mal wieder eine Sache, bei der ich dankbar wäre, wenn von euch ein paar Hinweise kämen - aber das war ja bisher nie ein Problem (Danke nochmals)
Also:
Nehmen wir an Herr A und Frau B mit dem gemeinsamen Kind C haben sich getrennt. B und C ziehen aus. A ist selbstverständlich C unterhaltsverpflichtet.
Nun müßte Frau B eine größere Anschaffung tätigen, kann dies aber aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht zeitnah in die Tat umsetzen. Herr A könnte Frau B in dieser Situation mit einer entsprechenden Summe unterstützen.
Können nun Herr A und Frau B vereinbaren, daß die Rückzahlung der Summer in Raten durch einen Abzug vom Kindesunterhalt/Kindergeld erfolgt? - Da es sich ja in diesem Fall eigentlich um Leistungen handelt, welche m.E. für C erbracht werden.
Wahrscheinlich kommt es auf das Alter von C an?!
Dann schon einmal vielen Dank für jeden zielführenden Hinweis…
Hallo Piffer,
meiner Meinung nach dürfte das nicht funktionieren, da A dazu verpflichtet ist für C zu zahlen und zwar genau den vorgeschriebenen Unterhalt. Anschaffungen, die A nebenher für C bezahlt, werden auch als Anschaffungen zusätzlich zum Unterhalt angesehen.
Und selbst, wenn A und B sich mündlich darauf einigen, dass A, weil er die Anschaffung bezahlt hat, demnächst weniger Unterhalt bezahlen muss, könnte B diesen dann trotzdem einklagen, weil A rechtlich dazu verpflichtet ist zu zahlen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber meine Eltern sind geschieden und ich habe ein bisschen was am Rande mitbekommen:wink:
Hoffentlich hilft es dir ein bisschen.
meiner Meinung nach dürfte das nicht funktionieren, da A dazu
verpflichtet ist für C zu zahlen und zwar genau den
vorgeschriebenen Unterhalt.
So in der Richtung habe ich auch gedacht…
Anschaffungen, die A nebenher für
C bezahlt, werden auch als Anschaffungen zusätzlich zum
Unterhalt angesehen.
Es ist im Beispiel keine Anschaffung direkt für Kind C gemeint gewesen. Es sollte eine größere für B und C notwendige Anschaffung sein - bspw. eine Reparatur am Auto, eine Küche, oder irgendwie sowas
Und selbst, wenn A und B sich mündlich darauf einigen
Soetwas würde/sollte m.E. sowieso schriftl. festgehalten werden.
könnte B diesen dann trotzdem
einklagen, weil A rechtlich dazu verpflichtet ist zu zahlen.
Ich bin mir nicht ganz sicher
Genau das ist auch der Punkt an dem ich mir nicht ganz sicher bin. Wäre super, wenn in dieser Richtung noch jemand weitere Infos liefern könnte. Danke nochmals…
Ich denke das es auch nicht möglich währe das schriftlich zu fixieren, da dies dann sittenwiedrig währe, glaube ich zumindestens.
Der Unterhalt steht dem Kind zu und ist weder eigenmächtig zu mindern noch gegenzuverrechnen mit irgendwas.
Aber es spricht nach meinem derzeitigen Wissensstand (bin aber kein Jurist) nix dagegen, das der Unterhalten überwiesen wird und eine Bankeinzugsermächtigung über die Raten ausgestellt wird wodurch der Unterhaltspflichtige die vereinbarten Raten dann sofort rückbuchen kann. Oder alternativ, da ja doch ein ganz gutes Verhältnis besteht, das die KM den Ratenbetrag sofort zurückbucht.
Ich denke das es auch nicht möglich währe das schriftlich zu
fixieren, da dies dann sittenwiedrig währe, glaube ich
zumindestens.
Der Unterhalt steht dem Kind zu und ist weder eigenmächtig zu
mindern noch gegenzuverrechnen mit irgendwas.
Aber es spricht nach meinem derzeitigen Wissensstand (bin aber
kein Jurist) nix dagegen, das der Unterhalten überwiesen wird
und eine Bankeinzugsermächtigung über die Raten ausgestellt
wird wodurch der Unterhaltspflichtige die vereinbarten Raten
dann sofort rückbuchen kann. Oder alternativ, da ja doch ein
ganz gutes Verhältnis besteht, das die KM den Ratenbetrag
sofort zurückbucht.
stimmt das so?
Das würde ich auch als gute Alternative ansehen, die man m.E. sogar ohne (rechtl.) Bedenken durchführen könnte. Allerdings bietet die andere Variante natürlich mehr Sicherheit für Herrn A, da er die Tilgungsraten ja auf jeden Fall erhält (sofern er sich nicht ziemlich ungeschickt anstellt ). Aber am Ende kommt bei beiden das Selbe raus…
Ich weiß nicht genau aber ich denke da wird wieder das Problem aufgerollt, das der Unterhaltspflichtige keinen Anspruch darauf hat mitzureden wie der Sorgeberechtige das Geld verwendet.
Ich habe da einiges erlebt, da wollte jemand den Unterhalt in einen Sparvertrag eingezahlt wissen oder ähnliches worauf der Richter jedwede weitere Diskussion mit dem Hinweis, das der Unterhaltspflichtige nur zu Zahlen habe und nix weiter beendete.
In einem anderen Fall wollte die Unterhaltspflichtige einen Teil des Geldes für eine Wohnung verwenden da, der Unterhalt des Kindes ja mit Luxusunterhalt mehr als getilgt war. Aber die Richterin, meinte egal wieviel der Unterhalt heißt Unterhalt, weil er dem Unterhalt diene und das sei nur die Sorge des Obsorgeberechtigten, was der damit tut ist sein Bier.