Für mich ist das praktisch täglich ein Ärgernis: Unerwünschte Faxwerbung. In der Folge leere Fax- und Farbbandrollen, nicht mehr bereite Faxgeräte und die damit verbundene evtl. Geschäftsschädigung. Versuche, die Absender der nach § 1 des Wettbewerbsgesetzes verbotenen Werbung an ihrem Tun zu hindern, scheitern kläglich, weil Post nicht zustellbar ist und hinter evtl. angegebenen Tel.-Nummern kein menschlicher Ansprechpartner ist. Auch die IHK´n helfen nicht wirklich weiter, obwohl sie es immer wieder anbieten und den Anschein erwecken sich zu bemühen. Und mit den Faxen zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten ist halt ein doch zu grosser Schritt…
Ich hätte nun eine Idee den Burschen und Mädels wirksam das Handwerk zu legen. Zuvor würde ich aber gern wissen, ob ich mich allein über diese Werbung ärgere oder ob davon noch mehr Betroffene graue Haare kriegen.
Cu
Karin (Gundel)
Hi,
Faxwerbung ist wie auch Telefonwerbung nach dem UWG verboten, wenn ihr nicht vorher ausdrücklich zugestimmt worden ist.
Der richtige Weg, sich hiergegen zu wehren ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten und diesen zu beauftragen, den Faxwerber kostenpflichtig abzumahnen. Er muß dann eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die Anwaltskosten bezahlen. Dies ist relativ sicher, viele Anwälte übernehmen solche Aufträge gerne.
Gruß,
Francesco
endlosschleife
ist sicherlich im gesetzt nicht vorgesehen, hilft aber enorm:
beschrifte drei din a 4-blaetter senkrecht mit dem text: ich will keine faxwerbung - oder so was aehnliches, klebe die 3 seiten mit tesa hintereinander und sende sie. wenn dann die erste seite durch ist, verbinde sie mit der uebrigen dritten, die noch zu senden ist, wieder mit tesa zur endlosschleife.
das geht zwar auf deine telefonkosten, aber nachts ist das gar nicht so tragisch, und geholfen hat das bisher immer 
gruss
khs
Hallo Francesco,
erneut vielen Dank für dein Posting.
Die Abmahnmethode ist, wie du richtig feststellst, ein gangbarer Weg, aber eben nur „relativ sicher“.
Wenn der Fax-Absender aus dem Ausland agiert…, wenn hinter der (z.B.) 0180er Nummer steckende Teilnehmer nicht auf Anhieb zu ermitteln ist…, wenn er hartschlägig oder pleite ist…, dann hat man die Kosten am Bein und kriegt dennoch weiterhin Faxe.
Lediglich ein mitfühlendes Schulterzucken von seiten des Anwaltes darf man dann auf der Habenseite verbuchen.
Natürlich wird man auf die Möglichkeit hingewiesen, dass es… unter Hinzuziehung eines weiteren Anwaltes im Land des Absenders… (leider nicht ganz billig *bedauer*…) evtl. möglich sein könnte… usw…
Ich habe es hautnah miterlebt.
Dass die Anwältin den Auftrag gerne angenommen hat, möchte ich nicht bestreiten.
Für mich wird die Lösung des Problemes schon aus Kostengründen nicht in so einer restrisikobehafteten Methode liegen. Es ist nämlich vergleichsweise einfacher und billiger sich zu ärgern und die unerwünschten Faxe einfach wegzuschmeissen. Es betrifft ja auch nicht nur eine Firma, sondern viele. Sie verkaufen Lederjacken, Schraubenzieher, Radarwarngeräte und Software etc.
Was wir nach meiner Ansicht benötigen, ist eine Gegenwehr auf breiter Front gegen diese Masse an unlauteren Firmen und verbotenen Faxen.
Alternativ bietet sich die Methode à la kuddel an, die werde ich mal ausprobieren 
Grüsse Karin
Das könnte allerdings ein Trick 17 mit Selbstüberlistung sein. Da wäre ich eher vorsichtig
Hallo Francesco,
erneut vielen Dank für dein Posting.
Die Abmahnmethode ist, wie du richtig feststellst, ein
gangbarer Weg, aber eben nur „relativ sicher“.
Wenn der Fax-Absender aus dem Ausland agiert…, wenn hinter
der (z.B.) 0180er Nummer steckende Teilnehmer nicht auf Anhieb
zu ermitteln ist…, wenn er hartschlägig oder pleite ist…,
dann hat man die Kosten am Bein und kriegt dennoch weiterhin
Faxe.
Ob er pleite ist oder nicht, ist nicht unbedingt das Problem (außer natürlich was die Prozesskosten anbelangt), eine Unterlassung kann man sicherlich durchsetzen. Schwieriger wird das ganze natürlich wenn jemand im Ausland ist, das kommt aber auch wieder darauf an wo. Es kann durchaus sein, dass du im Inland einen Gerichtsstand hast und im Ausland zumindest zustellen kannst, ich kann dir allerdings jetzt nicht auswendig sagen, welches Gericht da international zuständig ist, mir ist nämlich auch nicht bekannt, auf welche Anspruchsgrundlagen man in Deutschland diesen Unterlassungsanspruch gründen kann. In Österreich kann ich diesen jedenfalls bei Werbung im Briefkasten nämlich mit Besitzstörungsklage geltend machen und da ist der Gerichtsstand der Ort der Störung.
