Hi
Ich nehme mal an dein 1 Euro Bieter war nicht der 25x € Höchstbieter:
In dem Moment wo er überboten wurde besteht sein Anspruch nicht mehr und selbst wenn ein Höchstbieter sein Gebot zurückziehen würde und ein Vorbieter wieder führt könnte in dem Fall der VK auch nicht auf Abnahme bestehen wie der Bieter nicht auf Verkauf bestehen kann.
Wie man’s dreht und wendet, 1x überboten = Aus die Maus von der rechtlichen Seite (lt. eBay AGB). Wenn man sich nicht einigt weil eine Seite nicht mag dann kann die andere Seite rot werden und platzen und es ändert trotzdem nichts.
§10 eBay AGB:
„Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt , wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.“
[…]
„Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande.“
BTW besagt der gleiche §:
„Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab.“
[…]
„Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.“
Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.ht…
Wenn der Erstbieter = Höchstbieter war und dein Grund zum Abbruch nicht legitim war dann hast evtl. auch die Arschkarte.
MfG
Lilly