Hallo zusammen.
Hoffe jemand kann mir bei meiner Frage helfen.
Angenommen, ich bestelle mir eine Küche. Am Tag des Aufbaus kann ich leider nicht vor Ort sein, und bitte eine Person meines Vertrauens, da zu sein, wenn die Küche geliefert und aufgebaut wird.
Vereinbart würde, das ein Durchlauferhitzer versetzt werden müsste, damit eine Schublade passt.
Als es dann zu dem Punkt kommt, wo dies eigentlich geschehen sollte, würde einer der Monteure sagen, das dafür extra ein Installateur raus kommen müsste, und die Küche erstmal nicht fertig aufgebaut werden könnte. Außer man würde auf die Schublade verzichten.
Natürlich etwas panisch würde dann die Vertrauensperson sagen: „Naja was soll man jetzt machen - ohne Küche geht es nicht.“
Also würde die Küche statt mit einer Schublade nur mit einer Blende versehen.
Nun die Frage. Wäre so eine massive Änderung ohne meine Einwilligung überhaupt durchführbar? Sagen wir ich würde weder von den Monteuren persönlich kontaktiert oder gefragt, noch gäbe es eine Vollmacht die die Vertrauensperson zu solchen Änderungen bemächtigen würde.
Könnte man hier eine Nachbesserung verlangen oder nicht?
Danke euch schon mal.
Schönen Gruß
Thorsten
Hallo,
Nun die Frage. Wäre so eine massive Änderung ohne meine
Einwilligung überhaupt durchführbar? Sagen wir ich würde weder
von den Monteuren persönlich kontaktiert oder gefragt, noch
gäbe es eine Vollmacht die die Vertrauensperson zu solchen
Änderungen bemächtigen würde.
was sich Geschäftsführung ohne Auftrag nennt und hier nachzulesen ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChr…
Könnte man hier eine Nachbesserung verlangen oder nicht?
Kommt darauf an.
Gruß
Christian
Sollte das Verschulden der Vertrauensperson sein. Diese hat Eigenmächtig zwischen zwei Varianten gewählt, anstatt sich selber abzusichern.
Der Monteur ist in diesem Zusammenhang die Marionette und man kann eigentlich nicht erwarten, dass der Monteuer sich von jemandem der ihn in eine Wohnung lässt wo der Aufbau stattfinden soll, die Identität feststellt und überprüft ob eine Vollmacht vorliegt.
Außerdem hat mit sicherheit die Kontaktperson am Ende der Arbeiten die Leistung quittiert und somit rein Rechtlich etwas unterschrieben was er nicht durfte ohne Bevollmächtigt zu sein. Das ist in meinen Augen jedoch ein Problem zwischen der Person die die Vertrauensperson (ich nehme an die Freundin oder Eltern) beauftragt hat und der Vertrauensperson.
Hallo.
Danke schon mal für eure Antworten.
Wie os83 richtig vermutet hat, handelt es sich um die Mutter.
Aber was wäre wenn ich, gar nicht erreichbar wäre? Urlaub oder sonstiges.
Außerdem wurde sich doch beim Aufmaß darauf geeinigt, dass das Gerät versetzt wird. Hätten die Monteure oder in dem Fall das Möbelhaus sich an den Vertrag gehalten, und wäre ein Gas-Wasser Installateur dabei gewesen, wäre meine Mutter nicht in diese Entscheidungssituation gedrängt worden.
Wenn ich nach dem Link von exc gehe, könnte ich höchstens gegen meine Mutter vorgehen. Also auch so wie os83 es bereits schrieb, weil natürlich etwas quittiert wurde.
Aber wie sieht es mit dem Vertrag aus, den ich mit dem Möbelhaus geschlossen habe? Wo war der Installateur, der den Durchlauferhitzer versetzt?
Danke nochmals für eure Hilfe.
Greift alles nicht, da der Auftrag ja im Einvernehmen abgeändert und entsprechend durchgeführt wurde.
Ein Einspruch hätte gleich eingelegt werden müssen bzw. die Quittiung nur mit dem Vermerk „unter Vorbehalt der offenen Arbeiten“ unterschreiben.
Aber was wäre wenn ich, gar nicht erreichbar wäre? Urlaub oder
sonstiges.
Das ist doch Dein problem und nicht das des Lieferanten. Wenn Du als auftraggeber nicht an Ort und Stelle sein kannst und deswegen eine Vertrauensperson beauftragt,. muß der Lieferant davon ausgehen, dass diese Entscheidungen treffen darf.
Möbelhaus sich an den Vertrag gehalten, und wäre ein
Gas-Wasser Installateur dabei gewesen, wäre meine Mutter nicht
ich glaube nicht, dass ein Möbelhaus automatsich einen Sanitärinstallateuer mit zur Montage schickt.
gegen meine Mutter vorgehen. Also auch so wie os83 es bereits
Sehe ich genauso, der Lieferant konnte sich auf die anwesende Person verlassen.
Möbelhaus geschlossen habe? Wo war der Installateur, der den
Durchlauferhitzer versetzt?
War der Vertragsbestandteil und wenn ja, dann hätte der Aufbau der Küche abgebrochen werden müssen. Hier wurde der Modifikation zugestimmt, dass diese Zustimmung nicht in Deinem Interesse war ist pech, aber nicht dem Möbelhaus anzulasten.