Eingescannter Vertrag per Mail gültig?

Hallo!

Kurze Frage: Jemand sucht nach potentiellen Anzeigenschaltern in seiner Illustrierten und verschickt u.a. Verträge als PDF per Email. Wenn nun jemand diesen Vertrag ausgedruckt, ausgefüllt und dann eingescannt per Email zurückschickt, genügt das als Rechtsgrundlage für einen Vertragsabschluss oder wäre ein Original dafür nötig?

Grüsli, Justin

Hallo,
da es, von wenigen Ausnahmen (wie Grundstücksgeschäfte) abgesehen, für Verträge keine Formvorschriften gibt, kann man das halten wie man will. Oft schreiben AGB aber die Schriftform vor, weil sich das später einfach leichter beweisen läst.
Wichtig ist nur, daß sich beide Seiten einig sind, dann kann man Vertäge auch mündlich wirksam abschließen.

Cu Rene