Bestellung auf Vorkasse

hallo,
person x hat eine bestellung per vorkasse getätigt. danach hat sie sich aber entschieden die bestellung nicht warzunehmen und hat nicht gezahlt. person x hat pis tag y nichts mehr von dem unternehmen gehört und auch keine ware erhalten (ist ja auch klar). nun kam von einem inkassounternehmen, per email, ein mahnschreiben man solle doch bezahlen.
was tut person x nun?

Hallo,

mit der Bestellung und deren Annahme durch den Verkäufer ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, der von beiden Seiten - Zug um Zug - zu erfüllen ist. Ein „nicht wahrnehmen“ gibt es nicht!

Gruß vom Wiz

was tut person x nun?

Hallo!

Es kommt darauf an. Wenn Person x Privatperson ist und die bestellte Ware eine x-beliebige, sollte Person x vom Widerrufsrecht gebrauch machen. Eigentlich sollte das Widerrufsrecht schon irgendwo in den AGBs erwähnt worden sein (Fernabsatz vorausgesetzt).

Ist Person x aber im entsprechenden Bereich Gewerbetreibender oder geht es um eine Ware, die nicht dem Widerrufsrecht unterliegt, sollte Person x ganz einfach zahlen und die Ware abnehmen.

Alternativ dazu könnte sie sich auch mit dem Anbieter in Verbindung setzen und darauf HOFFEN, dass der kulant ist und einen Rücktritt vom Vertrag zulässt. Tut er es nicht - zahlen!

Viele Grüße

Anne

Huhu!

was tut person x nun?

Hallo!

Es kommt darauf an. Wenn Person x Privatperson ist und die
bestellte Ware eine x-beliebige, sollte Person x vom
Widerrufsrecht gebrauch machen.

Ich glaube, man kann ruhig davon ausgehen, dass der „pis tag y“, an dem die Mahnung eintrifft, mindestens über eine Woche, wahrscheinlich sogar über einen Monat nach Vertragsschluss stattfindet.

Hi,

Ich glaube, man kann ruhig davon ausgehen, dass der „pis tag
y“, an dem die Mahnung eintrifft, mindestens über eine Woche,
wahrscheinlich sogar über einen Monat nach Vertragsschluss
stattfindet.

Wir wissen IMHO jedoch nicht, ob die Belehrung über das Widerrrufsrecht ordnungsgemäß erfolgte: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html
Und die Ware ist auch noch nicht eingetroffen.

Ulrich (IANAL und in der Hoffnung, nicht Wesentliches überlesen zu haben.)

Hallo,

Ich glaube, man kann ruhig davon ausgehen, dass der „pis tag
y“, an dem die Mahnung eintrifft, mindestens über eine Woche,
wahrscheinlich sogar über einen Monat nach Vertragsschluss
stattfindet.

Das denke ich auch.
Aber die Frist des Widerrufsrechts sollte doch 14Tage nach Erhalt der Ware ablaufen, oder?
Gruß
loderunner (ianal)