Ebay Geschlossene Auktion

Hallo
wenn man bei Ebay eine Auktion vorzeitig beendet ( obwohl schon reichlich Gebote dawaren)und Ebay dann den Fehler macht und die Auktion nicht beendet sondern schließt und derHöchstbieter mit 1 Euro gewinnt ,obwohl schon 260 Euro geboten wurden,wie verhält man sich da.
Der Käufer fordrt nun den Artikel für den Euro obwohl die Ware nicht mehr da ist. Darum wurde ja auch beendet.
Ebay sagt nun Sie hätten keinen einfluß mehr man solle sich mit dem Käufer einigen.
Ist das alles so OK ?

Toddi

Hi

Ich nehme mal an dein 1 Euro Bieter war nicht der 25x € Höchstbieter:

In dem Moment wo er überboten wurde besteht sein Anspruch nicht mehr und selbst wenn ein Höchstbieter sein Gebot zurückziehen würde und ein Vorbieter wieder führt könnte in dem Fall der VK auch nicht auf Abnahme bestehen wie der Bieter nicht auf Verkauf bestehen kann.

Wie man’s dreht und wendet, 1x überboten = Aus die Maus von der rechtlichen Seite (lt. eBay AGB). Wenn man sich nicht einigt weil eine Seite nicht mag dann kann die andere Seite rot werden und platzen und es ändert trotzdem nichts.

§10 eBay AGB:
„Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt , wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.“
[…]
„Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande.“

BTW besagt der gleiche §:
„Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab.“
[…]
„Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.“

Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.ht…

Wenn der Erstbieter = Höchstbieter war und dein Grund zum Abbruch nicht legitim war dann hast evtl. auch die Arschkarte.

MfG
Lilly

Hallo
der war nicht Höchsbieter sondern hat nur einmal 1 euro geboten .
Und als die Auktion beendet wurde stand er aufeinmal als Kaüfer für 1 Euro fest ,obwohl schon bestimmt 20 Gebote dawaren.Es ging auch nicht darum mehr zu verdienen sondern der Artikel ist nicht mehr da .
Toddi

Ähnliche Fallkonstellation ging doch grad Do/Fr durch die Presse, der Porsche-Fall des LG Koblenz (Urteil v. 18.3.09, 10 O 250/08): Anbieter stellt nen echten Porsche ein (wohl mit Startgebot 1 Euro) und beendet die auf eine Woche angelegte Auktion nach 8 Minuten, weil er seinen Fehler bemerkt (Meldungen waren etwas unklar, was genau der Fehler war, den er bemerkt hat, vermutlich das Startgebot 1 Euro wegen der Gefahr, dass der Wagen dann für wenige Münzen weggeht). Beim Beenden der Auktion lag das höchste Gebot bei 1100 Euro, das zweithöchste bei 5, so dass Ebay den Preis mit 5.50 euro festgestellt hat. Anbieter verweigert Lieferung des Wagens (Wert 75000 Euro), Höchstbieter klagt (auch SchaE wg. Nichterfüllung), LG stellt fest, dass einerseits wirksamer Vertrag zustandegekomen ist, andererseits Durchsetzung des SchaE-Anspruchs rechtsmißbräuchlich wäre, weil Bieter, der 1100 Euro für einen 75000-Euro-Porsche bietet nicht davon ausgehen könne, ihn wirklich für 5.50 Euro zu bekommen (naja, super einleuchtende Begründung).
Ich hatte mich beim Lesen gleich gewundert, wieso da ein Vertrag zustandegekommen sei, aber vermutlich fehlte es dem Anbieter an dem zulässigen Grunde, die Auktion abzubrechen.
Kurzum: in Deinem Fall ist ein Vertrag mit dem Höchstbietenden zustandegekommen, mit niemandem sonst. ANgesichts der Feststellung von Ebay, der 1-Euro-Bieter SEI der Höchstbietende, hat der natürlich im Moment eine günstige Position. Ausser, Du kannst nachweisen, dass es zwischenzeitlich höhere Gebote gab.

Liebe Grüße
RK

Man kann ein beendetes Angebot aufrufen, die Seite mit der druck/s-abf Taste abbilden, das Bild speichern, darauf sieht man das letzte Höchstgebot
Dann den link auf die Gebote, dort sieht man den Artikelbaum mit den Geboten, genauso verfahren…
Das wären dann Beweise für Ü-1€ Gebote, n’est-ce pas?
MfG ynot

Hallo,

was lernt man daraus?

Bevor man eine Auktion beendet, alle Gebote vorher löschen :wink: