Hallo,
Stellt euch folgende Situation vor.
Ich stelle eine Webseite ins Internet auf der ich sage
Ich habe finanzielle Probleme usw und möchte meine schulden bezahlen
schulden sind so und so hoch
wenn du mir helfen möchtest würde ich mich über deine Hilfe freuen.
Ich suche 100.000 Menschen die mir 5€ schicken oder so
Ist sowas legal? darf mann sowas?
gruß
Dürfen ja, aber du wirst das Geld versteuern müssen, da du dich weder als Stiftung noch als Vereinbezeichnen kannst. Auch liegt keine Gemeinnützigkeit vor.
Wenn ich jedoch hingehe und sage das ich das was zu viel ist da und dahin spenden werde - wie sieht das dann aus
und wenn ich das geld - sagen wir 80.000€ versteuern müßte - was würde dann da an steuern anfallen?
Hallo,
Stellt euch folgende Situation vor.
Ich stelle eine Webseite ins Internet auf der ich sage
Ich habe finanzielle Probleme usw und möchte meine schulden
bezahlen
schulden sind so und so hoch
wenn du mir helfen möchtest würde ich mich über deine Hilfe
freuen.
Klar, bei mindestens 5 Mio. Menschen, die an der Armutsgrenze leben, spenden 100.000 Leute Dir 5€
Ich suche 100.000 Menschen die mir 5€ schicken oder so
Ist sowas legal? darf mann sowas?
gruß
Du kannst froh sein, wenn die Kosten für die Webseite gedeckt werden.
Such Dir eine Arbeit, bezahl davon die Schulden.
Wenn Du überschuldet bist, suche einen Schuldnerberater auf, beantrage Privatinsolvenz und hör auf zu träumen.
Grüße
Holygrail
Danke für deinen Kommentar
aber hast du schon mal darüber nachgedacht das es auch Menschen gibt die nur mal so solche Fragen stellen? 
Ich denke jemand der so tief unten ist hat ned mal Geld für einen Internetanschluss um eine solche Webseite überhaupt ins leben zu rufen 
Ich beschäftige mich zur zeit mit der Thematik Schenkung und ich versuche mit Beispielfällen der Sache auf die Spur zu kommen - weil es steht ja ned alles irgendwo geschrieben und ned jeder ist Steuerberater - dann wäre das leben auch viel zu einfach
also nur noch Kommentare bitte die zur Lösung beitragen
in ner Klausur kann ich meinem Professor auch ned schreiben der Typ soll sich nen Job suchen 
Gruß Tigermoon
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Dürfen ja, aber du wirst das Geld versteuern müssen, da du
dich weder als Stiftung noch als Vereinbezeichnen kannst. Auch
liegt keine Gemeinnützigkeit vor.
Wie ist das denn mit der Schenkungssteuer? Ich dachte bisher, die Schenkungsfreibeträge gülten pro Schenkung, bzw. bezögen sich auf „Schenkungspaare“ (zeitlich beieinanderliegende Schenkungen zwischen gleichen Personen würden addiert). D.h. wenn mir 100.000 Leute 5 Euro schenken, läge der Betrag jeweils unter den 100.000 Freibeträgen.
Ist das etwa nicht so?
Viele Grüße,
Sebastian
Dass du das was zuviel ist abgibst, verbessert deinen Standpunkt nicht. Du könntest lediglich deinen gespendeten Überschuss steuerlich geltend machen.
Wie gesagt, es gilt für Einnahmen, welche nicht der Steuerpflicht unterliegen der Grundsatz der Gemeinnützigkeit. Diese muss in mildtätigem, politischem oder kirchlichem Zusammenhang stehen.
Die Gründung einer mildtätigen Vereinigung welche hauptsächlich auf die Tilgung Deiner Aussenstände ausgerichtet ist, ist nicht möglich, da nicht gemeinnützig. In der Tätigkeit einer gemeinnützigen Vereinigung muss ein gewisser Gleichheitsgrundsatz erkennbar sein. D.h. kein persönlicher Vorteil und kein Gewinnbesteben.
Eine Stiftung kommt sowieso nicht in Frage, da es nichts zu stiften gibt.
Die Steuer würde dein ganz normaler Umsatzsteuersatz plus Solidaritätssteuer und Kirchensteuer sein.
Wie viel das ist, dann ich dir sagen, wenn du verrätst in welchem Bundesland du wohnst, welche Steuerklasse du hast und ob du konfessionell gebunden bist.
Gruß
Daniel
Das denke ich ja auch aber ich weiß es ned 
Hoffe hier is einer der es weiß
Gruß Tigermoon
Eine Schenkung liegt nicht vor, da eine Schenkung nicht von 20.000 Personen bei angenommenen 100.000 Personen kommen kann.
Es wäre eine reguläre Einnahme, welche nach dem persönlichen Umsatzsteuersatz, Solid.St. und KirchenSt. zu versteuern ist.
Wenn es ganz dumm läuft, wird sogar eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt.
