Rücksendung einer Bestellung

Hallö,

betrifft Recht in Österreich.

ich habe vor einigen Wochen einen Computer gekauft. Der dazugehörige Monitor war nicht voll funktionstüchtig, so dass ich reklamierte. Kurz darauf kam ein Ersatzmonitor, der allerdings den selben Fehler hatte, auch den reklamierte ich. Darauf hin bekam ich einen dritten, den ich letzlich behielt. Die beiden ersten habe ich wie vom Hersteller schriftlich gefordert, an ihn zurückgesandt. Einer der beiden wurde jetzt erneut an mich überstellt, mit dem Vermerk, dass der Empfänger die Annahme verweigert. Wie oft, bin ich verpflichtet, das Teil hin und her zuschicken? Bin ich überhaupt verpflichtet, immer wieder zur Post zu flitzen, bis der Empfänger mal das Ding animmt?

CIAo
Reiko

Hallo Reiko,

schicke dem Mann einen Brief mit einer Kopie des Vermerks über die Annahmeverweigerung und fordere ihn zu einer Stellungnahme auf. Das würde ich dann erst einmal abwarten. Wenn er den Monitor zurückhaben will, wird er sich schon melden. Und dann könnt ihr euch immer noch über die Kosten der Versendung austauschen. Denn das ist für dich ja mit Kosten verbunden.

Gruß, bebro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich kenne natürlich jetzt nicht alle vertraglichen Einzelheiten, aber grundsätzlich würde ich dir empfehlen, einmal mit dem Unternehmer telefonisch Kontakt aufzunehmen, da es sich um ein Mißverständnis handeln wird. Sag ihm aber, dass er sich den Monitor abholen soll. Du bist im Prinzip nicht zur Rücksendung verpflichtet.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Rücksendung
Danke Euch beiden.

Die Verpackung des vom Hersteller abgelehnten Monitores ist völlig demoliert. Löcher an den Seiten des Paketes, die Ecken zerfledert. Ich vermute nu, dass vielleicht deshalb die Annahme verweigert wurde. Da ich allerdings nachweisen kann, das der Monitor samt Verpackung ordnungsgemäss aufgegeben wurde (übrigens beide Rücksendungen zu Lasten des Empfängers, der erste wurde angenommen). Ich sehe da ein klitzekleinen Rechtsstreit auf mich zukommen. Was das erneute Rücksenden betrifft, ich werde ihn auch nicht zurückschicken. Die Zustellung heute erfolgte per Nachnahme (was eine Schw****** ist), das Geld möchte ich ebenfalls wiederhaben.

Dank und Gruss

Reiko

Was ist jetzt per Nachname gekommen, das habe ich jetzt nicht ganz verstanden?!

Hast du den Monitor als Konsument gekauft?

Was ist jetzt per Nachname gekommen, das habe ich jetzt nicht
ganz verstanden?!

Hast du den Monitor als Konsument gekauft?

Nein. Ich habe einen Rechner als Konsument gekauft. Dann die ganze bekannte Story. Der Monitor, den ich reklamiert retournierte, der kam zurück als EMPFANG ABGELEHNT, und der Hersteller hat mir diesen als Nachnahme zurückgesandt. Ich durfte also die nicht erwünschte Zusendung auch noch bezahlen.

(Muss dazu erwähnen, dass ich eine nicht empfangene Sendung, die an mich zurückgestellt wird, nicht ablehnen kann, weil diese sonst in das Eigentum der Post übergeht. )

CIAo
Reiko

Was ist jetzt per Nachname gekommen, das habe ich jetzt nicht
ganz verstanden?!

Hast du den Monitor als Konsument gekauft?

Nein. Ich habe einen Rechner als Konsument gekauft. Dann die
ganze bekannte Story. Der Monitor, den ich reklamiert
retournierte, der kam zurück als EMPFANG ABGELEHNT, und der
Hersteller hat mir diesen als Nachnahme zurückgesandt. Ich
durfte also die nicht erwünschte Zusendung auch noch bezahlen.

Ich gehe also jetzt davon aus, dass du auch den Monitor als Konsument gekauft hast. Mir ist aber immer noch nicht alles klar, denn wenn der Empfänger die Annahme verweigert, so kann er doch nichts per Nachnahme versenden, da ja keine Geldschuld besteht. Wenn er etwas per Nachnahme versenden wollte, dann müsste er die Sendung ja zuerst angenommen haben und hiernach retourniert, dann kann aber die Sache mit dem Eigentum nicht eintreten.

