Hallo!
Schickt einem ein Heilpraktiker eine Rechnung, nachdem er nur telefonisch beraten hat und vorher sagte, es würde einen festen Stundensatz geben, so dass der Patient sich anhand der Uhr orientieren konnte, was für Kosten entstehen, schickt ihm also der HP dann eine Rechnung, die weit höher ist, als laut Absprache zu erwarten, wer steht dann in der Beweispflicht?
Der HP, dass diese Rechnung gerechtfertigt ist, oder der Patient, dass sie es nicht ist?
Käme es zu keiner Einigung, und der Patient würde einfach leugnen, je telefoniert zu haben, weil er einen Rechtsstreit nicht will, wer steht dann in der Beweispflicht?
Um es noch komplizierter zu machen, sorry, hat der HP eine offizielle Rechnung geschickt, weil ein Telefongespräch nicht bei einer KAsse einreichbar wäre, mit lauter Posten, wie Spritzen etc., die es nicht gegeben hat, und kann der Patient auch nachweisen, dass er am fraglichen Tag nicht in der Praxis war, wie sieht es dann aus?
Die Grundfrage wäre aber, wer steht in der Beweispflicht???
Gibt es da eine konkrete Rechtslage?
Würde mich über Informationen freuen und bedanke mich schon mal!
Zahira
Der HP, dass diese Rechnung gerechtfertigt ist, oder der
Patient, dass sie es nicht ist?
Der Heilpraktiker trägt die Beweislast.
Käme es zu keiner Einigung, und der Patient würde einfach
leugnen, je telefoniert zu haben, weil er einen Rechtsstreit
nicht will, wer steht dann in der Beweispflicht?
Die Frage ergibt wenig Sinn. Durch das Leugnen würde der Rechtsstreit ja auch nicht umgangen. Der Heilpraktiker würde ja erst Recht Klage erheben. Wenn der Beklagte vor Gericht dann das Telefonat wahrheitswiderig bestreitet, macht er sich - je nach Ausgang des Verfahrens - des versuchten oder vollendeten Betrugs schuldig.
Um es noch komplizierter zu machen, sorry, hat der HP eine
offizielle Rechnung geschickt, weil ein Telefongespräch nicht
bei einer KAsse einreichbar wäre, mit lauter Posten, wie
Spritzen etc., die es nicht gegeben hat, und kann der Patient
auch nachweisen, dass er am fraglichen Tag nicht in der Praxis
war, wie sieht es dann aus?
Was genau willst du denn wissen?
Levay
Der HP, dass diese Rechnung gerechtfertigt ist, oder der
Patient, dass sie es nicht ist?
Der Heilpraktiker trägt die Beweislast.
Danke.Das war meine wichtigste Frage.An dieser Stelle dürfte es ja schon sehr schwierig werden für den HP.
Käme es zu keiner Einigung, und der Patient würde einfach
leugnen, je telefoniert zu haben, weil er einen Rechtsstreit
nicht will, wer steht dann in der Beweispflicht?
Die Frage ergibt wenig Sinn. Durch das Leugnen würde der
Rechtsstreit ja auch nicht umgangen. Der Heilpraktiker würde
ja erst Recht Klage erheben. Wenn der Beklagte vor Gericht
dann das Telefonat wahrheitswiderig bestreitet, macht er sich
- je nach Ausgang des Verfahrens - des versuchten oder
vollendeten Betrugs schuldig.
Verstehe.
Um es noch komplizierter zu machen, sorry, hat der HP eine
offizielle Rechnung geschickt, weil ein Telefongespräch nicht
bei einer KAsse einreichbar wäre, mit lauter Posten, wie
Spritzen etc., die es nicht gegeben hat, und kann der Patient
auch nachweisen, dass er am fraglichen Tag nicht in der Praxis
war, wie sieht es dann aus?
Was genau willst du denn wissen?
Wie es rechtlich um den HP steht, der eine gefakede Rechnung verschickt hat, die vorliegt, ob der es sich überhaupt noch leisten kann, irgendeinen rechtlichen Weg zu beschreiten.
Wenn das nämlich nicht so wäre, dann könnte der Patient einfach den anfangs vereinbarten Preis zahlen mit dem Vermerk „für telefonische Beratung“ und sicher sein, dass er mit diesem Beweisstück in der Hand, das nichts anderes als Betrug andeutet schlicht und einfach dann Ruhe hat.
Wie ich solche Gedanken hasse.Hielte sich jeder grundsätzlich an Absprachen, sie wären nicht notwendig.
Gruß,
Zahira