Kündigungsfrist bei Mobilfunk-/ Internetvertrag

Hallo,

Freund will kündigen.
Laut Vertrag läuft dieser automatisch ein Jahr weiter, wenn nicht mind. 3 Monate vorher gekündigt wird.

Ist das zulässig:
bei Mobilfunkverträgen?
bei Verträgen für die Internetverbindung?

Ich hab’ versucht mich selbst zu informieren, habe auch gefunden das es nicht zulässig ist wenn der Anbieter nicht auf die Frist hinweist. Leider war es eine Seite aus Österreich.

Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Möglichst mit Paragraph?

Herzlichen Dank
(und Entschuldigung falls ich im Forum so einen ähnlichen, bereits bestehenden Thread übersehen habe)

Liebe Grüße

reality-vision

Hallo,

Freund will kündigen.
Laut Vertrag läuft dieser automatisch ein Jahr weiter, wenn
nicht mind. 3 Monate vorher gekündigt wird.

Ist das zulässig:
bei Mobilfunkverträgen?
bei Verträgen für die Internetverbindung?

natürlich. Wenn es so vereinbart wurde.

Ich hab’ versucht mich selbst zu informieren, habe auch
gefunden das es nicht zulässig ist wenn der Anbieter nicht auf
die Frist hinweist. Leider war es eine Seite aus Österreich.

Wenn nicht mal darauf hingewiesen wird, kann man es auch kaum als vereinbart sehen.

Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Möglichst mit Paragraph?

Das nennt sich Vertragsautonomie. Jeder kann mit jedem frei ausgestaltete Verträge schließen, wenn diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ich hab’ versucht mich selbst zu informieren, habe auch
gefunden das es nicht zulässig ist wenn der Anbieter nicht auf
die Frist hinweist. Leider war es eine Seite aus Österreich.

Wenn nicht mal darauf hingewiesen wird, kann man es auch kaum
als vereinbart sehen.

Nein, im Vertrag steht es schon (im Kleingedruckten), aber das heisst ja nichts.
Ich habe gelesen das der Anbieter verpflichtet ist nochmals auf die Kündigungsfrist hinzuweisen. Und weiß jetzt nicht ob das auch für Deutschland gilt.

Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Möglichst mit Paragraph?

Das nennt sich Vertragsautonomie. Jeder kann mit jedem frei
ausgestaltete Verträge schließen, wenn diese nicht gegen
geltendes Recht verstoßen.

Das ist ja das Problem. Ich weiß nicht was geltendes Recht ist.
Und nur weil es im Vertrag steht heisst das leider nicht dass das rechtsgültig ist. :frowning:

Liebe Grüße

realtiy-vision