Hast du dich an den Hersteller gewandt oder an deinen Vertragspartner?

Hast du die ganze Sache im Versandhandel gekauft oder nicht?

Wofür wurde dir jetzt die Nachnahme verrechnet - das habe ich noch nicht ganz kapiert?

Hast du schon bezahlt oder nicht?

Wieder hallo, und danke für Deine Geduld…:wink:

ich musste das Porto für die Rücksendung zahlen, also eigentlich keine Nachnahme, mein Fehler… Ich musste also Porto zahlen für einen Monitor, den ich gemäss der schriftlichen Vereinbarung mit der Firma, die diesen Computer + Monitor vertreibt, an eben diese Firma zurückschickte. Dies hat ihn aber abgelehnt und zu meinen Lasten retourniert.

Hmm, schwierig, ich hoffe, ich habs jetzt hinbekommen

:wink:

CIAo

Hallo!

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Unternehmer dennoch die Ware zuerst von der Post angenommen hat, denn sonst hätte er sie nicht kostenpflichtig retournieren können. D.h. du hättest ohne Probleme einfach die Annahme verweigern können.

Aber zum jetzigen Problem: Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du mit deinem Vertragspartner vereinbart, dass er einen neuen (dritten) Monitor dir übersendet und du ihm die anderen zwei zurückschickst. Da es sich um ein Gewährleistungsproblem handelt, ist dein Vertragspartner grundsätzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du einen funktionierenden Monitor bekommst.
Ich würde deinen Verkäufer einmal kontaktieren und ihn auf die Vereinbarung aufmerksam machen. Die dir in Rechnung gestellten zusätzlichen Versandtkosten würde ich zurückfordern. Was den Monitor betrifft: Bewahr in einmal auf und warte was dein Verkäufer weiter will. Wenn weiterhin nichts passiert könntest du ihn bei Gericht hinterlegen, um dich von deiner Schuld zu befreien.

Wie war das beim ersten Computer, hast du dir den schicken lassen oder hast du den selbst im Geschäft gekauft und abgeholt?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Unternehmer dennoch
die Ware zuerst von der Post angenommen hat, denn sonst hätte
er sie nicht kostenpflichtig retournieren können. D.h. du
hättest ohne Probleme einfach die Annahme verweigern können.

Jain. Der Monitor kam ordnungsgemäss durch die Post beim Vertriebspartner an. Der hatte ihn, wie schon beschrieben, zurückgschickt. Das es in diesem Falle ein Zurückschicken an mich war, KANN ich diese Sendung nicht mehr ablehnen, da das Gut ansonsten in den Besitz der Post übergeht. Das würde in diesem Falle weiteren Ärger nach sich ziehen.

Aber zum jetzigen Problem: Wenn ich dich richtig verstanden
habe, hast du mit deinem Vertragspartner vereinbart, dass er
einen neuen (dritten) Monitor dir übersendet und du ihm die
anderen zwei zurückschickst. Da es sich um ein
Gewährleistungsproblem handelt, ist dein Vertragspartner
grundsätzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du
einen funktionierenden Monitor bekommst.

Dieser Verplfichtung ist er mit dem dritten, endlich funktionierenden Monitor nachgekommen.

Bewahr in einmal auf und warte was dein
Verkäufer weiter will. Wenn weiterhin nichts passiert könntest
du ihn bei Gericht hinterlegen, um dich von deiner Schuld zu
befreien.

Danke. Ein wichtiger Hinweis, den ich überhaupt nicht in Betracht gezogen habe.

Wie war das beim ersten Computer, hast du dir den schicken
lassen oder hast du den selbst im Geschäft gekauft und
abgeholt?

Der wurde mir geschickt, per Zustellung. Der Rechner ist ja in Ordnung gewesen, eben der Monitor, der dazu mitgeschickt wurde, war nicht in Ordnung.

Allerdings wurde Rechner nicht direkt beim Vertiebspartner gekauft, sondern wiederum über einen Zwischenhändler. Die rechtlichen Fragen diesbezüglich sind allerdings geklärt.

In danke Dir

Reiko

Moin,

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Unternehmer dennoch
die Ware zuerst von der Post angenommen hat, denn sonst hätte
er sie nicht kostenpflichtig retournieren können. D.h. du
hättest ohne Probleme einfach die Annahme verweigern können.

