Was ist Konsens 'juristisch' ?

Hallo zusammen,

Habe mal eine Frage, wie das im Schweizer oder Deutschland-Recht so definiert wird.
Was ist unter „Konsens“ juristisch zu verstehen ?

Ich mach mal ein Beispiel :
Bei einer „roten“ Ampel warten alle Leute ja vor dem Fussgängerstreifen. Bei „grüner“ Ampel darf man den Fussgängerstreifen überqueren.
Nun ist dies aber nicht ein Gesetz, sondern eine Vereinbarung, also ein „grafischer“ Konsens, der jedes Kind kennt, ausser vielleicht einem Farbenblinden.
Doch wer definiert oder gibt vor, dass man nur bei Grün die Ampel überqueren könne, und wie kann sich ein Farbenblinder z.B. juristisch dagegen wehren, wenn er deswegen eine Busse bekommt ?
(d.h. ich bin nicht Farbenblind, möchte aber wissen, wie es um die Beweisfrage steht.)

Wird der Farbenblinde Fussgänger dazu angehalten, die Busse zu zahlen, vorausgesetzt, dieser hätte nicht an anderen Personen ablesen können, dass diese noch auf das grüne Licht gewartet hätten ?

Das andere Beispiel ist folgendes : Wenn ein Preis mit Rabatt angepriesen ist, dann entspricht es einem „Konsens“ eines Käufers oder des Verkäufers, wenn der Preis „mit“ oder „ohne“ Rabatt angepriesen wird, und in welcher Währung er bezahlen soll ?
Ich denke, dass mit Konsens auch „gemeinsame Werte“ oder „Umgangs- oder Gewohnheitsrecht“ gestreift werden können ?
Und nochmals ein Beispiel : Wenn jemand nicht genau Lärmwerte messen kann, und ein Nachbar dann seinen Nachbarn anzeigt, dieser habe zu laut „gelärmt“, ihm hätten die Ohren weh getan, wie will er dies dann beweisen, wenn „Lärm“ ja subjektiv ist, und es Leute gibt, die schon ab 80 dB Ohrsausen haben, usw. ?

Nun meine wirkliche Frage : Ist der Begriff „Konsens“ in der Juristik

  1. „eine Meinung“
  2. „ein Beweis“
  3. „eine Vermutung“
  4. „eine Festlegung, ein stillschweigender Vertragsabschluss (?)“
  5. „Gar nichts von allem“
  6. „Hat in der Juristik keinerlei Bedeutung“

Danke fürs Antworten ! AV

Hallo,

Bei einer „roten“ Ampel warten alle Leute ja vor dem
Fussgängerstreifen. Bei „grüner“ Ampel darf man den
Fussgängerstreifen überqueren.
Nun ist dies aber nicht ein Gesetz, sondern eine Vereinbarung,
also ein „grafischer“ Konsens, der jedes Kind kennt, ausser
vielleicht einem Farbenblinden.

wie meinst du das?
StVO § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
[…]
Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
[…]
Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
[…]
Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

Doch wer definiert oder gibt vor, dass man nur bei Grün die
Ampel überqueren könne,

In Deutschland die Straßenverkehrsordnung. Diese ist allerdings in vielen Dingen mit den entsprechenden Vorschriften mindestens der anderen europäischen Länder harmonisiert. In Bezug auf „Rot ist oben“ sogar weltweit.

und wie kann sich ein Farbenblinder z.B. juristisch dagegen
wehren, wenn er deswegen eine Busse bekommt ?

…er weiß aber was oben, in der Mitte und unten ist (s. o.).

P. S.: Du plenkst.


PHvL