angenommen eine bevollmächtigte nichte gibt einen auftrag für eine bestattung des onkels. die kosten will sie nach mehreren mahnungen nicht übernehmen und verweist den bestatter im nach hinein an eine als evtl in frage kommende erbin (lebensgefährtin des verstobenen) und einen sohn der sich nicht verantortlich fühlt.
wer muss die rechnung begleichen? nichte, lebensgefährtin oder sohn, und welche rechtsmittel kann der bestatter nutzen?
meine Meinung: wer bestellt, bezahlt und holt es sich aus der eventuellen Erbmasse vom Erben zurück. Ist keine Erbmasse da oder lehnen die Erben das Erbe ab, wäre die „öffentliche Hand“ zuständig gewesen und die hätte sich dann auch um die Bestattung gekümmert - ergo: immer vorher erkundigen, bevor man etwas bestellt.