Guten Tag!
Angenommen zwei Personen schwimmen nachts nackt und singend durch einen Brunnen bis die Polizei kommt und die Personen mitnimmt, da sie sich nicht ausweisen können.
Handelt es sich dabei „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit oder noch mehr?
Und welche Strafe würde diese Personen evtl. erwarten bzw. in welcher Höhe liegt ein evtls. Bußgeld?
MFG
Holo
Guten Tag!
Angenommen zwei Personen schwimmen nachts nackt und singend
durch einen Brunnen bis die Polizei kommt und die Personen
mitnimmt, da sie sich nicht ausweisen können.
Also auf öffentlichem Gelände…
Handelt es sich dabei „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit oder
noch mehr?
Kommt darauf an…kann von „Belästigung der Allgemeinheit“ was eine Owi darstellt bis zu „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ was einen Straftatbestand darstellt gehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bel%C3%A4stigung_der_Al…
http://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_%C3%B6ffentlic…
Danach richten sich auch die Kosten.
Gruß
Maja
OT
Hallo!
Sorry, ich weiß, off Topic wird hier nicht gern gesehen, aber als ich das las, musste ich herzlich lachen.
Hört sich nach Kinderstreich an.
Frage an die Leute, falls sie das hier lesen, die wegen so was die Polizei holen: War es sehr schlimm? Habt ihr sehr gelitten? Wart ihr nie jung?
Grüße
Andreas
die wegen so was die Polizei holen:
Du meinst jetzt die Kameras, die den Platz überwachen und deren Bild in die Polizeiwache übertragen werden?
Gruß
Hallo!
Ach so weit sind wir schon?
Na dann werde ich mal bei YouTube nachsehen, ob ich den Film dort finde.
Grüße
Andreas
P.S.
Das letzte Mal übrigens, dass ich aufgrund eines derartigen Vergehens zur Polizeiwache komplimentiert wurde, ist dies folgenlos geblieben. Allerdings haben wir auch nicht gesungen, die Polizei war bereits da, bevor wir dem den Brunnen schmückenden Großherzog die richtige Vereinsflagge in die Hand drücken konnten. Gesang, besonders wenn er mit Geräusch verbunden, mag durchaus strafverschärfend wirken…
IANAL