Gehalts rückwirkend einfordern?

Von: , Frage gestellt am Do, 18. Jan 2001

Meine neue Kollegin hat festgestellt, daß sie in Ihrer alten Firma immer zu wenig Nettogehalt bekommen hat. Wie kann sie bei ihrer alten Firma an ihr Geld kommen und wie lange ist es rückwirkend möglich (die Sache lief wohl über 4 Jahre!)

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Gehalts rückwirkend einfordern?

    Hallo Nicole,

    bei Arbeitnehmern, die im Privatdienste stehen, verjähren Ansprüche wegen des Gehaltes, Lohnes oder sonstiger Diensbezüge gemäß § 196 I Nr. 8 BGB nach zwei Jahren.

    Demzufolge wäre deine Kollegin um einen Teil ihres Geldes geprellt, wenn die Firma von selbst auf diese Vorschrift kommt. Denn man muss sie nicht darauf aufmerksam machen, aber wahrscheinlich sind die Leute dort clever genug, dieses Vorschrift zu kennen.

    An ihr Gehalt kommt sie, indem sie ihre Forderung schriftlich dort einreicht. Wenn es kompliziert ist bzw. wenn Widerstand von seiten der Firma kommt, Rechtsanwalt einschalten. Hierbei ist sicherlich zu berücksichtigen, ob sich der Aufwand angesichts des möglichen Ergebnisses lohnt.

    Viel Glück, bebro



    Meine neue Kollegin hat festgestellt, daß sie in Ihrer alten
    Firma immer zu wenig Nettogehalt bekommen hat. Wie kann sie
    bei ihrer alten Firma an ihr Geld kommen und wie lange ist es
    rückwirkend möglich (die Sache lief wohl über 4 Jahre!)

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Ergänzung

      Hi Nicole,

      in vielen Branchen gelten Rahmen- bzw. Manteltarifverträge, die WESENTLICH kürzere Verfallsfristen beinhalten (z. B.: 1 Monat im Frisörhandwerk, 2 Monate im Baugewerbe)! U. U. ist also in dem konkreten Fall GAR NICHTS mehr zu holen!

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