Darf Videograph dein Hochzeitsvideo veröffentliche

Hallo!
Darf ein Videograph und Fotograph dein Hochzeitsvideo (teilweise) und Fotos (2-3 Stück) im Internet auf seiner Web-Seite ohne um die Erlaubnis zu fragen veröffentlichen? Und sogar das Hochzeitsvideo als Demo-DVD an Interessenten anbieten und verschicken, als Werbung/Beispiel seiner Arbeit?
Danke.

Nein, darf er selbstverständlich nicht!

Gruß!

Horst

Danke, und was kann man denn in solchem Fall machen? bzw. wie kann man es kontrolieren, dass der Videograph das Hochzeitsvideo nicht weiterhin Deutschlandweit als Demo-Video verschickt? (Wenn man es ihm mitteilte, dass man es nicht möchte.)

Wieso will in diesem Land eigentlich immer jeder jeden kontrollieren? Hier hat keiner wen zu kontrollieren, außer er ist der extra-ernannte Super-Hyper-Kontrolleur von Pippi Langstrumpfs Gnaden.

Wenn einem nicht passt, was einer macht, dann wehrt man sich einfach dagegen. Wenn wer ein Kontrollier-Problem hat, dann bewirbt er sich einfach bei LIDL. Die mögen das offenbar.

Gruß!

Horst

Hallo
bist Du überhaupt sicher, dass Du nicht beim Vertragsabschluß die Klausel übersehen hast, nach der der Videograph berechtigt ist, Fotos und Auszüge als eigene Werbung veröffentlichen zu dürfen?
Bei einem seriösem Videographen gehe ich davon aus, dass er sich dieses Recht im Vertrag absichert.

Bitte
Rumburak

in den AGB´s von Vertrag ist NICHTS davon erwähnt. Was kann man denn da machen, ohne dass man gleich zum Anwalt rennt? Danke

Was heißt hier Kontrollier-Problem? Ein Hochzeitsvideo ist sehr privat und individuel! Ich weiß nicht ob es Ihnen gefallen würde, wenn jedermann in Deutschland Ihre privaten Videos einfach online bestellen konnte?
Mit kontrollieren wird gemeint, dass man sicher sein möchte, dass der Videograph sein Vorgehen unterstellt.
Und wenn Sie so schlau sind, dann sagen Sie doch bitte, wie man sich dann dagegen wehren soll, ohne gleich zum Anwalt zu rennen.
Danke

Hi,

ohne Anwalt kannst Du mal „Bitte, bitte“ sagen (bzw. unter Androhung von zivilrechtlicher Strafe schreiben) und hoffen, das der Videograph vielleicht ein Einsehen hat.
Die Wahrscheinlichkeit, dass dies zutrifft: 1:1.000.000.000.000

Abgesehen davon wäre in diesem Fall (wenn ich das richtig verstanden habe) ja auch das Kind schon in den Brunnen gefallen. Es ist also schon ein „Schaden“ entstanden. Ich kann hier nur den Gang zum Anwalt empfehlen und neben der Unterlassung auch auf Rausgabe der Kundeninformationen fordern, die das Video/die Bilder unrechtmäßig erworben haben, um diese entsprechend zu informieren und diese ebenfalls zur Unterlassung (Weitergabe, Nutzung) aufzufordern.

Gruss

Hallo… natürlich darf er das nicht, wenn es nicht im Vertag steht. Das is ne ziemlich Miese sache, finde ich.

Du kannst nur, wie schon gesagt wurde, zu dieser Person hingehen und ihm klar machen das er sich damit Strafbar gemacht hat und das wenn er es nicht unterlässt bzw. aus dem Internet raus nimmt, du ihn Anzeigen wirst. Wenn er es dann trotzdem weiter Vertreibt, dann bleibt dir leider nichts anderes übrig als zum Anwalt zu gehen.

Hast du keine Rechtsschutzversicherung o. ä. ?

Hallo,

Du kannst nur, wie schon gesagt wurde, zu dieser Person
hingehen und ihm klar machen das er sich damit Strafbar
gemacht hat

wieso denn strafbar?

Interessiert

Christian

Hallo,

in den AGB´s von Vertrag ist NICHTS davon erwähnt.

AGB von Vertrag gibts nicht.

Also: wird im Vertrag auf AGB verwiesen und wenn ja, was steht in den AGB? In der Regel behalten sich Photopraphen ausdrücklich das Recht vor, die angefertigten Bilder auszustellen bzw. für andere Eigenwerbung zu verwenden.

Gruß
Christian

Hallo,

man bittet einfach Bekannte von Anderswo, bei dem Videographen persönlich, telefonisch oder per Mail vorstellig zu werden und nach Arbeitsproben zu bitten, ob er denn vielleicht ein paar Videoausschnitte hätte von solchen von ihm gefilmten Hochzeiten.

Wenn dann immer noch Kopien in Umlauf gebracht werden, ist es spätestens Zeit für einen Anwalt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

VG
EK

Hallo!

Und wenn Sie so schlau sind, dann sagen Sie doch bitte, wie
man sich dann dagegen wehren soll, ohne gleich zum Anwalt zu
rennen.

Zum Anwalt mit mäßigen Schritten gehen, mit der Straßenbahn fahren, den Anwalt anrufen oder ihm eine Mail schreiben.

Im Vertrag wird solches nicht erwähnt. AGB wurden nie ausgehändigt, sind nicht im Vertrag und auch nicht auf der Website.

Ich steh da im Prinzip auf deiner Seite. Nein, würde mich auch nicht erfreuen, meine vermeintlichen Privataufnahmen veröffentlicht zu sehen.

Kontrolle hat man darüber aber nur, soweit es eben im eigenen Bereich kontrollierbar ist. Wenn man dann auch noch den Anwalt scheut, wird es etwas schwierig.

Da bleibt dann wirklich nur noch „Bitte, bitte!“ sagen, denn der Staatsanwalt wird es vermutlich auch mangels öffentlichem Interesse ablehnen.

War also keineswegs bös gemeint.

Gruß!

Horst

Na weil er das Viedeo unerlaubt im Internet veröffentlicht und er es zum Verkauf anbietet. Un wenn das nicht im Vertrag drin steht, dann darf der das auch nicht.

und was davon fällt unter das strafrecht?

bitte mal paragraphen statt rechtsempfinden angeben…

Hallo,

Na weil er das Viedeo unerlaubt im Internet veröffentlicht und
er es zum Verkauf anbietet. Un wenn das nicht im Vertrag drin
steht, dann darf der das auch nicht.

nicht erlaubt (wobei das noch zu klären wäre) und strafbar sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Gruß
Christian

und was davon fällt unter das strafrecht?

bitte mal paragraphen statt rechtsempfinden angeben…

schließe mich den HighQ an! Danke

und was davon fällt unter das strafrecht?

Hallo,

ich bin ja nur Laie, aber kann man da nicht mit:

§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft

was machen?

Lieben Gruß
Patrick