Hi,
mich interessiert es, ob es eine gesetzliche Verpflichtung eines Gastwirtes gegenüber seinen volltrunkenen Gästen gibt. Vor allem: ist es Körperverletzung, wenn der Wirt eine schon nahezu hilflose Person weiter (auf Bestellung) „abfüllt“?
Gruß,
Anja
§ 20 Gaststättengesetz
Vor allem: ist es Körperverletzung, wenn der Wirt eine schon
nahezu hilflose Person weiter (auf Bestellung) „abfüllt“?
Zumindest ist es ein Gesetzesverstoß:
http://dejure.org/gesetze/GastG/20.html
Ob und welche Sanktionen hier jedoch vorgesehen sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß
Stefan
Ob und welche Sanktionen hier jedoch vorgesehen sind, entzieht
sich meiner Kenntnis.
Acht Paragraphen weiter:
http://dejure.org/gesetze/GastG/28.html
Ist also eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5000€ geahndet werden kann.
Gruß Andreas
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Hallo Anja!
Gaststättengesetz § 20, Abs. 2
Grüße
Andreas
Körperverletzung kann schon drin sein (siehe den Berliner Komasaufen-Prozess, der läuft aber glaub ich noch). Kommt aber natürlich auf den Einzelfall an.
Auch kann neben dem Bußgeld für die schon angesprochene OWI natürlich auch die Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte weggenommen werden, insbesondere, wenns Jugendliche betrifft.
Schöne Grüße, Bernhard
Hi,
Gaststättengesetz § 20, Abs. 2
immer schön, wenn man erst die Antworten der anderen liest. Die Antwort habe ich bereits.
Gruß,
Anja
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Hallo Anja!
Ich kannte diese Stelle, habe das Antwort-Fenster geöffnet und extra gesucht, wo sie steht.
Was kann ich dafür, wenn die anderen in der Zeit auch antworten?
Entschuldige bitte, dass ich dir helfen wollte!
Grüße
Andreas
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