Gesetz zur Medikamentenaufbewahrung

Hallo!

Ich arbeite bei einem Pflegedienst und wir diskutieren gerade die Frage, ob es ein Gesetz gibt, welches regelt wo Medikamente für Patienten - insbesondere Medikamente die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (z. B. Morphium) - aufbewahrt werden müssen. D. h. ob man diese beim Patienen lagern darf, oder lieber in einem abschließbaren Fach im Pflegedienstbüro?

Vielleicht könnt ihr uns ja weiterhelfen.

Danke schonmal im Vorraus

Gruß

Hallo,

das Betäubungsmittelgesetz fallen (z. B. Morphium) -
aufbewahrt werden müssen. D. h. ob man diese beim Patienen
lagern darf, oder lieber in einem abschließbaren Fach im
Pflegedienstbüro?

für den Anfang:
http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__15.html

Gruß
Christian

Hallo,

schau mal hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/index.html

Christian