Hallo Liebe Gemeinde und Experten,
ich möchte euch gerne einen Tat hergang schildern und eure Meinung dazu wissen.
Person A verleiht Person B seinen Roller um zum nächsten Supermarkt zu fahren um Tiefkühl Pizza zu kaufen. Person B darf nach seinem Führerschein her den Roller fahren, aber hat kaum Erfahrung damit. So nun verpasst Person B die Einfahrt zum Supermakt und muss an der nächsten Straße wenden und dann zurück fahren um in den Supermarkt zu kommen. Da aber Person B wie gesagt kaum Erfahrung hat, handelt er falsch und rutscht auf dem nassen Asphalt aus und fährt in ein Parkendes Auto, hinter ihm steht schon die Polizei.
Beide Fahrzeuge sind beschädigt, den Schaden am gegnerischen Fahrzeug übernimmt die Haftpflicht Versicherung des Rollers, aber den Schaden am Roller selbst nicht.
So nun kommt der eigentliche Sachverhalt:
Person A möchte natürlich seinen Schaden am Roller durch Person B gedeckt haben, Person B ist bereit zu Zahlen. Nur kommt Person A mit einer Summe von 650€ (500€ für den Schaden am Roller und 150€ weil der Roller für einen Monat zur Untersuchung bei der Polizei war)
Person B fühlt sich verarscht und sagt das auch, aber dann droht Person A mit dem Anwalt und das er sein Geld aufjedenfall bekommen würde, aber Person B dadurch noch weiter Kosten zu tragen hätte.
Die Frage ist, muss Person B rechtlich gesehen für irgendetwas aufkommen? Weil Person B von seinem Umkreis gehört hat, dass in Deutschland folgendes Gesetz gilt, wenn man etwas verliehen hat, dann muss man damit rechnen, dass es kaputt gehen kann und hat so gesehen kein Recht auf Schadensersatz.
Person B war bereit zu zahlen, aber nachdem Person A versucht hat ihn über den Tisch zu ziehen, sieht er nicht mehr ein irgendetwas für Person A zu machen.
Vielen Dank im vorraus
Dieses Thema zerbricht mir schon seit Monaten den Kopf, danke…
Experiment
Hallo!
wenn man etwas verliehen
hat, dann muss man damit rechnen, dass es kaputt gehen kann
und hat so gesehen kein Recht auf Schadensersatz.
Du kannst ja mal morgen ein Experiment starten und versuchen herauszubekommen, was richtig ist:
Du gehst zu einem Autoverleih, leihst dir ein Auto aus und fährst das gegen ne Mauer. Das erzählst du dem Autoverleih und fügst hinzu, dass sie doch damit rechnen musste, dass es vielleicht kaputt gehen könnte.
Gruß
Paul
PS: Welcher Schaden ist denn tatsächlich an dem Roller entstanden, wenn 500 Euro viel zu hoch sein sollen?
Ich kenne mich zwar nicht gerade gut genug damit aus, aber ich habe einige gefragt, die meinten das so eine Summe unmöglich ist.
Mit ca. 25-30km/h rutschend mit der Front des Rollers in den Hinteren Kotflügel von einem ganz alten VW Passat. Plastikschaden ist da, also die Verkleidung und ich glaube, dass die Gabel verbogen ist. Aber bin mir eben nicht sicher, da ich nicht viel Ahnung davon habe.
Hallo,
wie immer im Rechtswesen: Es kommt darauf an…
Bezüglich der Schadenshöhe: Belege für die Reparatur verlangen. Schwacke-Liste konsultieren, ob das Gefährt überhaupt noch soviel wert ist (wirtschaftlicher Totalschaden).
Hat Person A das Moped an B verliehen, um für A selbst Pizza zu holen (unentgeltliche Gefälligkeit)? Dann könnte er evtl. aus der Nummer rauskommen.
Im übrigen könnte A auch so unfreundlich sein und von B den ihm entstehenden Schaden für die Hochstufung in der Haftpflichtversicherung verlangen.
