Vorstand eines e.V. ohne Mitglieder?

Hallo,

ich habe heute einen e.V. kennengelernt, dessen Vorstand nur aus 2 Personen besteht und die die alleinige Rechtsfähigkeit besitzt. Dieser Verein hat diverse Angestellte aber soweit ich das mitbekommen habe, keine Mitglieder. Es handelt sich um eine private Kindertagesstätte.

Ich frage mich, ob

  • ein eingetragener Verein ohne Mitglieder und nur aus zwei Vorstandsmitgliedern und etwa 10 Angestellten bestehen kann (es geht, wie gesagt, um eine private Kindertagesstätte, weder die Eltern noch die Angestellten sind Mitglieder)

  • welche Rechte haben die Angestellten (Auskunftsrecht über Anzahl und Namen der Vorstandsmitglieder z.B.)

Vielen Dank und viele Grüße
Fabian

Hallo,

ich habe heute einen e.V. kennengelernt, dessen Vorstand nur
aus 2 Personen besteht und die die alleinige Rechtsfähigkeit
besitzt. Dieser Verein hat diverse Angestellte aber soweit ich
das mitbekommen habe, keine Mitglieder. Es handelt sich um
eine private Kindertagesstätte.

das kann nicht sein. http://dejure.org/gesetze/BGB/73.html

  • welche Rechte haben die Angestellten (Auskunftsrecht über
    Anzahl und Namen der Vorstandsmitglieder z.B.)

Gegen den Verein besteht kein solcher Anspruch, es gibt aber Auskunft für ein paar Euro beim Vereinsregister.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsregister

VG
EK