Ich wollte keine Stiftung gründen sondern den Rest einer Stiftung schenken/spenden.
also was geschenktes zu einem guten Zweck weiterschenken nachdem ich den eigenen vorteil natürlich daraus gezogen habe. (Schulden abbezahlen)
Sagen wir:
Steuerklasse eins
Student
kein einkommen
evangelisch
Rheinland Pfalz
Abwandlung: sagen wir
12.000 Menschen
8€ Schenkung
von 80.000€ kaufe ich ein Haus
den Rest spende ich an SOS Kinderdörfer
Ich habe gelesen das Hauskauf mit Schenkungen anders versteuert wird?
Da ich durch die Spende einen beleg habe könnte ich das dann bei den Steuern / Steuerklärung wieder raus bekommen / anrechnen lassen?
Gruß Tigermoon
So da bin ich wieder.
Ich verstehe was du meinst. Doch leider wird man deine Einkünfte i.H.v. 5,00 Euro pro Person als Einkunft werten.
Dass du davon etwas Spenden willst/wirst, wird man bei der Steuerberechnung berücksichtigen. Jedoch verbleibt das Geld was du für dich behältst.
Hierfür fallen ca. 23.100 Euro an Steuern an.
Hinzu können eventuell noch Sozialabgaben kommen, je nach dem wie du Sozialversichert bist (Gesetzlich/Privat, Freiwillig oder Pflichtversichert).
Um also wirklich auf 80.000 Euro zu kommen, musst du 125.000 Euro einnehmen.
Hallo,
Eine Schenkung liegt nicht vor, da eine Schenkung nicht von
20.000 Personen bei angenommenen 100.000 Personen kommen kann.
Gibt es den Satz auch auf deutsch bzw. laienverständlich? Es ist ja nicht eine Schenkung sondern 100.000 Schenkungen. Oder warum sollte es eine sein?
persönlichen Umsatzsteuersatz, Solid.St. und KirchenSt.
Ich kenne (von Sonderfällen mal abgesehen) nur 7 und 19% Umsatzsteuersatz, aber darauf Soli und Kirchensteuer kenne ich nicht
Cu Rene
wenn man 125.000 geschenkt bekommt um 80.000 rauszubekommen sogeeagt ist das mit dem spenden ja auch schon wieder ned mehr drin? oder hast du das da drücksichtigt?
Lieber Rene,
dann drück ich meinen Satz für Nichtjuristen verständlich aus.
Durch eine oder auch 20.000 Schenkungen wird eine konkrete Person eine bestimmte Summe an beweglichen oder unbeweglichen Vermögenswerten übertragen. Hierbei gibt es eine Toleranzgrenze die i.d.R. mit 1000 Euro angegeben wird. Ansonsten müsste jedes Kind die 5 Euro von Oma für das Sparschwein versteuern.
Für eine Schenkung muss jedoch ein persönlicher Zusammenhang erkennbar sein, z.B. durch Verwandschaft oder aber ein konkretes Verhältnis, beispielsweise vermacht eine Witwe ohne Kinder ihrem langjährgen Pfleger eine Summe X.
Wenn jedoch von Tausenden von Leuten 5 Euro geschenkt wird, so ist dies zwar de facto eine Schenkung aber nicht de jure.
Bei einer Schenkung wird jemand mit einem nicht unerheblichen Betrag wirtschaftlich bevorteilt.
Alles was einen niedrigeren Betrag ausmacht, ist ein normales Einkommen, dass über dem Freibetrag versteuert wird.
Ausserdem ist nach der Schenkungssteuerreform der Schenkungssteuersatz bei nicht Verwandten höher als der Einkommensteuersatz.
Es werden also nicht nur die Umstände bewertet, die auf eine Schenkung hinweisen, sondern es wird zunächst festgestellt, dass jemand durch einen Aufruf eine konkrete Vorteilsnahme hat.
Es könnte vielmehr unterstellt werden, dass hier eine gewerbliche Tätigkeit besteht. Dass für die Übertragung der 5 Euro keine Gegenleistung erfolgt, ist dafür nicht relevant.
Wie auch immer, die Eink.St.+Solid.St.+KirchenSt. ist hier der günstigere Weg.
Die Spenden habe ich darin noch nicht berücksichtigt. Diese könntest du aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit jedoch Brutto für Netto nehmen.
Eine Schenkung liegt nicht vor, da eine Schenkung nicht von
20.000 Personen bei angenommenen 100.000 Personen kommen kann.
20000 oder 100000? Egal, warum sollte das keine Schenkung sein? Kannst du das irgendwie begründen? Aus welchen gesetzlichen Vorschriften ergibt sich, dass eine Vielzahl von Schenkungen keine Schenkungen mehr sind?
Es wäre eine reguläre Einnahme, welche nach dem persönlichen
Umsatzsteuersatz, Solid.St. und KirchenSt. zu versteuern ist.
Kannst du das begründen? Welche Einkunftsart wäre das, falls du Einkommenssteuer und nicht Umsatzsteuer meinst? Wo steht das im Gesetz?
Viele Grüße,
Sebastian