Grunderwerbssteuer

Hallo,

soweit mir bekannt ist, steht bei der Grunderwerbssteuer immer noch ein Gerichtsurteil aus. Es geht dabei um die Rechtmäßigkeit des Teils der Grunderwerbssteuer, der auf den Wert des auf dem Grundstück stehenden Hauses berechnet wird. Wie weit ist dieses Verfahren und wann kann hier mit einer Entscheidung gerechnet werden?

(Es gab ja kürzlich ja die Entscheidung in Hannover, in dem die Grunderwerbssteuer nur für den reinen Grundstücksgegenwert gezahlt werden musste, NICHT jedoch für das darauf stehende Haus. Das betraf aber nur einen Einzelfall und war nicht allgemeingültig!)

MfG
Werner

Hallo Werner,

habe heute in der Zeitung gelesen, dass die Steuerbescheide jetzt endgültig sind, da die Musterklage zurückgenommen wurde.

Gruss,
Lola