Hallo,
wenn die bestellte Ware nicht den Erwartungen entspricht, haben Sie ein zweiwöchiges Widerrufsrecht nach Erhalt der Ware, sofern es sich um eine Internetbestellung handelt, außer es handelt sich um einen speziellen Bestellartikel oder personalisierten Artikel und der Händler hat dies auch so gekennzeichnet, bzw. in seinen AGB so vermerkt.
Desweiteren muss die Ware im Originalzustand sein, heißt, sollte sie zerlegt gewesen sein, darf sie nicht montiert worden sein.
Wenn der Warenwert unter 40 € liegt, müssen Sie die Rücksendung des Artikels selbst tragen (obwohl sich hier zur Zeit noch die Geister scheiden, da müssten Sie es evt auf eine weitere Konforntation ankommen lassen, wir handhaben das im Sinne des Kunden und zahlen auch die Rücksendung aber das ist nicht überall selbstverständlich), liegt der Warenwert über 40 Euro muss der Händler die Rücksendekosten übernehmen. Sollten Sie die Rücksendung selbst veranlassen, dann unbedingt als Paket!!! Wegen der Versicherung und auch der Nachverfolgung.
Was die Anzahlung angeht, so wird es generell so gehandhabt, dass der Lieferant erst das Geld erstattet, wenn die Ware bei ihm eingeht. Denn genau wie Sie, hat auch der Händler natürlich die Angst, dass er seine Ware nicht erhält. Ausserdem hat er seinen Teil des Vertrags mit Auslieferung der Ware erfüllt. Und Sie wollen ja nun wieder etwas von ihm.
Sofern also der Artikel über 40 € gekostet hat, schreiben Sie dem Händler, daß Sie von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen und er soll Ihnen bitte mitteilen, wie er die Ware zurückholen möchte. Manche Händler haben Vereinbarungen mit Paketdiensten zur Abholung, andere schicken Ihnen eine DHL-Marke, damit Sie das Paket selbst zurückgeben können.
Bitte unbedingt den Abholschein gut aufbewahren, er ist Ihr Nachweis, dass die Ware wieder auf den Rückweg gegangen ist.
Ins Paket gehört die Origianlrechnung, dazu der Vermerk Ihrer Bankverbindung, sowie kurze Mitteilung, bzg. des Widerufs und am besten noch eine Frist von 1 Woche zur Rückzahlung des Betrags angeben, denn der Händler muss ja auch die Chance bekommen, die Ware nach Erhalt zu prüfen.
Beim Verpacken, wenn möglich einen Zeugen dabei haben, der Ihnen die Unversehrtheit der Ware bezeugen kann. Man weiß ja nie, sicher ist sicher.
Sollte die Frist ohne Rückerstattung verstreichen, nochmals ein Schreiben per Einschreiben senden, mit nochmaliger Frist zur Erstattung und dem Vermerk, dass wenn die Erstattung nicht erfolgen sollte, der Vorgang an einen Anwalt weitergeleitet wird. Bitte nicht mit 2-Tagesfristen arbeiten. Das funktioniert nicht, denn manche Banken benötigen bis zu 4 Werktagen zur Buchung. 2 Tage bis der Brief beim Händler ist und dann 7 Tage dazurechnen. Das ist angemessen.
Tja und wenn dann immer noch nix da ist, dann bleibt nur der Weg zum Anwalt. Falls Sie eine Rechtschutz haben, einfach mal anfragen, ob Privatrecht mit abgesichert ist, dann kann es sein, dass Sie das ganze außer Nerven nichts kostet.
Hoffe ich konnte detailliert helfen.
Viele Grüsse
Schneewebse