Pflichten eines Insolvenzverwalters?

Hallo,
angenommen ein Unternehmen geht in Insolvenz und erhält eine Rechnung nach Eröffnung der Insolvenz und nach Beendigung der Anmeldefrist der Gläubiger.
Ist es hier die Pflicht des Insolvenzverwalters den Rechnungssteller umgehend zu informieren?

Und wenn es sich bei der Rechnung z.B. um die Verlängerung eines Vertrages handelt und dieser zu diesem Zeitpunkt noch ohne weitere Folgen gekündigt werden könnte, ist es das dann die Pflicht des Insolvenzverwalters den Rechnungssteller umgehend zu informieren und den Vertrag zu kündigen?
Insbesondere da es hierbei ja auch um Schadensbegrenzung geht?

Oder genügt der Insolvenzverwalter seinen Pflichten, wenn er irgendwann später, evtl. erst auf Nachfrage, die Nichterfüllung erklärt?

Vielen Dank
DerGünni

Der Insolvenzverwalter (IV) hat ein Wahlrecht, ob er den Vertrag erfüllen oder kündigen will. Wenn er nicht kündigt und dadurch den Gläubigern Schaden entsteht, haftet er allerdings persönlich für diesen Schaden. Es ist also im persönlichen Interesse des IV, sich um diese Sache schnell zu kümmern, vgl. §§ 103, 60 InsO.