Hallo,
an alle Erbrecht-Experten eine Frage: Eine 6-köpfige Familie - der Vater verstirbt (1990) und hinterläßt ein Testament. Laut diesem Testament ist die Mutter die alleinige, nichtbefreite Vorerbin eines Hauses. Nach dem Tod der Mutter (2009) sollen 2 der 4 volljährigen Kinder das Haus je zur Hälfte erhalten. Diese Kinder A u. B sind aber auch nur nichtbefreite Nacherben, denn nach dessen Tod erhalten das Haus wieder ihre Kinder. Die Geschwister A u. B. sind mit einem Geldvermächtnis zugunsten der anderen beiden Geschwister C u. D belastet. Dieses Geldvermächtnis wurde ausbezahlt. Nun möchte aber C obendrein noch einen Pflichtteil haben. Dieser soll 1/5 vom Hauswert sein. Kann denn C wirklich noch solch einen Pflichtteil fordern? Wenn ja, von wem? A u. B sind ja auch nur wieder Vorerben.
Vielen Dank, für Antworten!
Hallo,
bitte immer beachten, dass das Erbe nicht einzelne Gegenstände, sondern die Gesamtheit aller Wertgegenstände, Forderungen und Belastungen beinhaltet. D.h. es gibt keine Erben des Hauses, sondern nur Erben. Eine konkrete Zuweisung einzelner Vermögensgegenstände kann nur über eine Teilungsanordnung oder die Zuwendung von Vermächtnissen geschehen.
Weiterhin kann nur derjenige einen Pflichtteil einfordern, der zum Erben berufen wäre, aber aufgrund Enterbung oder Erbausschlagung nicht zum Erbe geworden ist und gleichzeitig in den Kreis der vom Gesetzgeber vorgesehenen Pflichtteilsberechtigten gehört (nur Ehegatten, Kinder, bzw. bei deren Vorversterben die Enkel oder Eltern wenn es keine Kinder gibt).
D.h. für C und D gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder das Erbe annehmen, damit die testamentarische Regelung akzeptieren, wonach es für das anderweitig zugewiesene Haus das Vermächtnis gibt, oder das Erbe ausschlagen und den Pflichtteilsanspruch geltend machen. Beides geht nicht.
Gruß vom Wiz