Eigenbedarf bei Kindesunterhalt?

hallo!
ab welchem verdienst muß man unterhalt für sein beim ex-partner lebendes kind zahlen? oder andersrum: muß man bei einer ausbildungsvergütung von 500€ netto und einem nebenverdienst von 150€ unterhalt zahlen?
danke für antworten und gruß
marlin99

Hallo

muss man nicht, Grenze liegt um die 700€s

Wallfower

Wie kommst du auf diesen Betrag???

Aus den süddeutschen Leitlinien

21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme.
Er beträgt

  • beim Nichterwerbstätigen 770 €
  • beim Erwerbstätigen 900 €.
    Hierin sind Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 360 € enthalten.

Diese Beträge sind meines Wissens nach in allen Leitlinien gleich.

Grüße
Bröselchen