Vielleicht hast du ja eine Rechtsschutzversicherung, wenn die das deckt, dann auf jeden Fall klagen.
Der Teilnehmer lässt sich durchaus ausforschen, rede mal mit deinem Telekombetreiber, aber zB mit einer Fangschaltung ist das oft kein Problem.
grundsätzlich nicht schlecht. Allerdings gibt es Firmen die als Antwortfaxnummer eine ausländische- oder kostenpflichtige Nummer angeben. Da kostet die Killerschleife dann richtig Geld.
Bye
Rolf
Hi Karin :o)
MEIN Fax zumindest kann Sendungen von bestimmten Nummern ablehnen - ähnlich wie die block-Liste für emails.
Hat bisher immer geholfen …
°wink°
Tiger
Das könnte allerdings ein Trick 17 mit Selbstüberlistung sein.
Da wäre ich eher vorsichtig
Hallo Tom,
worin sollte denn bei dem schönen Endlosfax die Selbstüberlistung - sprich: ein Schaden für mich - entstehen?. Ausser den Telefonkosten, bei normalen Nummern, versteht sich.
Kuddel´s listige Idee gefällt mir nämlich ganz gut…
jedenfalls besser als Rechtssstreitigkeiten.
Gruss Karin
Hi Tiger,
dummerweise ist die Nummer nie niemals nicht auf dem Display des Telefon und auch nie im Faxkopf zu sehen. Und die Nummer, die auf dem gefaxten Bestellzettel steht, ist nie identisch mit der realen Tel-Nr des Fax-Absenders. Die Blockfunktion - so nützlich sie auch sonst sein mag - funktiont also in diesem Fall nicht.
Danke trotzdem für den Tipp.
Ich merke immer mehr, dass eine alternative Lösung not tut.
Jedenfalls für diejenigen, die sich hilflos ärgern, aber für die eine risikoreiche Klage oder ein Abmahnverfahren ein noch übleres Greuel ist.
Grüsse
Karin (im Chat: Gundel)
Du könntest auf Unterlassung und evtl. Schadenersatz geklagt werden.
Du könntest auf Unterlassung und evtl. Schadenersatz geklagt
werden.
Lieber Tom,
habe ich das richtig verstanden?: Da schickt mir jemand verbotenerweise dauernd unerwünschte Faxe, klingelt mich nachts aus dem Bett, verursacht mir Kosten, legt u.U. mein Faxgerät lahm und könnte mich anschliessend auch noch auf Unterlassung einer vergleichsweise harmlosen Gegenwehr verklagen??? Zumal die Post, die ich an ihn schicke mit der Bitte endlich damit aufzuhören, als unzustellbar zurück kommt…
Da sträubt sich mein Rechtsempfinden aber ganz gewaltig. Zumal Kuddel (Karl-Heinz Schäfer) davon sprach, dass über den Endlos-Fax-Trick gar nichts im Gesetz steht.
Hat man denn wirklich nur die Wahl zwischen kuschen und klagen?
Aber trotzdem danke für die Antwort. *schluck*
Grüsse
Karin Montag (Nick: Gundel)
Sicherung des Rechtsfriedens
Hallo!
Jede zivilisierte Rechtsordnung untersagt grundsätzlich die Selbsthilfe/Selbstjustiz, um den Rechtsfrieden zu gewährleisten. Es gibt tatsächlich nur wenige Ausnahmen, in denen Selbsthilfe geübt werden darf. Das Prinzip wie du mir, so ich dir, führte in der Geschichte immer zumindest zu chaotischen Zuständen, zu Fehden, Blutrache und wenn man das ganze ins größere verallgemeinert in den Krieg. Es ist schlicht und einfach Erfahrung aus der Geschichte des Rechts. Weite Selbsthiferechte gibt es in vielen alten Rechtsordnungen, nur haben sie sich eben aus oben genannten Gründen nicht besonders bewährt - daher die heutige strenge Rechtslage.
Ich hoffe du verstehst das jetzt besser.
Gruß,
Tom
Hi Gundel,
Wer redet denn hier von Selbstjustiz. Du wolltest das Fax normal durchschicken und bist aus dem Haus gegangen. Irgendwie hat sich dann aber einer Deiner Pilze im Einzug des Gerätes verhakt und das Papier gebremst so dass nur noch schwarze Streifen durchliefen…
Nur so ein Gedanke
Rolf
Danke Rolf, *beruhigtbin*
) OT
…
Huhu :o)
dummerweise ist die Nummer nie niemals nicht auf dem Display
des Telefon und auch nie im Faxkopf zu sehen. Und die Nummer,
die auf dem gefaxten Bestellzettel steht, ist nie identisch
mit der realen Tel-Nr des Fax-Absenders.
Ja, das is schon klar … vielleicht liegt´s auch am Gerät, ich hab son Kombidings, daß über den PC eine Faxchronik aufrufen läßt, da kann ich dann auf das Fax klicken und sagen °du nicht mehr°
Grüsse
Karin (im Chat: Gundel)
°wink°
Tiger (seit einem Jahr hinterm Firewall und daher leider nimmer im Chat)