Schweigepflicht vs. Anzeigepflicht

Hallo,

In welchem Ausmaß und bei welchen Berufsgruppen ist die berufliche Schweigepflicht stärker?
Muss ein Priester einen Mord anzeigen, der ihn in der heiligen Beichte gebeichtet wurde?
Muss ein Kinderarzt Kindesmisshandlung anzeigen?
Muss ein Computertechniker Verletzung gegen das Urheberrecht oder auch Besitz von Kinderpornografischen Schriften anzeigen?

Moral soll hier außer Acht gelassen werden. Wir sind ja hier am Rechtsbrett :wink:)

Vielen Dank

Nicolle

Hallo,
die Frage sollte meiner Meinung nach eher sein, ob sie es dürfen. Ich bin kein Jurist, aber eine Anzeigepflicht fällt mir im Moment für Privatpersonen gar nicht ein, nur Offizialdelikte, die die entsprechenden Stellen von sich aus verfolgen müssen, wenn sie davon Kenntnis erlangen.

Muss ein Computertechniker Verletzung gegen das Urheberrecht
oder auch Besitz von Kinderpornografischen Schriften anzeigen?

Priester und Ärtze sehe ich ja noch ein, aber seit wann gibt es für Computertechniker eine Schweigepflicht?

Cu Rene

Hallo Nicole,

Muss ein Priester einen Mord anzeigen, der ihn in der heiligen
Beichte gebeichtet wurde?

Bei einem Priester funktioniert das meines Wissens so: Er kann die Absolution nur erteilen, wenn der Sünder tätige Reue zeigt. Normalerweise besteht die „tätige Reue“ darin, dass man ein paar Vaterunser betet. Bei einem Mord wird die vom Priester auferlegte tätige Reue natürlich in einer Selbstanzeige bestehen. Man muss sich also der Polizei stellen.

Tut man das nicht, war die Beichte kein gültiges Sakrament und der Priester ist daher auch nicht an seine Schweigepflicht gebunden. Er kann also selbst den Mord anzeigen.

Soweit meine Informationen.

Schöne Grüße

Petra

Schaut Euch §138StGB an. Da steht ganz klar drin, bei welchen Straftaten Anzeigepflicht besteht.

Das betrifft den Computertechniker m.E. nicht, wenn er z.B. von Verletzungen gegen das Urheberrecht Kenntnis erlangt.

Wenn ich allerdings zu meinem Arzt oder auch zu einem Priester gehe und dort mitteile, dass ich jemanden ermordet habe oder die Tat noch vollbringen will, greift m.E. auch die Schweigepflicht nicht. Sie müssten das anzeigen.

Ein Priester wird sich allerdings auf das Kanonische Recht 983 §1 CIC berufen. Die direkte Verletzung desselben wird mit Exkommunikation bestraft can. 1388 CIC.

Wenn ich allerdings zu meinem Arzt oder auch zu
einem Priester gehe und dort mitteile, dass ich
jemanden ermordet habe oder die Tat noch vollbringen
will, greift m.E. auch die Schweigepflicht nicht.
Sie müssten das anzeigen.

Das stimmt in zweierlei Hinsicht nicht: Zum einen wird ohnehin nur bestraft, wer bestimmte noch nicht ausgeführte Straftaten nicht anzeigt. Zum anderen gilt nun gerade für Geistliche eine Ausnahme:

„Ein Geistlicher ist nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihm in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden ist.“

Gruß, Hirsebrei

Stimmt, §138StGB regelt Anzeige geplanter Straftaten.

Bei Pastoren regelt es §53StPO, dort steht, dass Geistliche, Verteidiger des Beschuldigten, RAe, Ärzte usw. und deren Gehilfen Zeugnisverweigerungsrecht haben.

Sorry

Holygrail

Hallo!

Ich weiß zwar jetzt nicht wie das kirchenrechtlich ist, aber du verwechselst da Kirchenrecht mit dem staatlichen Recht.

Gruß
Tom