Was ist 'konkrete Rechtsberatung'?

Hallo!

Die entsprechende FAQ habe ich natürlich gelesen. Meine Frage ist aber ausführlicher.

Angenommen, bei jemand kommt es aus beruflichen Gründen kommt es immer wieder vor, dass Leute von ihm eine konkrete Rechtsberatung wünschen, die ich, weil ich kein Anwalt bin, nicht geben darf.

Wenn er sagen würde: „Machen Sie es so und so“, wäre das verboten, oder?

Also sagt er dann immer: „Ich würde das so und so machen.“

Oder er sagt: „Ich kenne jemand, der hat das so und so gemacht.“

Dann ist es, denke ich, keine „konkrete Rechtsberatung“, sondern nur eine „Erzählung“ oder was auch immer, und das ist erlaubt, oder?

Wenn aber jetzt jemand fragt: „Ist das und das erlaubt, darf ich das?“

Dann sagt er: „Ja, Laut Gesetz ist es erlaubt, …“

Ist das dann immer noch keine „kontrekte Rechtsberatung“?

Wo genau fängt „konkrete Rechtsberatung“ überhaupt an?

Und was ist, wenn jemand versehentlich, oder fahrlässig, einen konkreten Rechtsrat gibt: „Machen Sie es so und so!“, durch einen Versprecher oder Vertipper, weil er mal nicht aufpasst? Kommt ja auch hier im Forum gelegentlich vor, ohne jede böse Absicht, und wird dann sofort gelöscht. Ist eine versehentliche, ich nenne sie mal „fahrlässige konkrete Rechtsberatung“, also wenn es wirklich nur gelegentlich mal vorkommt, aus Versehen, auch strafbar?

Grüße

Andreas

keine Strafbarkeit
Hallo!

Ist eine
versehentliche, ich nenne sie mal „fahrlässige konkrete
Rechtsberatung“, also wenn es wirklich nur gelegentlich mal
vorkommt, aus Versehen, auch strafbar?

Strafbar ist das auf keinen Fall; es könnte aber gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen.

Gruß
Paul

in meinen VHS-Kursen habe ich den Teilnehmern dies immer so verdeutlicht.

Wenn mich jemand frägt, ich habe gestern meine Schwiegermutter umgebracht. Habe ich mich strafbar dabei gemacht? Dann lautet meine Antwort: Frag den Anwalt!

Wenn von mir jemand wissen will, was wäre, wenn Herr X seine Schwiegermutter umbringt, macht er sich dabei strafbar. Dann kommt der Spruch: Ein Blick in das Gesetz schützt vor Rechtsirrtümer. Also, da steht im § 211 StGB, daß Mord strafbar ist… also, wenn die Mordmerkmale, siehe dort, vorliegen, dann ist die Tat als Mord einzustufen.

Ich hoffe, die Unterscheidung klar gemacht zu haben.

Wenn mich jemand frägt,

Hallo,

Sorry, aber das muß leider sein:

„Wenn mich jemand FRAGT, …“

MFG Cleaner

O mei Cleaner,

es gibt zwei Lösungen für das Problem. Einmal, schlichtweg vertippt. Dann, als Münchner, hat man seine eigene Rechtschreibung. Das zutreffende bitte ankreuzen. Im Übrigen (richtig?) gilt ab sofort bei mir folgender Haftungsausschluß (pardon mit „ß“):

Sämtliche Rechtschreibfehler in meinem Geschreibsl sind frei erfunden und haben nichts mit bereits existierenden Rechtschreibfehlern zu tun. Ähnlichkeiten mit Rechtschreibfehlern von lebenden oder verstorbenen Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.

Gruß Klaus

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Hallo Klaus,

entschuldige bitte; es war weder böse, noch persönlich gemeint. Auch will ich zumindest nicht absichtlich den Besswerwisser geben. Da aber dieser Fehler in der Gegend, in der ich wohne, sehr häufig gemacht wird, fällt er mir als „Sprachpurist“ einfach sehr deutlich auf. Da könnten drum herum meinetwegen auch zehn nackte Frauen auf fünf frisierten Motorrädern abgebildet sein - dieser Fehler würde mir dennoch ins Auge stechen.

MFG Cleaner

Hallo Cleaner!

Es ist nicht der Duden, der zu bestimmen hat, wie die Menschen reden und schreiben dürfen.

Vielmehr bestimmt die Art und Weise, wie die Menschen reden und schreiben, was im Duden zu stehen hat.

Der Duden wird von Zeit zu Zeit an die Sprache angepasst. Nicht umgekehrt.

Grüße

Andreas

Hallo Klaus!

Ja, das ist klar und verständlich, geht aber nicht weit über das hinaus, was auch in der FAQ steht. Trotzdem danke.

Grüße

Andreas

Hallo Andreas,

wenn das so sein sollte, dann erkläre mir doch mal bitte, weshalb in den Lehrplänen und Bildungsstandards für das Fach Deutsch ganz klar auch die Rechtschreibung aufgeführt ist (wobei es sich hier natürlich genau genommen um einen Grammatikfehler handelt).
Nach deiner Sichtweise müssten dann also Diktate als unzulässig anzusehen sein; ich hingegen denke, dass korrekte Rechtschreibung jedenfalls das Verständnis erleichtert. Oder gefällt es dir etwa, wenn ich es mal auf die Spitze treibe:
„Zementa dreffte Schagglin“ (Samantha traf Jaqueline)

MFG Cleaner

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Hallo Cleaner!

Nach deiner Sichtweise müssten dann also Diktate als
unzulässig anzusehen sein;

Nein. Das habe ich nie behauptet.

ich hingegen denke, dass korrekte
Rechtschreibung jedenfalls das Verständnis erleichtert.

Richtig.

Du hast völlig Recht, es ist richtig, was du schreibst.

Und was ich geschrieben habe, ist auch völlig richtig.

Da ist kein Widerspruch.

Es ist nicht der Duden, der zu bestimmen hat, wie die Menschen
reden und schreiben dürfen.

Der Duden ist kein Gesetz.

Grüße

Andreas