Betreuungsunterhalt an Exfreundin welche Einkommen

Guten Tag,

folgene Frage steht im Raum:

Ein Paar hat am 21.03.08 ein Kind bekommen, im Februar 09 trennte sich die Mutter.
Sie waren nicht verheiratet.
Vor der Geburt war die Mutter in einer Lehre mit 325 euro einkommen, und ist jetzt wieder in dieser Lehre un bekommt ihre 325euro wieder.

Ist der Vater hier verpflichtet Betreuungsunterhalt zu zahlen?

Laut §1615l geht doch hervor, das beu unehelichen Kindern ein Betreuungsunterhalt nur dann für 3 Jahre gezahlt werden muss, wenn die Mutter kein Einkommen wegen der Betreuung des Kindes hat, oder das Einkommen jetzt weniger ist wie das welches sie vor der geburt hatte.

Da das Einkommen aber das gleiche ist, muss dann Betreuungsunterhalt gezahlt werden?

ich danke euch schonmal sehr für eure tipps.

mfg
sebastian

Hallo

Laut §1615l geht doch hervor, das beu unehelichen Kindern ein Betreuungsunterhalt nur dann für 3 Jahre gezahlt werden muss, wenn die Mutter kein Einkommen wegen der Betreuung des Kindes hat, …

Wenn sie doch eine Lehre macht, dann kann es ja schlecht sein, dass sie wegen der Betreuung des Kindes so geringes Einkommen hat. Da betreut ja doch tagsüber jemand anderes das Kind.

Wenn diese Betreuung allerdings was kostet, kann ja sein, dass sich der Kindsvater daran beteiligen muss.

Das ist aber kein Rechtstipp. Es sind nur meine laienhaften Gedanken.

Viele Grüße