Spo, das war’s, was mir jetzt so zum Thema einfiel…
Liebe Grüße
Felicia
Naja, also über den Wert braucht man ja eigentlich nicht zu streiten, wenn man bedenkt, daß derjenige, der den Roller wieder repariert, auch einen netten Stundenlohn haben wird, dann MwSt. noch drauf, dann die Ersatzteile… Was sind heute schon 500€? Nix.
Aber es ist eben so wie ein Vorgänger schon als Beispiel gesagt hat. Dann kann ich ja vorsätzlich jeden Tag Mist bauen und nur eine gute Ausrede parat haben. Damit würde ich gut durchs Leben kommen. Ich glaube ich würde mir jeden Tag von anderen die Autos leihen, damit mein Unfallrisiko schön gering bleibt.
Andererseits könnte man aber auch noch sagen: Wenn der Verleiher doch wußte, daß der Leihende wenig Fahrpraxis und unsicher ist, warum verleiht man dann die Karre? Ich gebe doch auch nicht einem Fahranfänger mein Auto; da müßte ich doch bescheuert sein.
Also mein klare Antwort für den Verleihenden: Reparatur, Rechnungen sammeln, Differenz der SF-Klasse dokumentieren lassen, Wisch mit 150€ für Untersuchung von Polizei besorgen, letztes Mal dem Verursacher den ansprechen, was mit Zahlung ist und ansonsten kommen die Anwaltskosten noch hinzu und fertig ist der Kuchen.
Zu der ersten Antwort verstehe ich folgendes nicht. Wenn Person B die Pizza für Person A geholt hat, wer ist dann aus dem Schneider raus? Person B oder doch Person A?
Person B hat Person A angeboten den Roller reparieren zu lassen, aber Person A besteht auf das Geld, da er selbst weiss, dass die Reperatur bei einer kleinen Werkstatt sowieso nicht soviel kosten würde und die Differenz könnte er behalten.
Steigt die SF Klasse bei einem Roller wirklich?
Und wenn es dann soweit ist und Person B Gerichtlich zur Bezahlung aufgefordert wird, aber Person B die Mittel nicht hat, da er Schüler ist, was passiert dann? Haften die Eltern oder muss Person B nichts bezahlen, da er nichts hat?
Zu der ersten Antwort verstehe ich folgendes nicht. Wenn
Person B die Pizza für Person A geholt hat, wer ist dann aus
dem Schneider raus? Person B oder doch Person A?
Ist es nicht grundsätzlich egal, wer für wen Pizza geholt hat oder nicht? Für mich irgendwie schon. Oder ist jetzt die Pizza mit 1,89€ noch der Schadenssumme hinzuzurechnen? 
Person B hat Person A angeboten den Roller reparieren zu
lassen, aber Person A besteht auf das Geld, da er selbst
weiss, dass die Reperatur bei einer kleinen Werkstatt sowieso
nicht soviel kosten würde und die Differenz könnte er
behalten.
Es hat Person B aber nicht zu interessieren, wo A seinen Roller nun reparieren läßt. Und wenn er selbst seinen Roller repariert, geht es den A auch nix an. Wenn A den Roller verschrottet und für das Geld in den Urlaub fliegt, kann es dem B ebenfalls egal sein. Schaden ist entstanden - für den Schaden ist ein Ausgleich zu leisten.
Steigt die SF Klasse bei einem Roller wirklich?
Keine Ahnung, ich fahre Auto. Versicherungsbedingungen einsehen!
Und wenn es dann soweit ist und Person B Gerichtlich zur
Bezahlung aufgefordert wird, aber Person B die Mittel nicht
hat, da er Schüler ist, was passiert dann? Haften die Eltern
oder muss Person B nichts bezahlen, da er nichts hat?
Oooooch… der kommt schon noch zu Geld. Vielleicht übernimmt auch eine Versicherung des Unfallverursachers und nimmt ihn später dafür in Regress. Über die zukünftige Finanzsituation jetzt schon zu spekulieren, ist jetzt vielleicht doch etwas früh.