Hallo!
Einen Fall, auf den ich gestoßen bin und der mich interessiert in Bezug auf freundschaftliche Trennung:
Mal angenommen:
Frau und Herr X sind verheiratet und haben 2 Kinder (nicht volljährig). Sie sind übereingekommen, dass eine Trennung gut wäre, wollen sich aber nicht scheiden lassen (zu kostspielig, da sie sich das nicht leisten können und beidseitig auch (noch) keine Interesse daran, da keiner vorhat nochmal zu heiraten).
Herr X will sich eine Wohnung im gleichen Ort nehmen, damit die Kinder jederzeit ihn sehen können und er das Auto benutzen kann, wenn er’s braucht (Frau X benötigt es öfter wg Kinder). Frau X bleibt im Haus (Miete) wohnen. Frau X hat vorgeschlagen, dass Herr X nur Kinderunterhalt zahlt (wird quasi umgewandelt und als Miete fürs Haus bezahlt). Sonst nichts, da sie eine Arbeit in Aussicht hat und ihrem Mann nicht „zur Last“ fallen will.Sonstige Forderungen bestehen nicht und gem. Schulden werden auch weiterhin gemeinsam abbezahlt. Versicherungen etc. werden geteilt.
Muss Herr X seine Wohnung anmelden (sprich sich offiziell ummelden) oder kann er es einfach so mieten und halt die Zweitwohnungssteuer bezahlen? Hauptsitz würde dort sein, wo Frau und Kinder sind.
Muss denn die Steuerklasse umgeändert werden oder können sie nicht einfach alles so „weiter laufen lassen“, damit unkompliziert und ohne Brimborium?
Daraus kommen die Fragen auf: Können die Kinder weiterhin auf seine St.karte bleiben und auch über ihn krankenversichert werden etc.?
Frau und Herr X wollen eigentlich nur, dass alles so weiter läuft, nur, dass Herr X woanders wohnt.
Ist dies überhaupt möglich?
wenn sich beide einig sind können sie das regeln wie sie wollen. Sie bleiben ja offiziell ein Paar. Ob sie noch zusammen wohnen, essen usw. bleibt wie in jeder Beziehung ihnen allein überlassen. Ebenso wie sie ihr Geld einteilen, wer die Miete zahlt usw.
Er nimmt sich eine Zweitwohnung und das wars…
Moin,
Wer will zwei Leuten, die miteinander verheiratet sind, bitte vorschreiben wie sie ihre Beziehung zu führen haben? Das ist allein deren Privatsache und geht niemanden etwas an. Wenn die beiden glücklich sind, in getrennten Wohnungen zu wohnen - deren Sache. Wenn man berufliche Gründe geltend machen kann, gibt es im gewissen Rahmen sogar die möglichkeit, doppelte Haushaltsführung von der Steuer abzusetzen…
Soweit, dass man ein "Ehe wird auch regelmäßig vollzogen-Zeugnis (bspw. vom Urologen und/oder Frauenarzt) vorlegen muß werden wir hoffentlich niemals kommen, insbesondere was das Steuerrecht betrifft. Ich wäre mir sicher, dass solche Vorschriften auch gegen diverse Grundgesetz-Artikel verstießen.
Aber i.d. Steuererklärung steht ja „nicht dauernd getrennt lebend“ usw. Man käme in eine andere St.klasse und i.wo steht, dass, wenn man es nicht angibt im Folgejahr der Trennung, dass u.U. als Steuerhinterziehung gelten könnte Deshalb meine Interesse an dem Fall!
die Steuerklassen ändern sich spätestens nach einem Jahr. Das macht die entsprechend zuständige Gemeinde automatisch. *aus eigener Erfahrung sprech*
Dabei ist irrelevant, ob die Ehe immer noch existiert oder „vollzogen“ wird. Getrennt lebend ist getrennt lebend.
Daraus kommen die Fragen auf: Können die Kinder weiterhin auf
seine St.karte bleiben und auch über ihn krankenversichert
werden etc.?
das weiß ich zufällig genau: Auf die Steuerkarte kommen Kinder dort, wo sich die beiden Eltern drauf geeinigt haben. Das heißt, mit Zustimmung der Mutter geht das auf Antrag. Das ginge sogar bei Scheidung oder nicht ehelichen Kindern.
Krankenversicherung geht danach, ob beide gesetzlich versichert sind. Die gesetzlichen Krankenkassen sind sehr daran interessiert, dass (evtl. sogar verpflichtet, dies zu ergründen, ob) Kinder bei einem privat versicherten Elternteil mitversichert werden statt einfach in der Familienversicherung mitzulaufen.
solange noch Freundschaft bleibt, lässt sich etliches einvernehmlich regeln. Aber wenn Geldmangel auf der einen oder anderen Seite kneift, kann es ungemütlich werden.
Es ist zu bedenken, das Versorgungsausgleich und Zugewinn für den Zeitpunkt des Scheidungsantrages gewertet werden, und nicht rückwirkend für einen selbst definierten Trennungszeitpunkt.
Natürlich ändert sich die steuerklasse, wenn man getrennt lebt nach einem Jahr.
Aber da lasst Ihr Euch besser von einem Steuerberater beraten, denn man sollte dan ebenso die getrennte Haushaltsführung steuerlich absetzten.
Ansonsten kann ich nur sagen im umgekehrten Fall ist es immer mehr als schwierig Trennung von Tisch und Bett nachzuweisen und schon so mansche Scheidung hat sich deshalb über mehrere Jahre hingestreckt, weil man dies nicht konnte und damit kein Trennungsjahr hatte.
persönlich möshte ich den beiden aber raten sich auf eines zu einigen, entweder Ehe oder nicht und gegebenenfalls eine Eheberatung aufzusuchen. Aus eigener Erfahrung sprechend kann ich sagen, das die Stimmung gaaaanz schnell umschlägt, wenn einer der beiden getrennt lebenden einen neuen Partner findet und die Kinder dann noch gott bewahre mögen. Dann gibt es einen Rosenkrieg der ganz bestimmt teurer ist als eine ordendliche Scheidung im Einernehmen.