Dokumente Digital Speichern?

Hallo,

und zwar wollte ich wissen ob ich alle meine Wichtigen Dokumente einscannen und auf den Rechner speichern kann. Bräuchte ich dann noch die Originalen Dokumente oder kann ich die Vernichten

Hallo,

und zwar wollte ich wissen ob ich alle meine Wichtigen
Dokumente einscannen und auf den Rechner speichern kann.
Bräuchte ich dann noch die Originalen Dokumente oder kann ich
die Vernichten

man kann sie natürlich einscannen, ich würde die Originale aber auf jeden Fall aufbewahren. Stell dir einfach mal vor, es gäbe ein Gerichtsverfahren, bei dem du die Dokumente später mal vorlegen müßtest. Wie mag wohl ein Richter oder Steuerbeamter reagieren, der dann nur Computerausdrucke vorgelegt bekommt? Kann er den Papieren trauen? An Originalen Veränderungen vorzunehmen, ohne daß das irgendwie sichtbar ist, ist schwierig. Die Dokumente im Computer maßzuschneidern aber einfach…

Ein befreundeter Anwalt sagte mir mal, daß die Originaldokumente von Klagen und Gerichtsverfahren 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Sie im Computer zu haben reicht nicht. Und was macht man, wenn die Festplatte plötzlich nichts mehr ausspuckt? Auch dieses Risiko wäre mir zu groß.

Gruß,
Cantate

Hallo

und zwar wollte ich wissen ob ich alle meine Wichtigen
Dokumente einscannen und auf den Rechner speichern kann.
Bräuchte ich dann noch die Originalen Dokumente oder kann ich
die Vernichten

Um Himmels Willen die Originale nie vernichten.

Gruß:
Manni

Hallo und danke fürs schnelle Antworten.

Warum ich eigentlich frage ist, das ich neulich bei der Zulassungsstelle gesehen habe, das die angestellten wenn die ein auto zugelassen haben, die ganzen Papiere z.B Fahrzeugschein eingescannt haben. Aus diesem Grund habe ich denen mal gefragt, ob die das nicht in Akten aufbewahren, daraufhin sagte mann, das dies zu umständlich sei tonnenweise Papier zu lagern und dies seit einigen Jahren schon mit einscannen machen.
Wenn es doch bei denen geht, warum dann auch nicht bei einem normalen Bürger, der nicht unbedingt ein Haufen Papier in Ordnern aufbewahren will.
Mir ist nur wichtig zu wissen, ob das eingescannte Dokument bei einem Streitfall rechtskräftig ist?

Hallo und danke fürs schnelle Antworten.

Warum ich eigentlich frage ist, das ich neulich bei der Zulassungsstelle gesehen habe, das die angestellten wenn die ein auto zugelassen haben, die ganzen Papiere z.B Fahrzeugschein eingescannt haben. Aus diesem Grund habe ich denen mal gefragt, ob die das nicht in Akten aufbewahren, daraufhin sagte mann, das dies zu umständlich sei tonnenweise Papier zu lagern und dies seit einigen Jahren schon mit einscannen machen.
Wenn es doch bei denen geht, warum dann auch nicht bei einem normalen Bürger, der nicht unbedingt ein Haufen Papier in Ordnern aufbewahren will.
Mir ist nur wichtig zu wissen, ob das eingescannte Dokument bei einem Streitfall rechtskräftig ist?

Was ich auch gerne wissen würde ist, ob man Dokumente die keine Unterschrift haben auch in original aufbewahren soll?

Du müsstest die eingescannten Dokumente digital signieren, um eine Verfälschung zu verhindern.
Problem wird aber, genau wie bei einer Kopie sein: wer sagt, dass das Dokument nicht schon vor dem Einscannen irgendwie manipuliert wurde?
Aus dem Grunde lässt man Kopien ja auch beglaubigen, da hat dann ein Vertrauenswürdiger (Beamter, Pfarrer, Notar etc.) Original und Kopie gesehen, verglichen und für ordnungsgemäß befunden.

Ich würde die Dokumente einscannen, um immer schnell alles greifbar zu haben und die Übersicht zu wahren.
Die Originale würde ich aber immer noch abheften. Da man sie aber selten bis nie braucht, kommt es nicht auf die Ordnung an, einfach chronologisch abheften reicht, über die gescannte Kopie findest Du ja das richtige Datum.

Manche Dokumente benötigst Du irgendwann ja auch wieder im Original, z.B. Fahrzeugbriefe.

Mit dem selbst einscannen ist es also in Punkto Beweiskraft Essig. Ideal wäre, wenn Unternehmen irgendwann ihre Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur herausgeben, dann wäre die elektronische Aufbewahrung endlich möglich.

Gruß

Holygrail

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Theoretisch ja…
Hallo,

meiner Kenntnis nach, ist es zumindest gem. HGB, rechtlich zulässig. Allerdings muss man da ein revisionssicheres Archivierungssystem einsetzen. Ich möchte auch bezweifeln, dass sich der Kauf eines solchen für einen Privatmenschen lohnt…

Ich bin bei dem Thema leider nicht ganz sattelfest, wollte aber mal das Stichtwort in den Raum werfen :smile:

VG
Monroe

Hallo,

Wenn es doch bei denen geht, warum dann auch nicht bei einem
normalen Bürger, der nicht unbedingt ein Haufen Papier in
Ordnern aufbewahren will.
Mir ist nur wichtig zu wissen, ob das eingescannte Dokument
bei einem Streitfall rechtskräftig ist?

Ich bin kein Rechtsanwalt und nur dieser kann dir darauf eine endgültige Antwort geben.

Doch denke ich, daß es ein großer Unterschied ist, ob eine Behörde KFZ-Briefe einscannt, oder der Privat- bzw. Geschäftsmann. Eine Behörde hat ja eigentlich nie Grund Dokumente zu verfälschen, bei den anderen könnte man das jedoch, je nach dem wie der Fall liegt, durchaus vermuten. Mir ist z.B. bekannt, daß e-mails aus eben diesem Grund keine rechtskräftigen Dokumente sind - damit kann man alles Mögliche anstellen, sich selbst sogar eine mit falschem Absender und Datum schicken… - so wurde mir das jedenfalls mal von einem Anwalt erläutert.

Sicher melden sich noch andere auf deine Frage hin, was vielleicht ein vollständigeres Bild ergibt.

Gruß,
Cantate

Doch denke ich, daß es ein großer Unterschied ist, ob eine
Behörde KFZ-Briefe einscannt, oder der Privat- bzw.
Geschäftsmann. Eine Behörde hat ja eigentlich nie Grund
Dokumente zu verfälschen, bei den anderen könnte man das
jedoch, je nach dem wie der Fall liegt, durchaus vermuten.

Vor allem aber hebt die Behörde die Kopie ja nur für ihre eigenen Zwecke auf - zum Nachgucken. Die eigentliche Urkunde mit rechtlicher Bedeutung ist der KFZ-Brief, der ausgehändigt wurde.

Grüße,
Sebastian (IANAL)