Hallo,
ich habe heute einen e.V. kennengelernt, dessen Vorstand nur aus 2 Personen besteht und die die alleinige Rechtsfähigkeit besitzt. Dieser Verein hat diverse Angestellte aber soweit ich das mitbekommen habe, keine Mitglieder. Es handelt sich um eine private Kindertagesstätte.
Ich frage mich, ob
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ein eingetragener Verein ohne Mitglieder und nur aus zwei Vorstandsmitgliedern und etwa 10 Angestellten bestehen kann (es geht, wie gesagt, um eine private Kindertagesstätte, weder die Eltern noch die Angestellten sind Mitglieder)
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welche Rechte haben die Angestellten (Auskunftsrecht über Anzahl und Namen der Vorstandsmitglieder z.B.)
Vielen Dank und viele Grüße
Fabian