Jain. Der Monitor kam ordnungsgemäss durch die Post beim
Vertriebspartner an. Der hatte ihn, wie schon beschrieben,
zurückgschickt. Das es in diesem Falle ein Zurückschicken an
mich war, KANN ich diese Sendung nicht mehr ablehnen, da das
Gut ansonsten in den Besitz der Post übergeht. Das würde in
diesem Falle weiteren Ärger nach sich ziehen.

Aber zum jetzigen Problem: Wenn ich dich richtig verstanden
habe, hast du mit deinem Vertragspartner vereinbart, dass er
einen neuen (dritten) Monitor dir übersendet und du ihm die
anderen zwei zurückschickst. Da es sich um ein
Gewährleistungsproblem handelt, ist dein Vertragspartner
grundsätzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du
einen funktionierenden Monitor bekommst.

Dieser Verplfichtung ist er mit dem dritten, endlich
funktionierenden Monitor nachgekommen.

Bewahr in einmal auf und warte was dein
Verkäufer weiter will. Wenn weiterhin nichts passiert könntest
du ihn bei Gericht hinterlegen, um dich von deiner Schuld zu
befreien.

Danke. Ein wichtiger Hinweis, den ich überhaupt nicht in
Betracht gezogen habe.

Wie war das beim ersten Computer, hast du dir den schicken
lassen oder hast du den selbst im Geschäft gekauft und
abgeholt?

Der wurde mir geschickt, per Zustellung. Der Rechner ist ja in
Ordnung gewesen, eben der Monitor, der dazu mitgeschickt
wurde, war nicht in Ordnung.

Allerdings wurde Rechner nicht direkt beim Vertiebspartner
gekauft, sondern wiederum über einen Zwischenhändler. Die
rechtlichen Fragen diesbezüglich sind allerdings geklärt.

Wichtig ist das schon, bei wem du gekauft hast. Es ist nämlich zu unterscheiden ob du den Garantieanspruch gegen den Hersteller oder den Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer geltend machst, das sind rechtlich zwei verschiedene Dinge - alle Details können hier wichtig sein.
Aber wie gesagt: wenn der dritte funktioniert dann ist es ja gut und da du ja bezahlen musstest für die Rücksendung, würde ich den zweiten Monitor so lange behalten, bis dir der Unternehmer die dir entstandenen Kosten bezahlt hat. Danach siehst du, ob der Monitor zurückgenommen wird und sonst wie gesagt: in so einem Fall kann man beim Bezirksgericht hinterlegen - da ist man aus dem Schneider.
Ich würde jedenfalls die Sache nochmals telefonisch besprechen.

Ciao,
Tom

und noch mal hallo,

Wichtig ist das schon, bei wem du gekauft hast. Es ist nämlich
zu unterscheiden ob du den Garantieanspruch gegen den
Hersteller oder den Gewährleistungsanspruch gegen den
Verkäufer geltend machst, das sind rechtlich zwei verschiedene
Dinge - alle Details können hier wichtig sein.

Der Händler, von dem ich das Teil bezogen habe, hat den Rechner bei dem Vertriebspartner bestellt, dieser hat ihn dann zu mir geschickt. Da es anfangs kleinere Fragen meinerseits an den Händler gab, wurde mir von dort mitgeteilt, alles, was den Rechner betrifft, hat der Vertriebspartner zu verantworten. Dies bestätigte mir der Vertriebspartner des Händlers. Der Händler erhält von mir lediglich die Kaufsumme, Garantieleistungen kommen vom Vertriebspartner.

Aber wie gesagt: wenn der dritte funktioniert dann ist es ja
gut und da du ja bezahlen musstest für die Rücksendung, würde
ich den zweiten Monitor so lange behalten, bis dir der
Unternehmer die dir entstandenen Kosten bezahlt hat. Danach
siehst du, ob der Monitor zurückgenommen wird und sonst wie
gesagt: in so einem Fall kann man beim Bezirksgericht
hinterlegen - da ist man aus dem Schneider.

Das werde ich in Betracht ziehen, ist wohl die beste und sicherste Lösung.

Ich würde jedenfalls die Sache nochmals telefonisch
besprechen.

Ich stehe per Mail mit der Firma in Kontakt, zufriedenstellend ist dies auch nur bedingt…

Thanks
Reiko

Wichtig: du kannst natürlich Gewährleistungsansprüche gegen den Händler geltend machen, der ist ja dein Vertragspartner, davon kann er sich nicht davonschleichen.