Rückzahlung von Schulungskosten DRINGEND!

Hallo Leute,
Ich habe da mal eine dringende Frage!

Karlchen ist freiberuflicher Versicherungsfachmann für ein Unternehmen das wir hier mal mit GF bezeichnen wollen.
Karlchen hat auf Druck seines Vorgesetzten an einem Seminar Teilgenommen das für seine berufliche Tätigkeit nötig ist. Dieses Seminar dauerte ingesammt 4 Mal eine Woche. Bei bestandener Prüfung ist Karlchen für 3 Jahre an das Unternehmen gebunden. Karlchen besteht im Nov. die Prüfung und will nun zum Mai den Job wechseln. Karlchen enscheidet sich dazu künftig Hauptberufllich in einer anderen Branche zu arbeiten und nur noch nebenberuflich für GF zu arbeiten. Jetzt macht Karlchen’s Chef aber Ärger und sagt nein du mußt hier bleiben oder die 10000€ Schulungskosten zurückzahlen.
Karlchen entgegnet nun das er ja gar nicht auscheiden will, sondern nebenberuflich weitermachen will. (Es gibt sehr viele Nebenberufler bei GF). Karlchen’s Chef sagt nun entweder Hauptberuflich oder gar nicht.
So das ist nun Karlchens Situation.
Was meint Ihr, muß Karchen zahlen?

Vielleicht sollte Karlchen auch mal überlegen zu seinem Betriebsrat zu gehen?

Grüße, Bernhard

Vielleicht sollte Karlchen auch mal überlegen zu seinem
Betriebsrat zu gehen?

Als Freiberufler?

Gruß

S.J.

Hallo,

Karlchen ist freiberuflicher Versicherungsfachmann für ein
Unternehmen das wir hier mal mit GF bezeichnen wollen.
Karlchen hat auf Druck seines Vorgesetzten …

wie immer stellt sich hier die Frage, was für Verträge bestehen und was darin geregelt ist.

Als Freiberufler hat man zudem keinen Vorgesetzten…

Gruß

S.J.

Was meint Ihr, muß Karchen zahlen?

Schwer zu sagen. Diese Klausel ist üblich, allerdings sind die geforderten Schulungskosten mit Sicherheit zu hoch. Karlchen sollte sich nicht ins Bockshorn jagen lassen undd as tun, was er vorhat. Sollte GF dann den Rechtsweg beschreiten (was ich nicht glaube), muß er sich einen versierten Anwalt nehmen.

also Bei GF gibt es keinen keinen Betriebsrat… und karlchen ist ja nicht allein in seiner Regionaldirektion sondern hat seinen Regionaldirektor über sich er ist also quasi Karlchens vorgesetzter.

ist ja nicht allein in seiner Regionaldirektion sondern hat
seinen Regionaldirektor über sich er ist also quasi Karlchens
vorgesetzter.

Nochmals: So eine Konstellation gibt es nur im Angestelltenverhältnis aber nicht bei freiberuflichen Mitarbeitern.

Gruß

S.J.

Hallo,

Schwer zu sagen. Diese Klausel ist üblich, allerdings sind die
geforderten Schulungskosten mit Sicherheit zu hoch.

Woher weißt du das?
Es gibt Fortbildungen, da kosten 1-2 Tage 500-1000€, hier geht es um insgesamt 4 Wochen. Dazu kommen dann meist noch Fahr- und Unterbringungskosten, welche der Betrieb auch bezahlt haben könnte. „mit Sicherheit“ würde ich da nichts sagen, zudem gibt es „mit Sicherheit“ Rechnungen, da der Betrieb nicht willkürlich Forderungen stellen kann.

Grüße.

Hallo Leute,
Ich habe da mal eine dringende Frage!

Karlchen ist freiberuflicher Versicherungsfachmann für ein
Unternehmen das wir hier mal mit GF bezeichnen wollen.
Karlchen hat auf Druck seines Vorgesetzten an einem Seminar
Teilgenommen das für seine berufliche Tätigkeit nötig ist.

Karlchen muss erst mal prüfen, ob er freiberuflicher MA ist oder nicht. Gehen wir mal von freiberuflich aus, dann gibt es keinen Vorgesetzten. Druck ausüben kann sicherlich jemand auch auf einen freiberuflichen MA nach dem Motto: mach den Lehrgang oder wir haben keine neuen Aufträge mehr für Dich.

Dieses Seminar dauerte ingesammt 4 Mal eine Woche. Bei
bestandener Prüfung ist Karlchen für 3 Jahre an das
Unternehmen gebunden.

Da muss es ja einen Vertrag zwischen Karlchen und dem Auftraggeber geben.

Karlchen besteht im Nov. die Prüfung und
will nun zum Mai den Job wechseln. Karlchen enscheidet sich
dazu künftig Hauptberufllich in einer anderen Branche zu
arbeiten und nur noch nebenberuflich für GF zu arbeiten. Jetzt
macht Karlchen’s Chef aber Ärger und sagt nein du mußt hier
bleiben oder die 10000€ Schulungskosten zurückzahlen.

Das hängt dann von dem Vertrag ab, den die geschlossen haben.

Karlchen entgegnet nun das er ja gar nicht auscheiden will,
sondern nebenberuflich weitermachen will. (Es gibt sehr viele
Nebenberufler bei GF). Karlchen’s Chef sagt nun entweder
Hauptberuflich oder gar nicht.

Ich würde es mir auch nicht gefallen lassen, wenn ich 10.000 Euro in die Weiterbildung eines externen, freiberuflichen MA stecken würde und er dann nachher nur noch nebenberuflich für mich arbeiten will, somit nicht das leisten kann, was ich mir erhoft hätte.
Das hätte ich vertraglich auch festgehalten.

So das ist nun Karlchens Situation.
Was meint Ihr, muß Karchen zahlen?

Wenn klar im Vertrag steht, dass der Freiberufler drei Jahre lang Vollzeit für das Unternehmen zu arbeiten hat, anderenfalls die Lehrgangskosten zurückzahlen muss und diese auch 10000 Euro betragen, dann wird Karlchen das wohl machen müssen.

Oder Karlchen muss dafür sorgen, dass der Vertrag von Seiten GF gekündigt wird:wink:

Grüße

Holygrail

Woher weißt du das?

ich habe selber schon drei solcher Verträge unterschrieben und weiß, welöche beträge da drin stehen.

Es gibt Fortbildungen, da kosten 1-2 Tage 500-1000€, hier geht

Wenn ein Finanzdienstleister 8 bis 10 Personen von einem angestellten Trainer ausbilden läßt, kann er wohl kaum jedem seiner „Schüler“ 800 € am Tag berechnen.

zudem gibt es „mit Sicherheit“ Rechnungen, da der Betrieb
nicht willkürlich Forderungen stellen kann.

Natürlich kann er willkürlich Forderungen stellen und solche willkürlichen Forderungen sind in der Branche nicht unüblich. Ich habe allerdings noch nie davon gehört, das eine solche Forderung hinterher auch wirklich betrieben wurde.

Hallo,

Wenn ein Finanzdienstleister 8 bis 10 Personen von einem
angestellten Trainer ausbilden läßt, kann er wohl kaum jedem
seiner „Schüler“ 800 € am Tag berechnen.

Steht das irgendwo? Ich habe hier nirgends einen Hinweis darauf gefunden, dass es ein „angestellter Trainer“ war…

Zudem: 10000/20d=500€ keine 800.

Grüße