Festnahme - Verhältnismäßigkeit

Hallo,

habe eine Frage zum Thema Festnahme durch Polizei und der Verhältnismäßigkeit in diesem Fall:

Darf eine Person, die sich in unmittelbarer Nähe einer geschehenen Straftat (z.B. Diebstahl) aufhält und aufgrund von Personenbeschreibungen als Tatverdächtiger gilt, von der Polizei mit Handschellen gefesselt werden, obwohl diese Person sich absolut kooperativ und friedlich verhält? Wäre eine Fesselung in solch einem Fall ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder ist dies einem Polizeibeamten zur Eigensicherung erlaubt?

Konnte zu diesem Thema leider nichts finden und freue mich auf eine Antwort.
Danke!

Hallo,

auch im Falle einer (rechtmäßigen) Freiheitsentziehung ist die Fesselung nochmals zu prüfen. Die Festnahme beinhaltet nicht automatisch auch die Fesselung. Sie ist besonders zu begründen, allerdings sind die Voraussetzungen weit gefasst, denn alleine schon die in der Person liegende Wahrscheinlichkeit eines Fluchtversuchs rechtfertigt die Fesselung.
Ist aber eine Person absolut ruhig und lässt nichts, aber auch garnichts auf eine Gegenwehr bzw. Flucht schließen, so wäre eine Fesselung rechtswidrig. Hat sich aber der Festgenommene nur etwas verstellt und urplötzlich wird aus dem freidlichen ein gewaltbereiter Täter, dann hat der Polizist die A…karte, denn - so wird man ihm vorhalten- er hätte erkennen können, dass der Täter fliehen würde.
Von daher ist die Fesselungsschwelle sehr niedrig.
Übrigens ist die Fesselung an sich stark reglementiert und vorgeschrieben.

Gruss

Iru

neue Zeiten?
Hi,
es ist schon etwas länger her, seit ich Jura studierte und ich mag mich irren, aber

…habe eine Frage zum Thema Festnahme durch Polizei

ich meine mich zu entsinnen, dass die Polizei, bzw. ein einzelner Polizist (normalerweise) nicht festnimmt, sonder nur eine vorläufige Festnahme vornimmt / erklärt.
Aber vielleicht ist es heute anders oder vielleicht spielt diese Feinheit heute auch keine Rolle mehr in Deutschland. Man möge mich korrigieren.
Irubis hat die juristischen Aspekte einer Fesselung bei einer Freiheitsbeschränkung bereits erwähnt.

Freundliche Grüsse
Ray

Hallo,
ich vermute du meinst eigentlich den polizeilichen Gewahrsam, sei es aufgrund der vorläufigen Festnahme, oder zu sonstigen Zwecken wie IDF oder ED-Behandlung.
Polizeilicher Gewahrsam ist nicht automatisch eine Festnahme, sondern der faktische Zustand, dass die Person sich in der Gewalt der Polizei befindet.
Da darf die Fesselung erfolgen, „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen dass“… (siehe das jeweilige Landespolizeigesetz)
Und da kommt es wieder auf die ganz speziellen Umstände des Einzelfalles an.

MfG Bloody