Re: Gehalts rückwirkend einfordern?
Hallo Nicole,
bei Arbeitnehmern, die im Privatdienste stehen, verjähren Ansprüche wegen des Gehaltes, Lohnes oder sonstiger Diensbezüge gemäß § 196 I Nr. 8 BGB nach zwei Jahren.
Demzufolge wäre deine Kollegin um einen Teil ihres Geldes geprellt, wenn die Firma von selbst auf diese Vorschrift kommt. Denn man muss sie nicht darauf aufmerksam machen, aber wahrscheinlich sind die Leute dort clever genug, dieses Vorschrift zu kennen.
An ihr Gehalt kommt sie, indem sie ihre Forderung schriftlich dort einreicht. Wenn es kompliziert ist bzw. wenn Widerstand von seiten der Firma kommt, Rechtsanwalt einschalten. Hierbei ist sicherlich zu berücksichtigen, ob sich der Aufwand angesichts des möglichen Ergebnisses lohnt.
Viel Glück, bebro
Meine neue Kollegin hat festgestellt, daß sie in Ihrer alten
Firma immer zu wenig Nettogehalt bekommen hat. Wie kann sie
bei ihrer alten Firma an ihr Geld kommen und wie lange ist es
rückwirkend möglich (die Sache lief wohl über 4 Jahre!)