Alleiniger Maklerauftrag

Ist ein Maklerauftrag überhaupt gültig, wenn er nicht von der im Vertrag genannten Person unterschrieben ist?
(ohne Unterschriftsvollmacht oder Unterschriftsberechtigung)

Ist eine solche Anfrage überhaupt Wert beantwortet zu werden? So ohne jedwede Höflichkeitsform?

Hallo!

Ist eine solche Anfrage überhaupt Wert beantwortet zu werden?
So ohne jedwede Höflichkeitsform?

Ja, ist sie. Manche sind höflich, manche nicht. Du hast ja nun auch nicht gegrüßt, dann seid Ihr beide jetzt quitt und wir können uns der Frage zuwenden … äh … eher nicht … also ich jedenfalls nicht, denn ich weiß nicht, was ich mir unter „Unterschriftsvollmacht“ und „Unterschriftsberechtigung“ vorzustellen habe.