Moin,
Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Unternehmer dennoch
die Ware zuerst von der Post angenommen hat, denn sonst hätte
er sie nicht kostenpflichtig retournieren können. D.h. du
hättest ohne Probleme einfach die Annahme verweigern können.
Jain. Der Monitor kam ordnungsgemäss durch die Post beim Vertriebspartner an. Der hatte ihn, wie schon beschrieben, zurückgschickt. Das es in diesem Falle ein Zurückschicken an mich war, KANN ich diese Sendung nicht mehr ablehnen, da das Gut ansonsten in den Besitz der Post übergeht. Das würde in diesem Falle weiteren Ärger nach sich ziehen.
Aber zum jetzigen Problem: Wenn ich dich richtig verstanden
habe, hast du mit deinem Vertragspartner vereinbart, dass er
einen neuen (dritten) Monitor dir übersendet und du ihm die
anderen zwei zurückschickst. Da es sich um ein
Gewährleistungsproblem handelt, ist dein Vertragspartner
grundsätzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du
einen funktionierenden Monitor bekommst.
Dieser Verplfichtung ist er mit dem dritten, endlich funktionierenden Monitor nachgekommen.
Bewahr in einmal auf und warte was dein
Verkäufer weiter will. Wenn weiterhin nichts passiert könntest
du ihn bei Gericht hinterlegen, um dich von deiner Schuld zu
befreien.
Danke. Ein wichtiger Hinweis, den ich überhaupt nicht in Betracht gezogen habe.
Wie war das beim ersten Computer, hast du dir den schicken
lassen oder hast du den selbst im Geschäft gekauft und
abgeholt?
Der wurde mir geschickt, per Zustellung. Der Rechner ist ja in Ordnung gewesen, eben der Monitor, der dazu mitgeschickt wurde, war nicht in Ordnung.
Allerdings wurde Rechner nicht direkt beim Vertiebspartner gekauft, sondern wiederum über einen Zwischenhändler. Die rechtlichen Fragen diesbezüglich sind allerdings geklärt.
In danke Dir
Reiko