Verlobte
Von: , Frage gestellt am Do, 18. Jan 2001
Muss eine Verlobte gegen Ihren Verlobten als Zeugin aussagen??
Muss eine Verlobte gegen Ihren Verlobten als Zeugin aussagen??
Hallo Pratt,
da ich nur über eine Zivilprozessordnung (ZPO) verfüge, kann ich dir auch nur dort die Vorschrift nennen, § 383 ZPO.
Danach haben Verlobte ein Zeugnisverweigerungsrecht. Diese Vorschrift wird ihre Entsprechung in allen anderen Prozessordnungen finden und daher auch im Straf- und im Verwaltungsprozessrecht unter der entsprechenden Bestimmung Geltung haben.
Gruß, bebro
Muss eine Verlobte gegen Ihren Verlobten als Zeugin aussagen??
Hi Bebro, hi Pratt,
dieses Recht besteht auch nach der Strafprozeßordnung (§ 52 Abs. 1 = Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen). Danach brauchen:
1. Verlobte
2. Ehegatten (auch wenn die Ehe inzwischen geschieden ist) und
3. in gerader Linie Verwandte oder Verschwägerte; in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandte und bis zum zweiten Grad Verschwägerte; auch wenn das Verwandschafts-/Verschwägerungsverhältnis nicht mehr besteht
nicht gegen den Beschuldigten auszusagen.
Im ersten Fall sollte man/frau allerdings tatsächlich verlobt sein und es nicht nur einfach behaupten. Sollte ein pfiffiger Staatsanwalt o. ä. dahinter kommen, daß die Verlobung nur pro forma (also nur zu dem Zweck, die Aussage zu verweigern) eingegangen wurde, ist man/frau zur Aussage verpflichtet. Ist nicht meine Erfindung, habe ich mir mal von einem StA sagen lassen.:-)
So long
Tessa