nicht das Darlehen gekündigt wird.
Levay
Dann sofort oder auch erst nach Ablauf einer 3-Jahres-Frist?
Ciao
Wolfgang
Da hier offenbar nix anderes vereinbart wurde, wird die Rückzahlung erst mit der Kündigung fällig. Natürlich *beginnt* die Verjährung damit erst und *endet* nicht schon. Sonst müsste ja nie jemand seine Darlehensschulden bezahlen 
Levay