Widerrufsrecht 1&1 Vertrag DSL

Hallo!

Person X schließt online ein Fernabsatzvertrag für einen DSL Anschluss ab, wählt dabei die Möglichkeit „zum schnellstmöglichen Termin.“

Nachdem 1&1 am 03.04.2009 Person X ein Schreiben schickt mit dem üblichen gesülze " Herzlich willkommen bei 1&1" steht auf der zweiten Seite noch ein Hinweis zum Widerrufsrecht:

„Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Kunde das unten beschriebene Widerrufsrecht zu:
1.Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen … widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung.“

Person X schickt am 09.04.2009 vorab per Email ein Widerruf an 1&1 mit der bitte um Kündigung des Vertrages, am gleichen Tag auch per Post.

Am 14.04.2009 bekommt Person X ein Schreiben von 1&1 mit dem Schaltungstermin zum Anschluss und ruft dadrauf bei 1&1 an. 1&1 erzählt X dann, das die Kündigung abgelehnt wurde, weil der Vertrag ja online gemacht wurde und dort mit „schnellstmöglichen Termin“ bestellt wurde und deshalb anscheint das Widerrufsrecht weggefallen ist.

Gibt es eine Möglichkeit für Person X aus dem Vertrag herauszukommen?

Dachte das das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen in den §§ 312 bis 312f BGB beschrieben ist und es sagt, dass vertragliche Vereinbarungen, die das Widerrufsrecht
aushebeln, nicht zulässig sind (§ 312f BGB).

Und demnach müsste X ja noch das Widerrufsrecht rechtzeitig in Anspruch genommen haben und es gültig sein?

Mit freundlichen Grüßen

Dachte das das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen in den
§§ 312 bis 312f BGB beschrieben ist und es sagt, dass
vertragliche Vereinbarungen, die das Widerrufsrecht
aushebeln, nicht zulässig sind (§ 312f BGB).

Ich denke, 1&1 wird sich auf §312d (3) 1 berufen:

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

  1. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Ich denke, dass man mit „Den Auftrag sofort ausführen“ ja schon zugestimmt hat, dass 1&1 vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird.

Grüße

Holygrail

Also kein Ausweg für Person X dem Vertrag zu entkommen?

Hm, trotzdem vielen Dank für die Antwort

Hallo,

die bisherigen Antworten sind soweit richtig. Allerdings müsste der Beginn der Ausführung vor Ablauf des Widerrufsrechts nachgewiesen werden.

Liegt der Freischalt- bzw. Liefertermin deutlich nach dem Datum, an dem die Widerrufsfrist ausläuft, ist die von 1&1 gelieferte Begründung hinfällig.

Aufgrund meiner Erfahrungen mit 1&1, die sich auch nicht scheuen gegenüber einem Anwalt die Rechtslage bis zum äußersten zu verdrehen, würde ich empfehlen, in diesem Fall umgehend einen Anwalt einzuschalten und gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Viele Grüße
Bernhard

Hallo,

umgehend einen Anwalt einzuschalten und gegebenenfalls eine
gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

…die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gunsten von 1&1 ausfallen dürfte.

Gruß

S.J.

Hallo,

hier liegt eine juristische Spitzfindigkeit vor:
Du hast „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ gekündigt. Da der Vertrag mind. zwei Jahre gilt, kannst du dir ausrechnen, wann die Kündigung wirksam wird.
Du hättest den Vertrag „widerrufen“ müssen.
Dann wäre er erst gar nicht angefangen zu laufen.

Frag mal bei der nächsten Verbraucherzentrale nach - ich sehe da im Moment keine Möglichkeit

Gruß
HaWeThie

Hallo,

die bisherigen Antworten sind soweit richtig. Allerdings
müsste der Beginn der Ausführung vor Ablauf des
Widerrufsrechts nachgewiesen werden.

Liegt der Freischalt- bzw. Liefertermin deutlich nach dem
Datum, an dem die Widerrufsfrist ausläuft, ist die von 1&1
gelieferte Begründung hinfällig.

Frage ist, ob man das nachweisen kann. Wenn es entsprechende Schreiben gibt, auf denen der Schalt- bzw. Liefertermin steht und dieser ist nach dem Rücktrittsdatum, han man evtl. eine Chance.

Warum ist das Gesetz hier so gestaltet worden? Weil man Dienstleistungen nicht so einfach zurückgeben kann, wie Gegenstände.
Die Unternehmen sollen geschützt werden, damit Verbraucher nicht Dienstleistungen beauftragen, die innerhalb der Rücktrittsfrist schon ausgeführt werden und nach erfolgreicher Dienstleistung dann aber zurücktreten.

Aufgrund meiner Erfahrungen mit 1&1, die sich auch nicht
scheuen gegenüber einem Anwalt die Rechtslage bis zum
äußersten zu verdrehen, würde ich empfehlen, in diesem Fall
umgehend einen Anwalt einzuschalten und gegebenenfalls eine
gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Frage, ob Du eine Rechtschutzversicherung hast und ob die einspringen würde.
Anwalt fragen, der macht eine Anfrage bei der RS. Wenn die ablehnt, kannst Du es immer noch fallen lassen, den Vertrag erfüllen und zum nächstmöglichen Termin kündigen.

Grüße

Holygrail