gibt es eine generelle Hierarchie in den Grundrechten im Grundgesetz. Also kann man generell die Aussage vertreten „Artikel 4 schlägt immer Artikel 7“ oder „Artikel 3 schlägt immer Artikel 4“?
Wenn ja wo steht das konkret bzw. wo steht, dass es nicht so ist?
Hallo Oli,
In der Tat gibt es diese Hierarchie. Das Grundgesetz folgt einer strengen numerischen Rangfolge. Artikel 1 ist der wichtigste Artikel, und Artikel 143 ist der unwichtigste Artikel. Deshalb schlaegt z.B. Artikel 1 (Menschenwuerde) Artikel 3 (Gleichheit), oder Artikel 4 (Religionsfreiheit) schlaegt Artikel 12 (Eigentum). Artikel 6 (Ehe) schlaegt Artikel 16 (Asylrecht), und so weiter. Nachzulesen ist das alles in Artikel 138a des Grundgesetzes.
Gruss
Christoph
In der Tat gibt es diese Hierarchie. Das Grundgesetz folgt
einer strengen numerischen Rangfolge. Artikel 1 ist der
wichtigste Artikel, und Artikel 143 ist der unwichtigste
Artikel. Deshalb schlaegt z.B. Artikel 1 (Menschenwuerde)
Artikel 3 (Gleichheit), oder Artikel 4 (Religionsfreiheit)
schlaegt Artikel 12 (Eigentum). Artikel 6 (Ehe) schlaegt
Artikel 16 (Asylrecht), und so weiter. Nachzulesen ist das
alles in Artikel 138a des Grundgesetzes.
es ist durchaus denkbar, daß nicht jeder diesen Witz versteht. Will sagen: ich wäre mit solchen Antworten ggü. Laien vorsichtig. Am Ende rennt der Fragesteller rum und gibt diese Weisheiten weiter.
Zugegeben, sehr amüsant, aber wie schon erwähnt, ich glaube, das darauf jeder Rechtsunkundige reingefallen wäre.
Also jetzt mal Klartext: Eine Rangordnung in diesem Sinne gibt es nicht! Es gibt aber Gesetze, die unveränderbar sind (gab es nicht immer - siehe Hitler) und andere, die mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden können. Konkret steht das in Artikel 79.